Im Steuerrecht wird der Wert des Unternehmens meist dann relevant, wenn die Bemessungsgrundlage für die Erbschaft- und Schenkungsteuer gesucht wird. Übersehen wird dabei häufig, wie schnell beispielsweise im Rahmen von Umwandlungen, Einbringungen und grenzüberschreitenden Verlagerungen die stillen Reserven eines Unternehmens zu besteuern sind.
Im Online-Seminar lernen Sie die rechtlichen Vorgaben, wie auch geeignete Gestaltungsmöglichkeiten und kritische Parameter kennen, um Ihren Mandanten bei einer steuerlichen Unternehmensbewertung einen echten Mehrwert bieten zu können. Zudem werden die jüngsten Entwicklungen in der finanzgerichtlichen Rechtsprechung aufgegriffen und kritisch diskutiert.
Erfahren Sie mehr über die Motive zum Seminar „Steuerliche Unternehmensbewertung – Haftung vermeiden und Gestaltungsmöglichkeiten nutzen“. Im Interview mit unseren Referenten, Herrn WP StB Achim Dörner und StB Max Amrein erfahren Sie heute einiges mehr.
wp.net: Auf welchen Gebieten finden die meisten steuerlichen Unternehmensbewertungen statt?
Achim Dörner/Max Amrein: Die meisten BerufskollegInnen denken bei der steuerlichen Unternehmensbewertung an erbschafts- und schenkungssteuerliche Bewertungsanlässe. Dies ist auch richtig, aber man ist mit dieser Sicht zu kurz gesprungen. Es gibt noch viele weitere wichtige Bewertungsanlässe im Steuerrecht. So kommt es z.B. im Umfeld von KMUs bei misslungenen Umwandlungen oder unfreiwillig beendeten Betriebsaufspaltungen zur Unternehmensbewertung, weil ein Unternehmenswert zu bestimmen ist
wp.net: Wo liegen denn hier die Probleme?
Achim Dörner/Max Amrein: Die Folgen für die Steuerpflichtigen sind in solchen Fällen häufig gravierend. Die Besteuerung der gesamten stillen Reserven eines Unternehmens inkl. eines originären Geschäfts- oder Firmenwerts führt bereits per se zu einer signifikanten Steuerbelastung. Hinzu kommt ein erheblicher Finanzierungsbedarf, da der Steuerlast kein korrespondierender Liquiditätszufluss gegenübersteht.
wp.net: Welche Hilfen steuert Ihr Seminar „Steuerliche Unternehmensbewertung“ dazu bei?
Achim Dörner/Max Amrein: Wir sensibilisieren in unserem Seminar die TeilnehmerInnen für solche häufig vorkommenden Praxisfälle. Dieses Wissen ist für den Berater ein wichtiger Schutz vor einem möglichen Haftungsfall.
wp.net: In welchen Bewertungsverfahren muss der Berater besonders fit sein?
Achim Dörner/Max Amrein: Das Finanzamt argumentiert „logischerweise“ auf Basis des vereinfachten Ertragswertverfahrens nach §§ 199 ff. BewG. Insofern muss man dieses Verfahren zweifellos als das gängigste bezeichnen. Daher ist es für den Berater wichtig, sich auch intensiv mit den Besonderheiten dieses Verfahrens zu beschäftigen. Deswegen ist dieses Verfahren auch ein wesentlicher Bestandteil des Seminars.
wp.net: Mit welchen Vorgehen kann man gegen das Finanzamt auch noch punkten?
Achim Dörner/Max Amrein: Dazu muss man als Vertreter des Steuerpflichtigen noch eigene Argumentationen aufbauen. Dabei kommt man um ein schlüssiges Bewertungsgutachten auf Basis des „echten“ Ertragswertverfahrens oder eines DCF-Verfahrens im Regelfall nicht herum. In der Praxis erleben wir, dass für die sog. „Kammerberufe“ auch andere Verfahren akzeptiert werden. Dasselbe gilt für Handwerksbetriebe, zumindest für solche, diese eine gewisse Größe nicht überschreiten. Auch darüber werden wir im Seminar referieren.
wp.net: Welche wichtigen Themen stehen noch auf dem Seminarprogramm?
Achim Dörner/Max Amrein: Es ist gar nicht unbedingt immer das detaillierte betriebswirtschaftliche Wissen aus der Unternehmensbewertung erforderlich, mit dem der Berater dem Steuerpflichtigen einen echten Mehrwert liefern kann. Nach unseren Erfahrungen in der Praxis sollte der Berater wissen, welche Gestaltungmöglichkeiten dem Steuerpflichtigen im konkreten Fall zur Verfügung stehen und wie er diese optimal einsetzen kann. Dies betrifft sowohl Gestaltungsmöglichkeiten im Vorfeld einer geplanten Übertragung, als auch bei einer nachträglichen Wertermittlung. Deswegen konzentriert sich der erste Teil des Seminars auch auf ebensolche Handlungsspielräume.
wp.net: Wie kann der Berater von den Möglichkeiten des vereinfachten Ertragswertfahrens profitieren?
Achim Dörner/Max Amrein: Der Gesetzgeber hat dem Steuerpflichtigen mit dem vereinfachten Ertragswertverfahren die Möglichkeit an die Hand gegeben, ohne hohen Aufwand den gemeinen Wert eines Unternehmens zu bestimmen. Da es vielen Beratern meistens nur in den Grundzügen bekannt ist, wird es obendrein noch als sehr starres Modell wahrgenommen. Bei der vollen Anwendung des vereinfachten Ertragswertverfahren wird man feststellen, dass es deutlich besser ist als sein Ruf. Denn es zielt im Ergebnis auf die Kapitalisierung eines nachhaltig erzielbaren Ergebnisses ab. Viele betriebswirtschaftlich sinnvolle Aufgaben lassen sich auch mit dem vereinfachten Ertragswertverfahren lösen. Dazu bedarf es keiner teuren Unternehmensbewertung. Im zweiten Teil des Seminars werden daher die Möglichkeiten des vereinfachten Ertragswertverfahrens vertiefter vorgestellt.
wp.net: Was folgt aus den Grenzen dieses vereinfachten EW-Verfahrens?
Achim Dörner/Max Amrein: Die Grenzen des vereinfachten Ertragswertverfahrens erkennt man an offensichtlich unzutreffenden Ergebnissen. Hier ist in den meisten Fällen ein individuelles Bewertungsgutachten die Lösung. Auch darüber werden die Teilnehmer im Seminar unterrichtet. Wir werden die Grundlagen der nationalen und internationalen Bewertungstheorie erläutern und die zentralen Stellgrößen der Unternehmensbewertung unter kritischer Betrachtung stellen.
wp.net: Welche neueren Entwicklungen in der finanzgerichtlichen Rechtsprechung werden im Seminar erläutert?
Achim Dörner/Max Amrein: Auch die Finanzgerichte mischen sich regelmäßig in die Auslegung des Bewertungsgesetzes ein. Beispiele sind die exakte Auslegung der §§ 11ff. (Wertpapiere und Anteile) und §§ 199 ff. (Anwendung des vereinfachten Ertragswertverfahrens) BewG, weil noch immer nicht abschließend geklärt.
In der jüngeren Vergangenheit waren dabei unter anderem Fragen zum Anwendungsbereich des Substanzwerts des Öfteren Gegenstand von finanzgerichtlichen Entscheidungen:
- Bildet der Substanzwert auch im vereinfachten Ertragswertverfahren oder beim Vorliegen von fremdüblichen Kaufpreisen die Untergrenze der Bewertung?
- Inwiefern sind gescheiterte Verhandlungen für die Ermittlung des gemeinen Werts zugrunde zu legen?
- Wie ist mit fremdüblichen Kaufpreisen umzugehen, die nach dem Bewertungsstichtag stattgefunden haben?
- Was passiert, wenn ein durch den Steuerpflichtigen vorgelegtes Gutachten nicht den Anforderungen des Finanzamts oder auf der zweiten Ebene nicht denen des Finanzgerichts entspricht?
Auf all diese Fragen werden wir im Seminar detailliert eingehen und die dazu ergangenen finanzgerichtlichen Entscheidungen vorstellen.
wp.net: Welches Motiv steht hinter Ihrem Buch und nun auch hinter Ihrem Seminar? Sind die Berater nicht immer fachlich auf Augenhöhe mit der Finanzverwaltung?
Achim Dörner/Max Amrein: Nach unserer Beobachtung hat die Finanzverwaltung in den letzten Jahren im Bereich der steuerlichen Unternehmensbewertung stetig fachlich aufgerüstet und mit den Fachprüfern für Unternehmensbewertung eine hohe fachliche Kompetenz aufgebaut hat. Sowohl mit dem Seminar als auch mit unserem Buch wollen wir die Berater unterstützen, mit der Finanzverwaltung ein fachliches Gleichgewicht herzustellen, um gegenüber der Finanzverwaltung auf Augenhöhe zu bleiben.
wp.net: Vielen Dank für die Einblicke ins Seminar zur steuerlichen Unternehmensbewertung.