Syndikus-WP im WPV auf Abwegen!
Beitragsbild zum wp.weekly vom 09.01.2026. Dank der WP-Pflichtmitgliedschaft beim Wirtschaftsprüfer-Versorgungswerk (WPV) gibt es aktuell ca. 17.000 WPV-Mitglieder. Sollen nun auch Syndikus-Wirtschaftsprüfer ins WPV? Antworten darauf geben Ihnen die WPin/StBin, Frau Ines Detzner in der Einführung zu diesem Artikel. Der Beitrag stammt vom WP/StB, Herrn Roland Kruse-Kraft
Kategorie: Aktuelles
Datum: 09.01.2026

Wirtschaftsprüfer (WP) und vereidigte Buchprüfer (vBP) unterliegen der Pflichtmitgliedschaft im Wirtschaftsprüfer-Versorgungswerk (WPV). Zum Jahresende 2025 zählte das WPV nach eigenen Angaben rund 17.000 Mitglieder. Die WP/vBP-Mitglieder haben inzwischen ein hohes Vermögen im WPV angespart.

Die WPV-Bilanzsumme belief sich zum 31.12.2024 auf rund 5,5 Mrd. Euro. Davon waren zum 30.09.2024 insgesamt 4.096 Mio. Euro in zwei luxemburgischen Alternativen Investmentfonds (AIF) sowie in einem unselbstständigen Sondervermögen bei der BayernInvest, München, angelegt. Trotz wiederholter Anfragen liegen den Mitgliedern und ihren gewählten Vertretern hierzu seit Jahren keine hinreichend transparenten und belastbaren Informationen vor. Die Satzung sieht eine klare Kontrollstruktur vor: Der Vorstand soll die Geschäftsführung überwachen. Die Vertreterversammlung – als oberstes Beschlussorgan – soll wiederum den Vorstand kontrollieren und über Jahresabschluss sowie Leistungsänderungen entscheiden. In der Praxis blieben diese Kontrollen lange wirkungslos.

Erst auf nachhaltigen Druck der Fraktion „Mittelständler im WPV“ kam es ab dem Jahr 2022 zu spürbaren Leistungsanpassungen. Beschlossen wurden Rentenerhöhungen von 2,0 % für 2023, 1,5 % für 2025 sowie eine verbindliche Zusage von 2,8 % für 2026. Die Hintergründe hierzu wurden unter anderem in der Vertreterversammlung vom 27.05.2025 im Zusammenhang mit der sogenannten Personalkosten-Rückstellung aus Februar 2025 thematisiert.

Hierzu befrage ich als im Jahr 2025 neu bestellte Wirtschaftsprüferin und neues Mitglied im WPV den Kollegen Roland Kruse-Kraft. Er engagiert sich seit Jahren als Fraktionsführer der „Mittelständler im WPV“ konsequent für die Interessen der Pflichtmitglieder.

Unklar bleibt, auf welcher sachlichen und versicherungsmathematischen Grundlage dieses Vorhaben beruht. Ebenso offen ist, mit welcher Begründung der Präsident der Wirtschaftsprüferkammer, Herr A. Dörschell, zugleich Vertreter des Instituts der Wirtschaftsprüfer, diesen Kurs rechtfertigt. Diese Fragen verlangen nach klaren Antworten. Sie betreffen nicht Einzelinteressen, sondern die langfristige Sicherheit der Altersversorgung des gesamten WP-Berufsstands.

 

Ihre
WPin/StBin Ines Detzner
Kandidatin bei den Beiratswahlen 2026

wp.weekly

 

Die Geschäftsführung bzw. der Vorstand des WPV hatte den TOP „Syndikus-WP“ (Syn.-WP) auf der letzten Vertreterversammlung (VV) am 03.12.2025 überraschend eingebracht, da sich aus der Gesetzesinitiative „Syndikus-WP“ erhebliche Risiken für das WPV ergeben würden.

Gleichwohl gab uns die „Führung“ des WPV auf unsere Nachfragen vom 18.11.2025 zum zusätzlichen versicherungswirtschaftlichen Risiko aus dem Syn.-WP’s bis heute keine Antwort!

Der vom Präsidenten des WPV, Prof. Olbrich (auch Präsident der WPK Hessen), zur VV eingeladene Präsident der WPK, A. Dörschell, (beide IDW), konnte noch nicht einmal über die Motivation der WPK, den Syn.-WP zu fordern, belastbare Auskunft erteilen. Schon die Frage, um wie viele Kolleginnen und Kollegen „in spe“, die nur mit der Perspektive, sich auch bei abhängiger Beschäftigung „Syndikus-WP“ nennen zu dürfen, WP werden wollten, blieb sein Zahl vage.

Die vom Gesetzgeber genannte Zahl von 400 Neu-WP p.a. konnte der Präsident der WPK nicht bestätigen; aus nur persönlichen Einzelgesprächen schätzte er die Zahl auf max. 10 % der jährlich neu bestellten Berufsträger. Auch die Frage aus der VV, welche quantitative Schätzung dieser berufspolitischen Initiative methodisch zugrunde liegt, wurde vom Präsidenten der WPK nicht beantwortet.

Aus dem Vorbringen des Kollegen Dörschell ergab sich der Stand der Einführung des Syn.-WP wie folgt:

Bereits ein parlamentarischer Prüfauftrag, ermittelt, ob der abhängig beschäftigte „Syndikus-WP“, der als Arbeitnehmer Pflichtmitglied in der gesetzlichen Rentenversicherung (RV BUND) wäre, hiervon befreit werden könnte, sofern er im WPV versichert wäre, wurde von der Bundesregierung abgelehnt.

– Finanzielle Doppelbelastung mit Rentenversicherung

Der Syn.-WP würde absehbar mit der Versicherungspflicht in der RV BUND eingeführt werden. Sofern dieser Kollege vor seinem „Ausflug“ in das Angestelltenverhältnis freiberuflich tätig war, wäre schon die Versicherungspflicht im WPV begründet, die während seiner angestellten Tätigkeit fortbestünde. Es käme zu einer Doppelbelastung mit Rentenbeiträgen; die Führung des Titels „Syndikus-WP“ würde sich damit schon wirtschaftlich verbieten.

Die BIG4 bzw. „ihr“ IDW treiben die nur von ihnen gewollten Syn.-WP in eine risikobehaftete Altersversorgung, obgleich die Syn.-WPs in spe als Angestellte heute in der sicheren gesetzlichen Rentenversicherung verbleiben könnten.

– Widersprüchliche Wirkung

Versicherungswirtschaftlich besteht der Widerspruch der Forderung, dass das IDW den Syn.-WP einzig im WPV pflichtversichert haben will, darin, dass damit dem WPV ein ungewisses zusätzliches Risiko aufgebürdet wird. Das würde wiederum den Versicherungsschutz aller Versicherten – inkl. der Syn.-WP’s – gefährden.

– WPV soll vermutlich die Personal-Probleme der BIG4 tragen

Daher ist es wirtschaftlich unvernünftig, dass das IDW/BIG4 eine unnötige und dem Berufsethos widersprechende Rechtsfigur (Syn.-WP), die zur Schwächung der Altersversorgung aller Versicherten führt, „durchdrücken“ will.

Warum belästigten die IDW-Repräsentanten (WPK: Dörschell und WPV: Olbrich) gleichwohl den gesamten WP-Berufsstand bzw. die WPV-Mitglieder damit? Der Syn.-WP wird nach Angaben der WPK von den BIG4-Gesellschaften zur Motivation ihres (scheinbar schlecht bezahlten) Nachwuchses benötigt; anscheinend sollen Probleme der BIG4 wohl auf Kosten der Versicherten des WPV „gelöst“ werden!

Diesen für mich offensichtlichen „Machtmissbrauch“ von IDW/BIG4 in der WPK und dem WPV können die Berufsangehörigen durch ihre Teilnahme an der diesjährigen WPK-Beiratswahl verhindern! Denn die Wahlentscheidung kann auch unter dem Aspekt möglicher Auswirkungen auf das WPV getroffen werden.

Unsere beiden wp.net-Kandidatinnen und -Kandidaten („WP Mark Schüttler“ und „vBP Elfriede Litzlbeck“) stehen seit Jahren auf der Kandidatenliste und stehen für eine kritische Begleitung der Verwendung von WPV-Mitteln.

Es grüßt Sie
Ihr
Roland Kruse-Kraft, WP/StB
Kandidat für die Beiratswahlen 2026


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Bildnachweis: Stock-Illustration: Na_Studio/Shutterstock

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