Mit den ISA-Standards zieht neuer Rauch in die Prüferstuben. Die Un-Sinnhaftigkeit der D-Kennziffern in Bezug auf die Anpassung der ISAs an nationale Besonderheiten zeigt sich uns beim ISA 510 deutlich. Der Rauch scheint die IDW-Standardsetter etwas vernebelt zu haben. Für die Prüfung der Saldovorträge soll die Auswertung des Prüfungsberichts nicht mehr ausreichend sein. Obwohl der Vorjahres-Abschlussprüfer seine Prüfung im Bericht ausreichend beschreiben muss, damit zumindest der Fachmann die Prüfung und den Bestätigungsvermerk angemessen beurteilen kann.
Nun soll nach IDW-Vorstellung der bereits geprüfte und testierte Vorjahresabschluss nochmals für die Erstprüfung geöffnet werden.
Lesen Sie dazu die kritischen Gedanken des PRIMUS 2.0 Chefs Mark Schüttler und bilden sich danach eine eigene Meinung. Ich wünsche Ihnen einige erhellende Momente.
Neue Arbeitsbeschaffungsmaßnahmen der IDW-GoA: „Dopppelt geprüft, hält wohl besser!“
von Mark Schüttler
Mitglied bei wp-net e.V.
Einschränkung bei Erstprüfungen?
Erstprüfungen sind ein zweischneidiges Schwert: Der alte Prüfer verliert, der neue Prüfer gewinnt. Mal ist man der eine, mal der andere. Das IDW spricht übrigens neuerdings von „Erstprüfungsauftrag“ – „Erstprüfung“ war wohl zu banal.
Der neue Prüfer muss die EB-Werte prüfen.
Bislang reichte dazu meist das Lesen den Prüfungsberichtes des Vor-Prüfers. Der hat die SB-Werte des Vorjahres schon geprüft (IDW PS 205, Tz. 12). Warum also das Vorjahr nochmal prüfen?
Nächstes Jahr gelten aber die ISA (DE) und IDW PS KMU. Und dann reicht das Lesen des Prüfungsberichtes zur Prüfung der EB-Werte allein nicht mehr, sagt das IDW.
Der neue Prüfer muss (ISA (DE) 510, Tz.6):
- zusätzlich die Arbeitspapiere des alten Prüfers durchsehen,
- beurteilen, ob die für seine Prüfung erlangten Prüfungsnachweise auch für die Prüfung der EB-Werte
genutzt werden können, und/oder - spezifische Prüfungshandlungen durchführen
Schon erwartet das IDW eine künftig häufigere Einsichtnahme in die Arbeitspapiere des alten Prüfers (IDW F&A, Zur Einführung der ISA (DE), Frage 4.5.3). Nanu, erst verliert der alte Prüfer sein Mandat und soll dann dem neuen Prüfer auch noch Einsicht in seine Arbeitspapiere geben?!
Muss er nicht! Die Einsichtsgewährung ist freiwillig (ISA (DE) 510, Tz. D.A7.2 (Ausnahme: PIE-Unternehmen).
Nur, wie soll der neue Prüfer dann z.B. die EB-Werte Vorräte prüfen?
- Die Inventurbeobachtung des laufenden Jahres liefert kaum Prüfungsnachweise für den Anfangsbestand
(ISA (DE) 510, Tz. A6). - An der Vorjahresinventur hat er nicht teilgenommen.
- An die Arbeitspapiere des alten Prüfers kommt er nicht ran, und
- der Prüfungsbericht allein reicht nicht mehr.
Also ein Prüfungshemmnis bei den EB-Werten, das zur Einschränkung führt. Dazu passend gibt uns das IDW eine Formulierung des Bestätigungsvermerks aufgrund Nichtprüfbarkeit der EB-Werte Vorräte an die Hand (ISA (DE) 510, Anlage D).
Und beim ungeprüften Vorjahr? Da gibt es schon gar keine Inventurbeobachtung. Dann erst recht einschränken? Dazu schweigt ISA (DE) 510… Muss der neue Prüfer also bald zwei Jahre prüfen, um bei einer Erstprüfung uneingeschränkt bestätigen zu können? Und dafür das Doppelte verlangen? Welches Unternehmen macht das mit?
Liebes IDW, es gibt in Deutschland einen Prüfungsbericht des alten Prüfers, in dem die Prüfung und das Ergebnis ausreichend beschrieben sind. Woher kommt hier – trotz Qualitätskontrolle – das Misstrauen gegen den Vorjahresprüfer? Wäre das nicht Grund genug gewesen, die nochmalige Prüfung des Vorjahres mit einer D-Textziffer in ISA (DE) 510 mit Verweis auf den Prüfungsbericht rauszunehmen? Da schon mal dran gedacht?
Übrigens, noch eine IDW-Neuerung:
Bei erstmaliger Prüfungspflicht soll der Prüfer im Bestätigungsvermerk einen Hinweis auf die Erstprüfung aufnehmen müssen (ISA (DE) 710, Tz. 14). Wozu das schon wieder? Die Öffentlichkeit kann im Bundesanzeiger sehen, dass das Vorjahr ungeprüft war. Ob der Prüfer Hinweise aufnimmt, entscheidet der Prüfer ganz allein – nicht Du, liebes IDW (§ 322 Abs. 3 Satz 2 HGB).
Ihr
Wp StB Dipl.-Kfm. Mark Schüttler
Hinweis in eigener Sache: Die ISA (DE) und IDW PS KMU sind Schwerpunkte im 3. Quartal 2023 bei PR1MUS.
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Bildnachweis: Stokkete/Shutterstock