Inso-Reform: Interview mit WP Achim Dörner
Beitragsbild: interview-achim-doener
Kategorie: Seminare
Datum: 18.02.2022

Sehr geehrter Herr Dörner, lieber Achim,

wp-net hat mit Dir 2021 eine neue Seminarreihe gestartet, die sehr gut aufgenommen wurde, nämlich die Online-Seminare zu den Aufstellungs- und Haftungsrisiken. Zweimal hast Du Dein umfassendes Fachwissen zum neuen Sanierungsrecht an den WP/vBP-Berufsstand weitergegeben. Vielen Dank, dass Du uns vor Deinem nächsten Seminar am 24. März noch ein Interview gibst.

Die letzte Insolvenz-Reform macht deutlich: Es geht immer mehr auch um die Sanierung und nicht nur um die Abwicklung eines insolventen Unternehmens. Dies gilt vor allem dann, wenn der Staat mit (viel) Steuergeld dabei ist.

Welche Themen sind im März-Seminar Deine Schwerpunkte?

Das Seminar ist ja für unsere Kollegen gedacht. Daher wird sich wieder alles um die Fragen drehen, die für Wirtschaftsprüfer und Steuerberater wichtig sind. Für die anstehende Abschlusserstellungs- und Prüfungssaison wollen wir noch mal alle abholen zur Bedeutung von § 102 StaRUG für die Praxis, um hier die Risiken im Griff zu behalten: Also:

  • Was sind Insolvenzgründe?
  • Wie erkenne ich sie schnell? 
  • Welche Verpflichtungen habe ich? Und:
  • Wie kann ich mich organisatorisch aufstellen? 

Dabei bleiben wir aber nicht stehen, sondern gehen vor allem auch auf die Chancen ein, die sich für uns alle dabei auch bieten. Dreh- und Angelpunkt ist auch aus meiner Sicht die Unternehmensplanung. Über die hilft man dem Mandanten, seinen eigenen Verpflichtungen nachzukommen und erschließt sich gleichzeitig neues Auftragspotenzial.

Was tut sich Neues bei der Beachtung des BGH-Urteils vom Januar 2017 zur Haftung des Abschlusserstellers in der Insolvenz? Bekommt das Karlsruher Urteil schon Risse in der Literatur?

Hier gibt es gute und schlechte Nachrichten. Teile davon sind ja mittlerweile sogar Gesetz geworden und der Gesetzgeber hat sich in den Begleitmaterialien sogar explizit auf dieses Urteil bezogen. Damit sind wir als Berufsgruppe letztlich zur Insolvenzpolizei ernannt worden.

Meine Meinung dazu ist sehr eindeutig und die habe ich auch kürzlich in zwei Podcasts kundgetan. Ich habe dort allerdings einen Begriff benutzt, den ich ungern gedruckt sehen würde.  Die Podcasts sind bei den bekannten Anbietern wie Apple und Spotify und im Internet frei verfügbar.

Neben den nun gesetzlich verankerten Hinweispflichten haben wir auch noch das mindestens genauso große Problem der Bilanzierung bei drohender Insolvenz. Hiermit haben wir uns im wp-net-Arbeitskreis (Fortführungsgrundsatz nach § 252 II HGB, Anm. Gschrei) intensiv beschäftigt und im Juni letzten Jahres eine viel beachtete Stellungnahme herausgegeben. In der Hinsicht ist mein Eindruck tatsächlich, dass sich immer mehr namhafte Stimmen unserer Meinung anschließen. Zu hoffen wäre, dass wir dadurch langfristig bewirken, dass der BGH seine Rechtsprechung vom Januar 2017 nochmals aufgreift und klarstellt, dass das HGB von einer Fortführungsannahme ausgeht und eine Fortführungsprognose zumindest für die Bilanzierung unerheblich ist.

Gehst Du in Deinem Seminar auch darauf ein, welche Marschrichtung bei der Beachtung des BGH-Urteils zu empfehlen ist?

Das ist ein extrem wichtiges Thema für alle Kollegen, das leider immer noch nicht im Bewusstsein jedes Einzelnen angekommen ist. Insofern ein klares „Ja“! Solange dieses Urteil in der Welt ist, müssen wir uns selbstverständlich darauf einstellen. Das zeigen nicht zuletzt die Klagen der Insolvenzverwalter, die sich nun zunehmend auch auf dieses Urteil stützen.

Gibt es rote Warnlampen für den Berater, wo man erkennen sollte: Jetzt muss man den Laden abschließen!

Das ist eine sehr gute Frage … die allerdings gar nicht so leicht und pauschal beantwortet werden kann. Natürlich ist ein eingetretener Insolvenzgrund, ob nun Zahlungsunfähigkeit oder Überschuldung, ein deutliches Warnsignal, das nun wirklich niemand mehr ignorieren kann und sollte. Allerdings haben wir in der Praxis schon regelmäßig erlebt, dass selbst bei schon eingetretener Zahlungsunfähigkeit noch viel möglich ist. Dies dann aber rechtssicher zu gestalten ist eine komplexe Angelegenheit, welche hohen Einsatz und viel gegenseitiges Vertrauen von allen Beteiligten, also vom Unternehmer, vom Berater und auch von den Gläubigern abverlangt.

Den Laden abschließen ist nur die Ultima Ratio! Um in deinem Bild zu bleiben: Das Ziel muss es sein, den Laden gründlich durchzufegen und wieder frische Luft reinzulassen. Natürlich müssen die Regale entrümpelt werden, das Schaufenster umgestaltet und eventuell die Öffnungszeiten angepasst werden. Dem Unternehmer die Gelegenheit zu verschaffen, all dies in einem rechtssicheren Rahmen zu gestalten, ist aus meiner Sicht die vorderste Aufgabe des Beraters.

Nimmst Du nach einem Jahr neues Insolvenzrecht auch Veränderungen in der Praxis wahr?

Das StaRUG umfasst 102 Paragraphen, von denen für uns Berater und Prüfer im Mittelstand gerade einmal zwei – nämlich der erste und der letzte – wirklich relevant sind. Über diese werden wir ja intensiv diskutieren. Den „Mittelteil“, also die §§ 2 bis 101 StaRUG, können die allermeisten Kollegen in der Praxis weitgehend ignorieren und insofern haben sich auch für mich daraus keine wesentlichen Veränderungen ergeben.

Was ich aber feststelle, ist eine gestiegene Sensibilität der Kollegen für die Haftungsrisiken. Nach meinem Geschmack gibt es zwar immer noch zu viele Kollegen, die sich darüber im Unklaren sich, aber daran arbeiten wir ja unter anderem mit diesem Seminar. Da wir nach wie vor historisch niedrige Insolvenzzahlen haben, konnten sich diese Risiken bisher noch nicht vollständig manifestieren. Das ist aber meines Erachtens nur eine Frage der Zeit.

Wo lauern für die Berater die heftigsten Gefahren? Wie hat sich die Haftungssituation des WP/StB im letzten Jahr fortentwickelt? Wirst Du im Seminar über neue Gefahrenstellen berichten können/müssen?

Tatsächlich sind in diesem einen Jahr – zum Glück – keine neuen und zusätzlichen Haftungskonstruktionen dazu gekommen. Für meinen Geschmack sind aber die Probleme, die wir im Seminar umfänglich besprechen, auch schon mehr als ausreichend. Und mit der Zahl der Krisenfälle, vor allem auch infolge von Corona, werden auch die Haftungsrisiken steigen. Es gibt also wenig Anlass zur Entspannung.

Wirst Du auch auf den wp-net-Rechnungslegungshinweis (RH) zum Fortführungsgrundsatz eingehen?

Selbstverständlich! Ich halte die dort von uns dargelegte Argumentation für einen ganz wesentlichen Aspekt, um diese Haftungsrisiken zukünftig für den Berufsstand wieder in den Griff zu bekommen. Und offen gestanden sind seit der Veröffentlichung bis heute kaum sachliche und stichhaltige Argumente gegen die Position des wp-net-Hinweises vorgetragen worden. Das werden wir natürlich auch im Seminar zur Diskussion stellen.

Kann also der wp-net-RH für die Berater an der Aufstellungsfront eine Hilfe sein?

Das muss man sehr differenziert betrachten. Selbstverständlich ist der wp-net-Hinweis eine Hilfe für die Kollegen, sonst hätten wir uns die Arbeit sparen können. Aber die Rechtsprechung des BGH wird heute noch von vielen grundlegend anders interpretiert als im wp-net-Hinweis. 

Ob man dies nun mag oder nicht, damit wäre es aber unter Risikomanagement-Gesichtspunkten nach meiner Auffassung nicht anzuraten, sich heute schon alleine am wp-net-Hinweis zu orientieren. Wir hoffen zwar, dass sich unsere Auffassung durchsetzen wird, aber niemand kann voraussehen, wie sich die Rechtsprechung tatsächlich positionieren wird. Hier sind wir ja im Januar 2017 schon einmal böse überrascht worden.

Was wirst Du zum Frühwarnsystem erzählen? Kommen Änderungen im Frühwarnsystem durch StaRUG und das neue Sanierungs- und Insolvenzrecht auf die Berater zu? Wie tief wirst Du in Deinem Seminar in die Unternehmensplanung für Unternehmen eintauchen?

Für mich hängen Frühwarnsystem und Unternehmensplanung sehr eng zusammen und stellen aufgrund von § 1 StaRUG eine große Gelegenheit für die Berater von mittelständischen Unternehmen dar. Daher werden wir uns das Thema natürlich sehr genau anschauen, bis hin zu konkreten Tipps zur Vorgehensweise und dem Einsatz möglicher Tools.

Lieber Achim, herzlichen Dank für das Interview. Wir freuen uns auf Dein Online-Seminar am 24. März mit den optimistischen Ausblick: Aufstellungs- und Haftungsrisiken vermeiden!

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