Pflichtfortbildung für den Prüfer
für Qualitätskontrolle (PfQK) 2024

    Das wp.net-Seminar am 12. Juli 2024 im Rückblick!

    Im gut runter gekühlten großen Seminarraum des Hotel Eden Wolff am Nordausgang des Münchner Hauptbahnhofs waren die 8 Seminarstunden gut auszuhalten.

    Kritische Sicht auf den Tätigkeitsbericht der KfQK

    Die Mängelbeschreibung im Bericht ist immer noch ungenügend, um bei der Fehlerkultur eingesetzt werden zu können. Deswegen berichtete ich aus eigenen Feststellungen bzw. aus früheren Seminaren mit WPK-Beispielen. Fehler wiederholen sich leider!

    Die Kommission gibt seit vielen Jahren nicht mehr bekannt, wie viele Prüfer f. Qualitätskontrolle noch aktiv sind. Warum?

    Neu beschlossene Berufssatzungsvorschriften vorgestellt

    Die Neufassung der kritischen Grundhaltung in § 37 der Berufssatzung (BS) hat zwei neue Bestandteile erhalten. Danach hat der Prüfungsnachweis die Eigenschaft der Überzeugungskraft und die Geeignetheit auszustrahlen. Verlässlich musste er schon bisher sein. Ansonsten wurde in der BS 1:1 auf die WPO verwiesen.

    Dazu wurde von mir ein Beispiel aus dem Bereich „Beschwerde und Vorwürfe“ vorgestellt. Auch hier spielt die kritische Grundhaltung mit.

    Der § 50 der BS wurde umfassend erläutert. Drei neue Elemente sind zum QSS bzw. zum QMS hinzugekommen. Wobei die Risikoanalyse seit 2016 schon in der WPO steht, nur nicht von WPK/IDW aufgegriffen.

    In diesem Zusammenhang wurde die tabellarische Risikoanalyse vorgestellt und seine Bedeutung und Verwendung für die Prüfungsdurchführung und den Bericht erläutert.

    Durchführung der risikoorientierten Qualitätskontrolle (QK)

    Der wichtigste Teil des Tages betraf die Durchführung und die Dokumentation der QK. Diese wird seit einiger Zeit von der KfQK mit Hinweisen unterstützt. Wp.net hat daraus Arbeitshilfen erstellt. So z.B. der Hinweis zur Grundgesamtheit oder zur Durchführung und Dokumentation einer QK oder zur übersichtlichen Dokumentation der Feststellungen. Auch das wp.net-Handbuch bietet dazu Lösungen an. Besonderheiten der QK bei kleinen Praxen rundeten den Prüfungsteil ab.

    Die Nachschau spielt nicht nur bei den Big4 eine wichtige Rolle. Auch Einzelpraxen und Mittelstand sollten mitmachen beim:

    „Weniger Auftragsprüfungen, mehr Nachschauauswertungen“.

    Denn wenn der PfQK die Auftragsprüfungen vermindern möchte, dann muss die Nachschau wirksam sein. Dazu vergleicht man mehr Nachschauberichte mit den eigenen Feststellungen, um die Wirksamkeit der Nachschau beurteilen zu können.

    Dazu wurde auch die technische Abwicklung der Nachschau besprochen. Es reicht nicht aus, nur Checklisten auszufüllen. Der Gesetzgeber verlangt in § 55b III WPO auch einen Bericht über die Nachschau. Die Teilnehmer erhalten das digitale wp.net-QSHB „Qualitätskontrolle“ und damit alle erforderlichen Arbeitshilfen.

    Deutlich habe ich darauf hingewiesen, dass es seit 2016 nach § 55b III WPO keine Nachschau der PraxisOrg und der Auftragsdurchführung gibt. Gesetz und Berufssatzung kennen nur die jährliche und die turnusmäßige Nachschau (§ 49 BS). Eventuell noch die anlassbezogene Nachschau. Die IDW-Checkliste Praxisorganisation umfasst Teile von der jährlichen und turnusmäßigen Nachschau. Hier muss die Checkliste ergänzt werden, welchen Nachschaufragen zu welcher Nachschau gehören.

    Das Finale mit der Berichterstattung

    Die restlichen Teile der PraxisOrg und die Berichterstattung rundeten das Vortragsprogramm ab.

    wp.net macht 2025 weiter

    Im Juni 2025 wird es mit wp.net-Gschrei wieder ein Qualitätskontrollseminar geben. Dann feiert wp.net auch seinen 20. Gründungstag.

     

    Michael Gschrei

    WP StB Michael Gschrei

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    Weiterer Termin folgt