2016 haben wir von wp-net die ISA-Prüfung in Deutschland eingeführt, 2017 legte das IDW mit ISA-DE nach. Nun gibt es die wichtigen ISAs (rev. 2019) auch in IDW-Übersetzungen. Damit können wir unsere ISA-Prüfung aktualisieren.
Erfahren Sie mehr über Fakten, Hintergründe und Neuigkeiten zu unserer vierteiligen Seminarreihe Prüfung von Jahresabschluss und Lagebericht nach ISA im Non-PIE-Segment im Interview mit Herrn WP StB Michael Gschrei.
Warum braucht die deutsche Abschlussprüfung neben den IDW PS, neuerdings ISA (DE), zusätzlich die ISA-Prüfungen?
Michael Gschrei: Weil die Original-ISAs den Abschlussprüfern erlauben, mit der ISA-Skalierung einen vollwertigen Bestätigungsvermerk zu erteilen.
Warum macht dann der Gesetzgeber einen Bogen um die Einführung.
Michael Gschrei: Die ISAs der IFAC sind seit 2016 vom europäischen Gesetzgeber als Prüfungsnorm vorgesehen. Der deutsche Gesetzgeber hat dies in § 317 Absatz 5 HGB festgeschrieben. Für die verpflichtende Anwendung fehlt nur noch die Annahme durch die EU-Kommission. Diese wird es aller Voraussicht aber nicht mehr geben. Vermutlich, weil in den ISAs noch zu viel WP-Berufsstand und noch zu wenig „Hoheitliches“ enthalten ist.
Nach unserem Start 2016 gab es diverse, teils widersprüchliche Auffassungen zur ISA-Anwendung im Berufsstand. Die WPK hat zuletzt am 13. März 2020 eine Klarstellung veröffentlicht:
„Eine unmittelbare Anwendung der nicht von der EU adaptierten ISA wird künftig weiterhin möglich sein, sofern sichergestellt ist, dass dies vertraglich vereinbart wurde und die obligatorischen nationalen Besonderheiten berücksichtigt werden.
Die nationalen Besonderheiten hat der Berufsträger auf Grundlage der gesetzlichen Anforderungen im Rahmen seiner Eigenverantwortlichkeit zu adressieren.
Eine Bezugnahme auf die Beachtung der „Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung“ ist dabei nicht möglich, da nach Auffassung des Vorstandes der WPK – wie bisher bei den IDW PS – diese dann in ihrer Gesamtheit anzuwenden sind. (Anm. Gs: Die Bezeichnung GoA hat sich das IDW reserviert)Im Bestätigungsvermerk (§ 322 Abs. 1 HGB) sowie im Prüfungsbericht (§ 321 Abs. 3 HGB) sind die angewandten Prüfungsgrundsätze (z.B. ISA und wp-net-Fachgutachten) anzugeben.“
Wie sieht die praktische ISA-Anwendung nun aus?
Michael Gschrei: Der Abschlussprüfer entscheidet sich dafür, entweder mit IDW-ISA DE (vorher IDW PS) oder mit den reinen ISAs zu prüfen und zu berichten. Die ISAs müssen um deutsche gesetzliche Vorschriften ergänzt bzw. modifiziert werden. Dazu gibt es zurzeit von wp-net das Fachgutachten aus 2018 (Prüfungsdurchführung, Berichterstattung und Bestätigungsvermerk), welches gerade upgedatet wird. Man kann aber auch in den ISA-DE nachschauen, ob deutsche Besonderheiten bestehen, die zu beachten sind.
Welche fachlichen Prüfungs-Unterstützungen gibt es von wp-net noch?
Michael Gschrei: wp-net hat im Verlauf der letzten Jahre, insbesondere wegen der ausbleibenden Skalierung, einige Prüfungshinweise und Rechnungslegungshinweise selbst erstellt. Diese werden dem Berufsstand kostenlos auf unserer Website zur Verfügung gestellt. Werden diese verwendet, dann muss dieser Einsatz ins ABS, in den Prüfungsbericht und in den Bestätigungsvermerk aufgenommen werden. Erwähnen möchte ich die wp-net-PH und -RH zum Lagebericht, den RH zum Fortführungsgrundsatz nach Handelsrecht (§ 252 Abs. 2 Nr. 1 HGB). Aktuell arbeitet der wp-net-Arbeitskreis am PH Bestätigungsvermerk nach § 322 HGB sowie ISA 700 IFAC. Anschließend wird das wp-net-Fachgutachten aktualisiert. Die Überarbeitung des Musterberichts läuft auch schon.
Was sind die Schwerpunkte Ihres vierteiligen Seminars?
Michael Gschrei: Schwerpunkte sind die Inhalte der einzelnen Schritte des risikoorientierten Prüfungsansatzes unter Berücksichtigung der neuen ISAs 315, ISA 570 zu nennen.
Zum Kennenlernen der skalierten Abschlussprüfung verwenden wir das neue 20 seitige Handbuch „Skalierung nach den ISA-Standards 2009-2019“.
Der ISA 315 rev 2019 dominiert nicht nur unser Seminar, sondern hat auch viele Änderungen für die übrigen ISAs zur Folge. Diese werden wir Ihnen auch vorstellen.
Auch der ISA 700 in Verbindung mit § 322 HGB und (voraussichtlich) der wp-net PH Bestätigungsvermerk nach § 322 HGB kommen zum Einsatz.
Was sind bei Ihnen die Schwerpunkte der risikoorientierten Abschlussprüfung?
Michael Gschrei: Im ersten Teil stellen wir die Elemente der risikoorientierten Abschlussprüfung unter ISA-Bedingungen vor. Dabei gehen wir auf die wichtigsten ISAs und ihr Skalierungspotenzial ein. Dazu mache ich die Teilnehmer mit den Arbeitspapieren des wp-net-Handbuchs und der Skalierung in diversen Phasen der Prüfung vertraut.
Schwerpunkte im zweiten Teil sind die Festlegung von Maßnahmen nach ISA und Berufssatzung und die Geschäftsmodellanalyse als Voraussetzung für eine sachgerechte risikoorientierte Planung. Die IKS-Prüfung wird schwerpunktmäßig als Aufbauprüfung vorgestellt. Wie kann man von wenig sinnvollen IKS-Wirksamkeitsprüfungen mit Hilfe der ISA entlasten werden, wird auch vorgestellt.
Im dritten Teil zeigen wir, wie Prüfungsstrategien entwickelt werden. Dies ist der rote Faden der risikoorientierten Abschlussprüfung. Dann werden prüffeldbezogen die restlichen Prüfungshandlungen, inkl. Anhang und Lageberichtsprüfung, vorgestellt.
Im vierten Teil sind die Berichtserstellung und der Bestätigungsvermerk Schwerpunkte. Dann wiederholen wir die gesamte Prüfung und „klicken“ uns durch eine Musterprüfung.
Mit welchem Mehrwert können die Teilnehmer rechnen?
Michael Gschrei: Die Teilnehmer werden umfassend mit den ISA-Regeln in allen fünf Phasen der Prüfung anhand von Arbeitspapieren vertraut gemacht. Dies demonstriere ich anhand einer JAP mit dem übersichtlichen wp-net-Praktiker-Handbuch. Nicht zig Checklisten begleiten den Prüfer auf dem Weg zum vertrauenswürdigen Testat. Wir zeigen, wie der Prüfer mit kritischer Grundhaltung das Geschäftsmodell analysiert und dann mit den richtigen Prüfungsprogrammen die zwingenden Prüfungsnachweise einholt.