Ein weiteres Standbein für die Einzelpraxen und die mittelständische Wirtschaftsprüfung soll 2023 Wirklichkeit werden. In der letzten 5 Jahren hat unser Kollege, Herr WP Roland Kruse-Kraft, schon einige Hürden gemeistert. Aus seinem Plan ist nun Wirklichkeit geworden. Bald ist so weit: In der Zeit vom 23.05. bis 20.06.2023 werden die Mitglieder des Wirtschaftsprüfer-Versorgungswerkes (WPV) aufgerufen, ihre Vertreter in die Vertreterversammlung zu wählen. Bei dieser Wahl kandidiert unsere Liste „Mittelständler im WPV“ unter Führung des Leiters unseres Arbeitskreises WPV, Herrn Roland Kruse-Kraft.
Sehr geehrter Kollege Kruse-Kraft, lieber Roland, das WPV ist ja im Berufsstand nicht so in der Diskussion, wie die WPK. Was hat Euch gleichwohl dazu bewogen, Euch seit nunmehr 5 Jahren mit dem WPV zu befassen?
Roland Kruse-Kraft: Das WPV sichert die Altersversorgung von mind. 3/4 aller deutschen WP/vBP ab (§ 42 WPO bzw. § 2 BS); die derzeitige „Einheitsliste“ des Präsidenten des WPV bestimmt seit der Gründung des WPV im Jahre 1993 dessen Geschicke und je mehr wir uns mit einzelnen Fragen zum Jahresabschluss und der Rendite der Kapitalanlagen befassten, umso mehr wichen Vorstand und Geschäftsführung den Fragen aus. Im Verlauf unserer Arbeit mussten wir daher unsere Risikoeinschätzung der Kapitalanlagen von „gering“ auf „mittel“ anheben. Nachdem wir dann auch noch festgestellt waren, dass unsere Einwendungen beim WPV zu entsprechenden Veränderungen führten, „gingen alle Warnlampen an“; das Risiko schätzen wir jetzt als „hoch“ ein.
Welcher Eurer Einwendungen haben denn zu Änderungen geführt?
Roland Kruse-Kraft: In zeitlicher Reihenfolge waren das:
- Absenkung des Quorums für die Kandidatur zur Vertreterversammlung, nachdem wir zur letzten Wahl in 2018 wegen Nichterreichen des Quorums nicht zur Wahl zugelassen wurden und dagegen Klage erhoben waren.
- vom WPV zögerlich erweiterte Nutzung des Mitgliederbereiches für die Berichterstattung zum Jahresabschluss.
- Ersatz des damaligen, mit viel „Prosa“ angefüllten Geschäftsberichts durch einen aussagefähigeren Lagebericht.
- Aufnahme einer (selektiv verkürzten) Berichterstattung zu den das Vermögen des WPV verwaltenden Fonds.
- Aufgabe des Schutzargumentes „steuerliche Gründe“ bei der einheitlichen Betrachtung des Jahresabschlusses des WPV KöR und deren Tochterunternehmen, insbesondere der Fonds in Deutschland und in Luxemburg.
- Umsetzung unserer Forderung nach einem einheitlichen „Konzernprüfer“ für das WPV und die Fonds, erstmals für den JA 2022.
- Internalisierung der Kapitalanlage-Entscheidungen durch eine eigene Anlageberatungs-KG, (Beratungshonorar an PwC und eine Anwaltskanzlei: T€ 500), was angabegemäß in der letzten Vertreterversammlung zu erheblicher Verärgerung unter den Vertretern führte; gleichwohl hat nur ein Vertreter* dem nicht zugestimmt.
Was genau meinst Du mit dem letzten Punkt?
Roland Kruse-Kraft: Gemäß dem uns vorliegenden Beschlussprotokoll hat der Vorstand bzw. die Geschäftsführung des WPV diese KG, die aufgrund der Kapitalmäßigen, personellen und organisatorischen Verflechtung ein verbundenes Unternehmen ist, bereits vor der Beschlussfassung der VV gegründet. Gegenstand ist gem. dem im Handelsregister einsehbaren Dokumenten, die Beratung des WPV bei deren Kapitalanlagen, was nach unserem Verständnis eine originäre Pflicht des Vorstandes des WPV gewesen wäre. Dieser gesonderten Gesellschaft hätte es also gar nicht bedurft!
Die Kapitalanlagestrategie ist die Hauptaufgabe von Vorstand und VV (vgl. § 6 II Nr. 2 Satzung WPV 2021: „Der Vorstand … 2. beschließt die Vermögensanlagestrategie und Vermögensanlagestruktur sowie die Risikoneigung der Vermögensanlage“ Anmerk. der Redaktion); sie wurde aber bisher immer externen Beratern entgeltlich überlassen.
Ihr habt doch schon ohne in der VV zu sitzen einiges bewirkt; weshalb dann noch die Kandidatur?
Roland Kruse-Kraft:
Nein, lieber Michael, nachhaltig verändert haben wir noch nichts, wie z.B. die Beratungskosten zur Gründung der KG oder auch die immensen Kapitalverwaltungskosten in den Fonds zeigen. Anstelle die erwirtschafteten Kapitalerträge unseren Mitgliedern als Pension zukommen zu lassen, gehen diese Gelder an Dritte und das ändert man nicht mit schlichten Nachfragen von außen.
Uns haben die letzten 5 Jahre gezeigt, dass, um das WPV auf eine rentable Unternehmensstrategie zu bringen, wir uns die Informationsrechte der Vertreterversammlung erschließen und möglichst auch gleich im Vorstand mitarbeiten müssen, alles andere wäre nur „fromme Hoffnung“.
Das hört sich ja alles nach einer großen Aufgabe an; seid ihr denn dazu überhaupt in der Lage, zumal das WPV bisher von Vertretern der BIG4- und NEXT-10 – Gesellschaften dominiert wird?
Diese Frage hatten wir uns auch gestellt und uns deshalb über die letzten 5 Jahre auf die Aufgaben inhaltlich und kapazitätsmäßig vorbereitet. In unserem Arbeitskreis arbeiten über 40 Kollegen* mit und unsere Liste konnten wir ausgeglichen mit jungen und älteren Kandidaten*, die unterschiedliche Branchenerfahrungen mitbringen, gut besetzen.
Hinzu kommt, dass wir alle über hinreichende Erfahrung mit Kapitalanlagen verfügen und schließlich auch über genügenden „gesunden Menschenverstand“, um zu wissen, dass die Verzinsung einer Anlage von z.B. 16 % einem Verlustrisiko von 90 % (s. Commerzbank AG) entspricht.
Wir gehen diese Aufgabe mit einem gut vorbereiteten Team an und können es besser machen als die bisherigen Akteure, deren designierten Listenführer (Prof. Olbrich) ich bereits unsere konstruktive Zusammenarbeit zugesichert habe.
Wir wünschen Dir und Deinen Kolleginnen und Kollegen viel Erfolg bei Eurem weiteren Engagement für eine gute Altersversorgung unseres Berufsstands.
Die detaillierte Dokumentation der Arbeit ist für Mitglieder des WPV gegen Abgabe einer Vertraulichkeitserklärung einsehbar. Bei Interesse wenden Sie sich bitte direkt an Herrn Roland Kruse-Kraft (r.kruse-kraft@t-online.de).
* weiblich und männlich
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