Die Halbwertzeit des Prüfer-Know-hows für die Prüfung von Wertpapierinstituten und Finanzdienstleistern ist extrem kurz. Es sind nicht nur Gesetze und Verordnungen, die die Prüfer und Prüferinnen kennen und updaten müssen. Es gibt noch Merk- und Informationsblätter, Rundschreiben, Leitfäden und Formulare.
Diese und mehr Themen beleuchtet unser Referent, Herr WP StB Michael Böllner, in seinem Grundlagen-Seminar Mitte November. Das Seminar findet wieder online statt – so können wir das Seminar aufzeichnen und die Inhalte können jederzeit wieder abgerufen werden. Erfahren Sie mehr über Fakten, Hintergründe und Neuigkeiten zu unserem Online-Seminar „Prüfung und Bericht über die Prüfung von kleineren und mittelständischen Wertpapierinstituten und Finanzdienstleistungsunternehmen“ im Interview mit Herrn Böllner.
wp-net: Herr Böllner, auf welche Änderungen muss sich der WpI-Prüfer 2023 einstellen?
Michael Böllner: Erst mal: Seit Mai 2021 sind aus den meisten FDI-Unternehmen WpI-Unternehmen geworden. Aber nicht alle fallen unter das WpI-Gesetz. Für Wertpapierinstitute gilt das Wertpapierinstitutsgesetz, aber für Leasing und Factoring bleibt es beim KWG. Der Prüfer muss sich mit einem umfangreichen Regelwerk, das jedes Jahr noch Zuwachs er-hält, vertraut machen. Gesetze, Verordnungen, Richtlinien, Merkblätter und Schreiben der BaFin und Bundesbank, wie die MaRisk – was für WpI allerdings derzeit fraglich ist – und die MaComp, sind die Puzzleteile des Regelwerks. Seit einigen Jahren mischt die EU mit ihren unmittelbar geltenden Verordnungen noch mit, was das Regelwerk noch unübersichtlicher macht. Mit meinen Grundlagen- und Update-Seminaren muss nicht jeder Prüfer das FDI/WpIPrüfungsrad neu erfinden bzw. seine Literatur auf aktuellen Stand halten.
Stand Okt. 2022 kann ich – BaFin-bedingt – noch nicht sagen, was Anfang 2023 auf der Agenda der BaFin stehen wird. Die sog. Mantelverordnung, in der auch die WpI-PrüfBV enthalten ist, wurde immer noch nicht erlassen. Eine schwierige Situation für uns, da juristisch für WpI’s immer noch keine Prüfberichtsverordnung vorliegt.
Meine Erfahrung aus der Vergangenheit ist, dass die Aufsichtsbehörde BaFin zwischen den Jahren noch Schreiben veröffentlicht, die im Folgejahr bereits zu beachten sind. Deswegen haben wir die Update-Veranstaltungen vor Jahren vom Herbsttermin auf den Januar des Folgejahres verlegt. Damit sichern wir uns immer die Aktualität bei den Vorschriften. Deswegen werden meine Hörer problemlos die nächste Prüfungssaison meistern. Was nach dem Seminartermin von der BaFin noch veröffentlicht wird, ist erst wieder ein Jahr später – 2024 – anzuwendendes Wissen.
wp-net: Warum ein Grundlagen und ein Updateseminar?
Michael Böllner: Wenn man sich das erste Mal mit dem BaFin-Themenkomplex befasst, dann ist die Teilnahme am Grundlagenseminar im November 2022 wohl absolute Pflicht. Das gilt nicht nur für den WP, sondern auch für seine Mitarbeiter. Das verlangt von uns die Berufsspflicht der Gewissenhaftigkeit.
Ich erläutere meinen Zuhörern, wie die (neuen) Vorschriften in der Prüferpraxis anzuwenden sind. Gerade die untergesetzlichen Vorschriften (z.B. Merkblätter) sind wichtig, weil sie als Auslegungshinweise der BaFin und Bundesbank fungieren.
Profis sollten den Update-Vortrag genießen. Schon alleine deshalb, um keine Änderungen zu übersehen. Sollte zum Jahresende die BaFin bzw. der Gesetzgeber wieder sehr aktiv in den Regelungen werden, dann ist auch für Anfänger ein Booster durch die Teilnahme am Updateseminar im Januar empfehlenswert, um die neuen BaFin-Regeln mitzubekommen. Die Mitglieder erhalten das digitale Vorschriftenverzeichnis kurz nach dem Seminar im Mitgliederbereich zum Download.
wp-net: Konkret gefragt: Welche Hilfen, Erläuterungen und Tipps kann ein Neustarter aus dem Seminar für die WpI-Prüfung mit nach Hause und zur Prüfung nehmen?
Michael Böllner: Ohne ein Seminar ist der Neuling mit dem Wust an Vorschriften überfordert. Er sieht vor lauter Bäumen den Wald nicht mehr. Die BaFin stellt weder dem Prüfer, noch dem zu prüfenden Unternehmen das gesamte Regelwerk strukturiert zur Verfügung. Mein Update-Seminar dient auch der Strukturierung des aktuellen Regelwerkes. Die Teilnehmer lernen aus der Systematik die Vorschriften kennen und wie diese anzuwenden sind. Auch die Gewichtung der Vorschriften (bekannt als Wesentlichkeit) ist ein weiteres Ziel, insbesondere im Grundlagen-Seminar.
wp-net: Stellen Sie den Prüfern also wieder einen aktuellen Kompass für die KWG- und die WpHG-Prüfung zur Verfügung?
Michael Böllner: So kann man es auch sagen. Für die praktische Prüfungs- und Berichtsarbeit erhalten die Teilnehmer die relevanten Fundstellen in den Gesetzen, EU-Verordnungen und in den Schreiben der BaFin nicht nur ausgeteilt, sondern auch erläutert. Ich bin ja selbst Prüfer von kleinen und größeren FDI’s und WpI´s und damit praxisnah dabei. Ich nehme beispielsweise an vielen Aufsichtsgesprächen der BaFin teil und erhalte dabei Einblicke, welche Themen und Fragen gerade die jeweiligen aktuellen Schwerpunkte der Aufsicht sind. Auch dieses praktische Wissen gebe ich an die Seminarteilnehmer weiter.
wp-net: Was werden die wesentlichen aufsichtsrechtlichen Prüffelder sein?
Michael Böllner: Einmal werde ich die im IDW-Life wiedergegebenen Gesprächsinhalte mit der BaFin mit ins Seminar einfließen lassen.
Die Fortentwicklung der Ausgestaltung, Organisation und Angemessenheit des internen Überwachungssystems, also das sog. IKS, ist immer ein wichtiges Thema. Ein wichtiger Teil ist auch die Unternehmenssteuerung. Gemeint ist damit das Unternehmens-Risikomanagement, das bekanntlich auch in seiner Wirksamkeit zu beurteilen ist.
Weiter wird das Melde- und Anzeigewesen an die Aufsichtsstellen untersucht und vorgestellt. Immer wichtiger wird die Überprüfung der Einhaltung des Geldwäschegesetzes. Am Ende fasst der Prüfer in einer zusammenfassenden Schlussbemerkung seine Prüfungsfeststellungen zusammen.
wp-net: Die Vorschriften für die FDI-/WpI-Rechnungslegung und -Berichterstattung haben vielfach nur eine kurze Halbwertzeit. Wie unterstützen Sie als Referent die Seminarteilnehmer, um bei Ihnen die Aktualität der Regelungen sicherzustellen?
Michael Böllner: 2021 war die Einführung des WpI-Gesetzes ein Schwergewicht der im Seminar besprochenen Änderungen. Inzwischen gibt es sowohl von der Aufsicht, als auch aus dem Kollegenkreis Rückäußerungen, so dass ich im Updateseminar den WpI-Bericht intensiver besprechen werde.
wp-net: Zum Abschluss noch eine Frage: Gibt es ein WpI-Thema, dass wahrscheinlich neue Regelungen bekommen wird?
Michael Böllner: Sollte die WpI-PrüfBV noch in diesem Jahr erlassen werden, so hat das wesentliche technische Änderungen zur Folge: Nach dem Entwurf sollen die Berichte nur noch in elektronischer Form, also mit elektronischer Unterschrift/Signatur, verfasst werden. Falls das für die Berichtssaison 2022 so kommt, müssen wir hierfür die technischen Voraussetzungen schaffen und das rechtzeitig. Sollten wir für 2022 nach einer neuen WpI-PrüfBV berichten müssen, wird ein neuer Musterbericht ab Ende Februar 2023 auf der Homepage von wp-net im Mitgliederbereich verfügbar sein.
Corona hat aktuell anscheinend an Bedeutung verloren. Das bedeutet aber auch, dass die BaFin auf der Termineinhaltung wieder strenger bestehen wird. Dies bitte ich zu beachten.
wp-net: Wird es nach dem Update-Seminar im Januar 2023 wieder eine Aktualisierung des digitalen Vorschriftenverzeichnisses geben?
Michael Böllner: Natürlich! Diese seit Jahren von wp-net eingeführte Support-Funktion wird es nach dem Seminar im Januar 2023 – nach der Aktualisierung – wieder geben. Ich unterstütze wp-net und Sie als Anwender, indem ich dem wp-net-Vorstand die neuen Vorschriften angefangen von den Gesetzen bis zu den Verästelungen „Allgemeinverfügungen“ und Rundschreiben zur Verfügung stelle. Die Gesetze und Verordnungen sind inzwischen im digitalen Vorschriftenverzeichnis mit der Website verbunden. Ergebnis: Sie bekommen mit einem Klick immer aktuelle Gesetze und Verordnungen.
wp-net: Lieber Herr Böllner, wir danken Ihnen für Ihren Einsatz und brandheißen Infos.
Wir wünschen Ihnen eine gut besuchte und erfolgreiche WpI-Seminarreihe 2022/2023!