Prüfung und Berichterstattung nach § 24 FinVermV

Durch das Erste Finanzmarktnovellierungsgesetz (1. Fi-MaNoG) haben sich bei den Finanzanlagenvermittler bei der Beratung und Vermittlung von Vermögensanlagen im Sinne des § 1 Absatz 2 des Vermögensanlagengesetzes Änderungen ergeben. Ferner ist auf die erweiterten Verantwortungspflichten der Finanzanlagenvermittler mit Inkrafttreten des Kleinanlagerschutzgesetzes (KASG) einzugehen.

Nach dem dritten Prüfungsjahr ergeben sich aus der Auswertung der Berichte durch die Aufsichtsbehörden weitere Kritikpunkte, die besprochen werden müssen. Rückfragen sind an der Tagesordnung. Der Referent wird auch darauf eingehen und aus der Praxis berichten. Neuigkeiten ergeben sich auch aus den Hinweisen der die Aufsichtsstellen für die Prüfungsberichte. Aus vielen Gesprächen mit Vertretern der IHKs und der Gewerbeämter kann der Referent über die Meinungen der Aufsichtsstellen berichten.

Herr Rompf wird wieder auf die Prüfung des IKS bei Einbindung des Finanzanlagenvermittlers in eine Vertriebsgesellschaft eingehen (WP/vBP-Vorbehaltsaufgabe)

Seminaraufzeichnung

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Erfahren Sie im exklusiven Interview mit WP Jörg Rompf, wie sich die FinVermV in den letzten 10 Jahren entwickelt hat und was die aktuellen Änderungen bedeuten.

 

WP Jörg Rompf

WP Jörg Rompf

Termin

Freitag, 20.09.2024

9.00 – 15.00 Uhr