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Angemessene und transparente Kammerbeiträge kennen keine Gebühren!
Warum ist das so?
Gebühren sind öffentlich-rechtliche Abgaben, die einmalig oder regelmäßig anfallen.
Und zwar als Gegenleistung für die tatsächliche Nutzung von Leistungen der WPK.
Die Gebührenordnung der WPK kennt eine Vielzahl an Leistungen, für die sie von den Kollegen oder künftige Kollegen eine Gebühr erhebt. Siehe auch BundesVerfGE 50, 217 226. Die rund 2,5 Mio. EUR Kosten, die die Qualitätskontrolle verursacht werden zwar aus dem Haushalt der WPK bezahlt, aber aus den Beiträgen aller WPK-Mitglieder.
Wissenswertes, falls Sie keine gesetzlichen Abschlussprüfungen durchführen.
- 2016 wurde die freiwillige Qualitätskontrolle im Rahmen des APAReG abgeschafft.
- Aktuell machen nur noch rund 27% der Praxen gesetzliche Abschlussprüfungen.
- Und nur diese 27% aller Praxen unterliegen der Qualitätskontrolle.
- Hinter diesen 27 % der Praxen verbergen sich aber etwa 60% der Berufsangehörigen.
- Rund 40% der Kammermitglieder brauchen keine Eintragung als Abschlussprüfer von der KfQK,
- Diese Mitglieder brauchen die Abteilung Qualitätskontrolle nicht. Denn sie verursachen keine Kosten.
Dennoch werden auch diese Kolleginnen & Kollegen an den Kosten des Qualitätskontrollverfahrens beteiligt.
Dafür fallen Gebühren in Höhe von rund 1 Mio. € an und es werden rund 100 EUR als „Beitrag“ verpackt.
Die Kosten für Qualitätskontrollverfahren werden an alle Mitglieder vergemeinschaftet.
Damit werden wir Schluss machen!
Links
- Der Beitrag – Beiratswahl ist Beitragswahl – ergänzt die Podcasts – KMU-. und Big4 Qualitätskontrolle
- Der Beitrag Big4-Qualitätskontrolle ist hier via YouTube auch als Video aufrufbar.
- Der Beitrag KMU-Qualitätskontrolle ist hier via YouTube auch als Video aufrufbar.
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