Fremdbesitz gefährdet den freien WP-Beruf!
Beitragsbild zum wp-net - wp.weekly vom 10.09.2026: Mittelbarer Fremdbesitz an WP-Gesellschaften gefährdet die Unabhängigkeit & Zukunft des freien WP-Berufs! WP-Verantwortung besteht nicht nur den Mandanten, sondern auch den Gläubigern, Arbeitnehmern, Investoren, Kreditinstituten und der Öffentlichkeit, gegenüber. Frank Paulus & Michael Gschrei begründen die wp-net-Ablehnung von Fremdbesitz vs. der WPK-Position (Andreas Dörschell) zu Finanzinvestoren bei freien WP-Kanzleien
Kategorie: Aktuelles
Datum: 10.09.2026

Der WPK-Wahlkampf ist vorbei. Damit werden auch die Stimmen, die sich für die Bewahrung des freien Berufs des Wirtschaftsprüfers einsetzen, wieder leiser.

Der neue und alte WPK-Präsident Dörschell hält dagegen an seiner Auffassung fest:

Mittelbarer Fremdbesitz stellt die zentralen Berufspflichten und die Unabhängigkeit nicht infrage. Das ausnahmslose Verbot ist weder europarechtlich noch verfassungsrechtlich gerechtfertigt.

Diese Auffassung teilt wp-net nicht.

Für uns gehört die Unabhängigkeit des Wirtschaftsprüfers zum unverzichtbaren Kern des freien Berufs. Deshalb greifen wir die Diskussion über den mittelbaren Fremdbesitz erneut auf.

Anders als bei Ärzten gilt für Steuerberater und Wirtschaftsprüfer ein strenges Fremdbesitzverbot. Das Verbot des § 28 Abs. 4 WPO für Wirtschaftsprüfungsgesellschaften besteht unverändert fort, während es bei Rechtsanwälten 2022 graduell gelockert wurde.

Der EuGH hat mit Urteil vom 19. Dezember 2024 (C-295/23) bestätigt, dass Mitgliedstaaten die Beteiligung reiner Finanzinvestoren an Rechtsanwaltsgesellschaften beschränken dürfen. Der deutsche Gesetzgeber hat inzwischen auch im Steuerberatungsgesetz auf die Fremdbesitzproblematik reagiert.

Unser Beiratskandidat 2026, WP/StB Frank Paulus aus München, hat sich intensiv mit dem mittelbaren Fremdbesitz an Wirtschaftsprüfungsgesellschaften beschäftigt.

Sein Beitrag diskutiert auch die Frage:

Was geschieht mit der Unabhängigkeit des Wirtschaftsprüfers, wenn nicht mehr ausschließlich Berufsträger, sondern mittelbar auch Kapitalgeber die wirtschaftlichen Rahmenbedingungen einer Prüfungsgesellschaft bestimmen?

Eine vertiefende Einordnung dazu gibt Ihnen WP/StB Frank Paulus.


Es grüßt Sie herzlich
Ihr Michael Gschrei,
GF-Vorstand und WPK-Beiratsmitglied
und das Team von wp.net


wp.weekly

 


Der mittelbare Fremdbesitz an Wirtschaftsprüfungsgesellschaften – beispielsweise durch Finanzinvestoren – ist weit mehr als eine gesellschaftsrechtliche Randfrage.

Im ersten Beitrag vor den WPK-Beiratswahlen 2026 wurde eine einfache, aber unbequeme Feststellung getroffen: Der mittelständische Berufsstand verliert seinen Einfluss nicht deshalb, weil die Big Four zahlenmäßig überlegen wären. Er verliert ihn, weil er sein eigenes politisches Potenzial nicht ausschöpft.

Diese Analyse wirft zwangsläufig eine weitere Frage auf:

Welche Folgen haben die heutigen Mehrheitsverhältnisse für die Zukunft unseres Berufsstands?

Eine erste Antwort darauf liefert die aktuelle Diskussion über den mittelbaren Fremdbesitz an Wirtschaftsprüfungsgesellschaften.

Auf den ersten Blick handelt es sich um eine juristische Fragestellung. Tatsächlich geht es jedoch um weit mehr. Es geht um das Selbstverständnis unseres WP-Berufs.

Es geht um die Frage, ob der Wirtschaftsprüfer auch künftig ein unabhängiger Freiberufler bleibt oder ob sich unser Berufsbild schrittweise in Richtung einer kapitalgesteuerten Prüfungsindustrie entwickelt.

Das Fremdbesitzverbot war niemals Selbstzweck. Es wurde nicht geschaffen, um bestimmte Gesellschaftsformen zu verhindern.

Seine Schutzrichtung reicht wesentlich weiter.

Das Fremdbesitzverbot soll verhindern, dass berufsfremde wirtschaftliche Interessen Einfluss auf die Berufsausübung des Wirtschaftsprüfers gewinnen.

Der Wirtschaftsprüfer ist nicht nur seinem Mandanten verpflichtet. Er trägt Verantwortung gegenüber Gläubigern, Arbeitnehmern, Investoren, Kreditinstituten und der Öffentlichkeit.

Das Vertrauen in seine Arbeit beruht darauf, dass seine Entscheidungen nach fachlichen und berufsrechtlichen Maßstäben getroffen werden.

Diese Unabhängigkeit beginnt deshalb nicht erst bei der Unterzeichnung des Bestätigungsvermerks. Sie beginnt bereits dort, wo über die wirtschaftlichen Rahmenbedingungen seiner Tätigkeit entschieden wird.

Wer über Kapital, Budgets und wirtschaftliche Ziele bestimmt, kann mittelbar auch Einfluss darauf gewinnen, unter welchen Bedingungen Wirtschaftsprüfer ihren Beruf ausüben.

In der aktuellen Diskussion wird häufig darauf verwiesen, dass mittelbarer Fremdbesitz berufsrechtlich unproblematisch sei, solange die verantwortliche Führung der Berufsgesellschaft bei Wirtschaftsprüfern verbleibt.

Diese Betrachtung greift aus meiner Sicht zu kurz.

Denn Einfluss entsteht nicht erst dadurch, dass ein Investor unmittelbar in eine konkrete Prüfungsentscheidung eingreift.

Der Einfluss kann schon sehr viel früher beginnen:

  • Wer entscheidet über die Geschäftsführung?
  • Wer entwickelt die Vergütungssysteme?
  • Wer steuert Karrieren?
  • Wer genehmigt Investitionen?
  • Wer definiert Umsatz-, Wachstums- und Renditeziele?

Die Kultur einer Organisation wird wesentlich von denjenigen geprägt, die ihre wirtschaftlichen Rahmenbedingungen bestimmen.

Unabhängigkeit ist deshalb nicht nur eine Frage der Unterschrift unter dem Bestätigungsvermerk. Sie ist auch eine Frage der wirtschaftlichen Machtverhältnisse innerhalb der Prüfungsgesellschaft.

Die Annahme, wirtschaftliche Einflussnahme lasse sich vollständig von der Berufsausübung trennen, muss deshalb kritisch hinterfragt werden.

Der Wirtschaftsprüfer war über Jahrzehnte Inhaber seiner Kanzlei oder Mitunternehmer einer von Berufsträgern geführten Gesellschaft.

Seine wirtschaftliche Verantwortung und seine berufliche Verantwortung bildeten eine Einheit.

Genau darin lag eine wesentliche Stärke des freien WP-Berufs.

Wer dagegen in einer kapitalgeführten Organisation tätig ist, deren wirtschaftliche Entscheidungen maßgeblich von Investoren geprägt werden, befindet sich in einem anderen Spannungsfeld.

Nicht mehr ausschließlich der Berufsstand definiert dann die wirtschaftlichen Ziele. Kapitalgeber erwarten Renditen.

Natürlich wird kein Investor einem Wirtschaftsprüfer unmittelbar vorschreiben, welchen Bestätigungsvermerk er zu erteilen hat.

Darum geht es auch nicht.

Die entscheidende Frage lautet vielmehr:

Welche Unternehmenskultur entsteht, wenn wirtschaftlicher Erfolg, Wachstum und Kapitalrendite zu maßgeblichen Steuerungsgrößen einer Prüfungsgesellschaft werden?

Der unabhängige Freiberufler könnte sich schrittweise zu einem Manager innerhalb einer kapitalorientierten Organisation entwickeln.

Damit würde sich das Berufsbild des Wirtschaftsprüfers grundlegend verändern.

Die Diskussion über den mittelbaren Fremdbesitz wird häufig aus der Perspektive der Berufsausübung geführt.

Dabei wird leicht übersehen, wem die Unabhängigkeit des Wirtschaftsprüfers letztlich dient.

Nicht dem Berufsstand.

Nicht der Prüfungsgesellschaft.

Sondern dem Vertrauen der Öffentlichkeit in die Abschlussprüfung.

Der gesetzliche Abschlussprüfer übernimmt eine Aufgabe, die weit über das Verhältnis zwischen Mandant und Prüfer hinausgeht. Seine Tätigkeit schafft Vertrauen für Anleger, Kreditgeber, Geschäftspartner und Arbeitnehmer. Sie ist Bestandteil einer verlässlichen Wirtschaftsordnung und – insbesondere bei kapitalmarktorientierten Unternehmen – funktionierender Kapitalmärkte.

Deshalb müssen wir eine weitergehende Frage stellen:

Kann das Vertrauen in die Unabhängigkeit einer Prüfungsgesellschaft dauerhaft gewahrt bleiben, wenn ihre wirtschaftlichen Rahmenbedingungen maßgeblich von Kapitalgebern geprägt werden, die selbst nicht den Berufspflichten eines Wirtschaftsprüfers unterliegen?

Diese Frage betrifft nicht nur die tatsächliche Unabhängigkeit.

Sie betrifft ebenso das Vertrauen der Öffentlichkeit in die Integrität der Abschlussprüfung.

Je stärker berufsfremde wirtschaftliche Interessen die Struktur und die wirtschaftlichen Entscheidungen einer Prüfungsgesellschaft prägen können, desto wichtiger wird deshalb die Frage, ob die bestehenden gesetzlichen Schutzmechanismen noch ausreichen.

Denn Fremdbesitz ist nicht erst dann ein Problem, wenn ein Investor dem Wirtschaftsprüfer sagt, welches Prüfungsurteil er abzugeben hat.

Die entscheidende Frage ist, wer die wirtschaftlichen Bedingungen bestimmt, unter denen der Wirtschaftsprüfer zu seinem Prüfungsurteil gelangt.

Lesen Sie demnächst Teil 2:
Geht das? Finanziell vom Fremdbesitz profitieren und trotzdem unabhängig bleiben?

Es grüßt Sie herzlich
WP/StB Frank Paulus


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Bildnachweis: Stock-Illustration: Gannvector/Shutterstock

Frank Paulus
Author: Frank Paulus

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