Grundsteuererklärung 2023 stellt den Föderalismus auf die Probe
Grundsteuer
Kategorie: Aktuelles
Datum: 10.02.2023

Wir haben unsere Mitglieder nach dem Stand der föderalen Umsetzung der Grundsteuererklärung in ihrem Bundesland befragt.

Herrschte bei der ersten Fristverlängerung (bis 31. Januar 2023) noch Einigkeit unter den Finanzministern, trieb wohl die zweite Verlängerung durch den bayerischen Finanzminister Albert Füracker einen Keil in die scheinbare Geschlossenheit. 

Einigkeit kommt nicht von allein!

Zwar haben sich die Finanzminister am 27.01.2023 über die Folgen und Maßnahmen fehlender Grundsteuererklärungen unterhalten. So richtig einig waren sich die Finanzminister dann wohl nicht. Dies schließen wir aus den eingegangenen Berichten unserer Mitglieder über die Reaktionen der Finanzämter. Wie wollen nun die übrigen 15 Finanzbehörden mit der bayerischen Herausforderung umgehen? Den Anträgen nach Fristverlängerungen nachgeben oder sich aus dem „staatlichen Finanz-Waffenarsenal“ bedienen? Dies wären dann Verspätungszuschläge und Schätzungen. Dann kommen noch Steuerberatungs- und Anwaltskosten hinzu. Der Ärger wäre vorprogrammiert.

Die Blüten des Föderalismus

Wir haben unsere Mitglieder befragt, wie ihre föderalen Finanzbehörden reagiert haben und was diese gedenken zu unternehmen? Hier einige Antworten:

  • In den östlichen Landesteilen (z.B. Thüringen) erreicht man mit Fristverlängerungsanträgen gar nichts. Thüringen hat ihre Ablehnungsabsichten bereits über die Medien bekannt gegeben.
  • Berlin und Brandenburg haben über die Medien verbreitet: Man werde „im März freundliche Erinnerungen verschicken“. Wer darauf zeitnah reagiert, hätte keine Verspätungszuschläge zu befürchten. Unter der Hand bitten die Sachbearbeiter, bloß keine Fristverlängerungsanträge einreichen. 
  • In Hamburg wurden bislang Fristverlängerungsanträge abgelehnt und Verspätungszuschläge in Aussicht gestellt.
  • Im CDU-Land NRW werden Ablehnungen von Verlängerungsanträgen noch am Antragstag herausgeschickt. Mit der Begründung: Das Gesetz sieht dies nicht vor. Kollegen sind jedoch der Auffassung, dass die AO sehr wohl Fristverlängerungen vorsieht. Ein Kollege geht davon aus, dass die Verspätungszuschläge sehr schnell im Briefkasten landen werden.
  • Aus Süd-Baden erreichte uns die Mitteilung, die sich stark an Berlin anlehnt und wohl für ganz BW gilt: Definitiv wird es keine landesspezifische Fristverlängerung nach bayerischen Vorbild geben. Die BW-Finanzbeamten verstehen dagegen die Verärgerung der Steuerpflichtigen. 
    Die Lasten der „staatlich verschlafenen Digitalisierung“ im Steuerwesen nun den Steuerzahlern als Arbeit und mit StB-Kosten aufzubürden, finden die Finanzbeamten auch nicht in Ordnung. Wir wissen doch: Alle Daten für die Grundsteuerveranlagung liegen vor, nur eben nicht im Zugriff der Finanzämter. Aus Datenschutzgründen ist eher eine Ausrede, denn die Ämter unterliegen der Verschwiegenheit. Der Föderalismus genießt wohl hohe Priorität. 

Ein Kollege geht von folgendem Szenario aus:
Im Februar / März wird es wohl noch (freundliche) Erinnerungsschreiben geben. Folgt keine Bürgerreaktion, greifen Erziehungsmaßnahmen (VerspZ und/oder Schätzungen). Aber dann haben wir schon Mai und alle Bundesländer sind bei der Grundsteuererklärung zeitlich wieder auf Augenhöhe! 

Wir meinen: Mit einer erneuten bundesweiten Fristenverlängerung bis Ende April hätten die föderalen Finanzminister sich und den Bürgern viel Ärger, Arbeit und Kosten gespart!

Verspätung zur Fehlervermeidung nutzen!

Nutzen Sie die freigewordene Zeit dazu, Fehler bei der Grundsteuererklärung zu vermeiden, die da z.B. sein könnten:

  • Nur den Stichtag 1. Januar 2022 angeben und keinen anderen Tag für alle Angaben (Bei Elster wird immer der 1.1.22 eingetragen)
  • Keine veralteten Angaben zum Bodenrichtwert machen (könnte als Steuerhinterziehung ausgelegt werden)
  • Die Wohn- und Nutzflächen richtig berechnen, das spart Grundsteuer.

Nun bleibt mir nur noch, mich bei den Kolleginnen und Kollegen für Ihre Berichte zur Fristenverlängerung bei der Grundsteuererklärung herzlich zu bedanken.

Ich wünsche uns, dass kein allzu großer Flurschaden durch den Grundsteuer-Föderalismus entstehen wird.

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Bildnachweis: chainarong06/Shutterstock

Michael Gschrei
Author: Michael Gschrei

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