Handbuch:
Abschlussprüfung nach WpIG und Finanzdienstleistungsinstituten

Die Jahresabschlussprüfung eines FDI weicht von der „normalen“ JAP durch die Auftragserweiterung aufgrund der aufsichtsrechtlichen Maßnahmen ab. Dies führt auch zu gesetzlichen Prüfungs- und Berichtserweiterungen:

  1. Das FDI hat nach den Regeln einer großen Kapitalgesellschaft ihren Jahresabschluss aufzustellen und auch offenzulegen.
  2. Es gilt für die Rechnungslegung die RechKredV, also eine ganz andere Gliederung der Bilanz und GuV.
  3. Die JAP hat eine gesetzliche und aufsichtsrechtliche Erweiterung, über die in einem gesonderten Teil des Berichts zu berichten ist. Zusätzlich möchte die Aufsicht zusätzliche Angaben erhalten. Dazu gilt die neue Prüfungsberichtsverordnung seit 2015.
  4. Der Prüfer muss sich vorher bei der BaFin die Zustimmung zum Prüfungsauftrag einholen.
  5. Der Prüfungsbeginn ist rechtzeitig anzumelden.
  6. Deswegen brauchen Sie für die ordnungsgemäße Prüfung und Berichterstattung ein jährlich aktuelles Vorschriftenverzeichnis.