Ein Fragenkomplex bezog sich auf die EU-Richtlinienkonformität der deutschen Qualitätskontrolle.
Die EU-Prüferrichtlinie sieht keine Teilnahmebescheinigung vor. Die deutsche Teilnahmebescheinigung – im HGB und nicht in der WPO geregelt – fungiert de facto als zweite Zulassungsprüfung. Dies ist in den Augen vieler Kollegen eine Überregulierung. Der Art. 29 der Prüferrichtlinie schreibt eine QK, aber keine Teilnahmebescheinigung vor.
Dazu meinte der kommende Präsident, Prof. Dr. Pfitzer, es müsse doch einen Nachweis über die Teilnahme an der Qualitätskontrolle geben, damit die APAK und Kammer Kenntnis von der Prüfung erhalten würde. Dieser Nachweis wäre nur mit der Teilnahmebescheinigung zu gewährleisten. Um also davon zu erfahren, dass die Praxis wirklich an der Prüfung teilgenommen hat, dazu brauchen wir die Teilnahmebescheinigung.
Der neue Chef der Kommission f. Qk, Kollege Riese von Warth & Klein, beantwortete die Fragen nach der Prüfungsdichte im Rahmen der Wirksamkeitsprüfungen bei den Big4-Gesellschaften. Nach seiner ersten Einlassung, es gäbe keine solchen Statistiken, wurde Herr Riese darauf aufmerksam gemacht, dass zu jedem Qualitätskontrollbericht diese Statistik erstellt wird. Nach diesem Hinweis war er bereit, etwas mehr Auskunft zu geben:
Danach konnte er sich erinnern und nannte uns eine Stichprobe von 2 Prozent. Das heißt also, dass von den bspw. 5.000 KPMG-Siegelmandaten nur 100 Prüfungen in die Wirksamkeitsprüfungen gelangen. Da diese Stichprobe auch noch auf die jeweiligen Risikomandate verteilt werden muss, kann man der Vermutung, dass die Nicht-319a-Mandate bei den Big4 fast keiner Wirksamkeitsprüfung und damit keiner Qualitätskontrolle unterzogen werden, Glauben schenken. Das Prüferurteil der Qualitätskontrollen über Nicht-319a-Prüfungen basiert damit faktisch auf keiner Wirksamkeitsprüfung, sondern wäre nur dem Sollsystem geschuldet.
In der Aussprache zum Budget wurden interessante Angaben aus dem Kammer-Budget 2008 vorgetragen.
Durch die Übernahme der WP-Prüfung durch die WPK sind auch die Kosten von der Kammer zu tragen. Das 2008-Budget weist in der Kostenzurechnung einen Kostenanteil von 130 Euro im Mitgliedsbeitrag der WP-Prüfung zu.
Zur Kalkulation der Sonderuntersuchung der 319a-Prüfungen haben wir nichts Neues erfahren. Die li-neare Verteilung der Kosten auf jedes 319a-Mandat ist für die Kammer-Mathematiker die gerechteste Lösung. Vielen leuchtet nicht ein, dass ein „einfacher“ 319a-Prüfer jedes Jahr ebenso viel bezahlt, wie KPMG für eine Siemens-Prüfung oder PwC für die E.ON-Prüfung.
Aber die Kammer-Mathematiker konnten diesem Vergleich nichts abgewinnen. Manche sehen darin den Versuch, die letzten Nicht-Big4-319a-Prüfer freiwillig aus dem Markt zu drängen. Aber Präsident Ulrich betont immer wieder, die QK diene nicht der Marktregulierung, jede Praxis könne sich daran beteiligen. Wenn die WP-Praxen aber Besseres zu tun haben als Prüfen, dann seien sie eben nicht mehr dabei. |

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| Eine Transferzahlung über € 140.000 von der Kammer ans IDW wurde damit erklärt, dass die Kammer dem IDW für ihre Vertretung in der IFAC 2008 dieses Honorar vergüten muss. |
Dr. Johannes von Waldthausen,
wp.net Vorstand aus Berlin,
bei einem seiner engagierten Redebeiträge zum Wahlrecht. |
Nichts konnten die Kammervorstände zu den Anwaltskosten für die Klagevertretung durch Prof. Dr. Zuck erzählen. Da der anwesende Prof. Dr. Zuck auch schwieg, wissen wir immer noch nicht, was jedes Kammermitglied die Beiratswahl 2005-Klageabwehr gekostet hat.
Beiratswahlen fast überfallartig
Der Versammlungsleiter Ulrich hatte es nach der etwa einstündigen Aussprache mit der Durchführung der Beiratswahl sehr eilig und schritt ohne Aussprache über die Beiratskandidaten zu den Beiratswahlen.
Natürlich hätte man sich den Wahlvorgang sparen können. Es wirkte gerade lächerlich, wie man versuchte, Wahlformalien einzuhalten. Da gibt es einen hochkarätigen Wahlausschuss, eine große Zahl an Wahlhelfern und was nicht noch alles. Jedoch verstößt das Wahlrecht gegen die WPO und der Vorgang, der Wahl genannte wird, bestätigt sowieso nur das, was schon in den Gremien beschlossen wurde.
Auszug aus einer Analyse der Kammer-Beiratsliste
(auch Graf Treuberg-Liste genannt)
Den Beirat wählt zwar formal die WP-Versammlung, die wirkliche Besetzung der Beiratsposten handeln die „Eliten“ unter sich aus. Natürlich wird auf eine gewisse Ausgewogenheit geachtet, damit der Anschein gewahrt wird, dass der gesamte Berufsstand vertreten sei. Wir haben die Beiratsliste 2008 der Kammer, die immer den Namen des Beiratsvorsitzenden trägt, analysiert.
Danach erkennt man unter dem Filter „IDW“, dass die Beiratsliste sich zum Großteil aus ehrenamtlichen Funktionären des IDW bzw. aus Mitarbeitern von Gesellschaftern, die ehrenamtliche Posten im IDW be-kleiden, zusammensetzt. Hier einige Beispiele:
Eigentlich könnte man meinen, dass WP-Kollege Dr. Farr als Berliner IDW-Landesgruppenleiter, als Ge-schäftsführer des BAN, als Multi-Checklistenautor, als WP-QS-Handbuchautor, als Seminarreferent mit fast 20 Seminaren und als Multi-Qualitätskontrollprüfer (über 120 Qualitätskontrollen in 2 Jahren, teilte er uns in einer Werbeaussendung mit) doch schon genug Aufgaben an Land gezogen hat, die mit Sinn, Verstand und Engagement auszufüllen, schon übermenschliche Fähigkeiten verlangt.
Nein, dieses Aufgabenbudget reicht noch nicht, da muss auch noch ein Beiratsposten in die Sammlung aufgenommen werden. Wie eine dermaßen überbeschäftigte Person noch die vielen Stunden für die Beiratstätigkeit in ihrer Gesamtplanung unterbringen kann, ist uns ein Rätsel, und wir hätten gerne in der Versammlung den Kandidaten gefragt. Denn eine erfolgreiche Mitwirkung im Beirat erfordert mindestens 2–4 Wochen Zeitaufwand pro Jahr.
Als weitere Beispiele aus der „IDW-Funktionärsriege“ in der Beiratsliste der Kammer haben wir entdeckt:
Die IDW-Vorstände Prof. Dr. Kämpfer (PwC) und Prof. Dr. Schneider.
Der bayerische IDW-Landesgruppenvorstand – Herr Petersen von Kleeberg und Partner – musste unbedingt in den Beirat. Als IDW-Landesgruppenleiter hat man seit seiner Wahl, übrigens von wp.net mit unterstützt, zwar nicht mehr viel gehört, dafür aber ist er als Beiratskandidat auf der Kammerliste wieder in Erscheinung getreten. |
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Da die Big4 alle im Vorstand und Verwaltungsrat, im HFA oder in einem Arbeitskreis des IDW vertreten sind und eine bestimmte Sitzquote für den Beirat reklamieren, sind auch diese Big4-Mitarbeiter faktisch IDW-Kandidaten.
Aufgefallen ist uns bei der Analyse, dass die BAN-Gruppe (GbR) von Dr. Farr und Dr. Niemann mit 4 Kandidaten im Beirat vertreten ist. Zu deren Vertretern und Mitgliedern gehören neben WP Dr. Farr noch Prof. Dr. Skopp, WP Daiber aus Stuttgart und WP Schröder von der AWT Horwarth.
Mit der Beiratsliste 2008 ist der Berufsstand nun wie-der dort angelangt, wo der Berufsstand schon in den 30iger Jahren des letzten Jahrhunderts war.
Gleich nach der (Um-)Gründung des IDW kam es 1933 zur Gleichschaltung des Berufsstandes. Schon damals gab es Streit zwischen Einzelprüfer und Prüfungsgesellschaften. Dieses wurde im Sinne des IDW gelöst. Die Befugnisse des IDW wurden immer weiter ausgebaut, am Ende stand die Zwangsmitgliedschaft jedes WPs im IDW. Dafür musste das IDW den Chefposten an ein NSDAP-Mitglied abtreten, wurde aber, wie oben gesagt, mit dieser Zwangsmitgliedschaft entschädigt. Es gab damals bekanntlich keine Parteien mehr und auch die Verbändevielfalt wurde abgeschafft.
Damit hatte das IDW auch die Aufsicht über den WP-Berufsstand inne.
Heute hat zwar formal die „Selbstverwaltungskörperschaft WPK“ die Aufsicht über die Wirtschaftsprüfer und vereidigte Buchprüfer, faktisch aber sichert das seit Jahren bewährte Beiratswahlrecht dem IDW die Herrschaft über die WPK.
Denn wenn rd. 3/4 der Beiratsmitglieder ehrenamtliche Funktionäre oder Mitarbeiter von ehrenamtlichen Funktionären des IDW sind, dann ist der Durchgriff des IDW auf die Kammer gewährleistet.
Die Ergebnisse der Beiratswahlen wurden zwischenzeitlich im Internet vorgestellt. Das Ergebnis war eindeutig. wp.net wird sich an einer solchen „Farceabstimmung“ nicht mehr beteiligen, sagt Vorstand Michael Gschrei.
Der WP-Beiratskandidat Nr. 51 hatte 666 Stimmen, der 50. WP-Kandidat 2.433. Damit haben wir den Beiratswahl-Funktionstest durchgeführt, den dieser im Sinne der Demokratie nicht bestanden hat. Unter diesem Wahlrecht hat die Kammerliste nicht einmal die theoretische Chance zu verlieren. Demokratie ist etwas anders. Dies waren wieder Wahlen nach dem Muster und im Stile der „DDR-Volkskammerwahlen“, wie viele Kollegen sagen.
Damit schließen wir das Kapitel „Wirtschaftsprüferversammlung 2008“.
Die WP-Versammlung nach dem Willen der Big4 müsse man nicht noch einmal erleben, war der häufig gehörte Tenor. Ich befürchte, die nächste WP-Versammlung wird ein einsames Treffen der Beiratskandidaten werden.
Wir können die vielen Tausend Kolleginnen und Kollegen nun verstehen, die sich an einer solchen Wahlfarce nicht mehr beteiligen wollten und dieser Versammlung fernblieben.
Ohne eine Reform dieses Wahlrechts, bei der auch die Briefwahl möglich ist und damit die unsägliche Vollmachtsvertretung wegfallen muss, werden auch wir uns dieser Meinung anschließen.
Text: Michael Gschrei, Bilder: WPK; Gschrei |