Pflichtfortbildung für den Prüfer für Qualitätskontrolle

  • Skalierungsmöglichkeiten nach der Satzung f. QK 2019 kennen und nutzen
  • Anwendungen mit neuen Verlautbarungen, klarstellenden Hinweisen und Arbeitshilfen der KfQK
  • Gegenstand/Umfang/Durchführung der QK nach dem WPO-Kommentar 2022

Die Kommission für Qualitätskontrolle (KfQK) hat die Anregungen des WPK-Vorstands vom Sommer 2022 nicht 1:1 umgesetzt. Die kleine Praxis wurde – wie vom alten WPK-Vorstand gefordert – grundlegend neu definiert. Sie erfahren, wie Sie Ihre Prüferpraxis organisatorisch aufstellen müssen, um als Praxis davon profitieren.

Die WPO verlangt vom Abschlussprüfer wirksame Verfahren zur Risikobewertung (§ 55b Abs. 2 Nr. 1 WPO). Wir trainieren diese Risikobewertung einer kleinen Prüferpraxis anhand von praxisnahen Beispielen. Wir klären, was die Berufssatzung und SafQK vom Berufsangehörigen dazu verlangen.

Auch die von der APAS erfundene und von der KfQK übernommene Stabilitätsprüfung führt zu einem größeren Prüfungsaufwand und Mehrkosten. Deswegen haben wir diese Kostentreiber auch im Programm dabei. Die wirksame Nachschau als Kostenbremse ist deswegen auch zu besprechen.

Wir stellen die Lösungen der Satzung f.QK zur Schwerpunktprüfung vor. Dieses wird uns zur Fokussierung auf die risikobehafteten Prüffelder in der Auftragsprüfung. Die Fokussierung auf risikobehaftete Schwerpunkte bei der Auftragsprüfung erfährt seitens der KfQK eine Klarstellung, die auch vorgestellt wird.

Die neuen Möglichkeiten zur Vereinfachung der Berichterstattung wird praxisnah vorgestellt. So kann die Tabellenform als Anlage (Risiken und Praxisreaktion darauf) die langen Beschreibungen des Qualitätssicherungssystems ersetzen.

Michael Gschrei

WP StB Michael Gschrei

Termine

Freitag, 16.06.2023  |  NEU: Frankfurt
Freitag, 06.10.2023  |  München
09.00 – 17.00 Uhr