Handbuch:
Prüfung Anlagevermittler nach § 24 FinVermV
Das QSHB FinVermV soll Ihnen helfen, die knappe Zeit des Prüfers für die Prüfung und Berichterstellung und nicht für die Bürokratie (Dokumentation) des Prüfungsablaufs zu verwenden.
Die Prüfung der Anlagenvermittler wurde 2013 neu geregelt. Die Prüfung wurde aus § 34c und damit auch aus der Prüfung nach § 16 MaBV herausgenommen. Die wenigen Grundlagen und Angaben zur Prüfung finden Sie § 24 Abs. 1s FinVermV. Dem Verordnungsgeber ging es nur um Grundsätzliches, die Prüfungspflicht, den Prüfungsbericht, -vermerk, geeignete Prüfer für die Vorschriften und die Erteilung eines Prüfungsvermerks.
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