Das Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) wurde bereits im Frühjahr 2025 von der Kommission für Qualitätskontrolle (KfQK) in die Überarbeitung des Hinweises zur „Durchführung und Dokumentation der Qualitätskontrolle“ mit einbezogen.
Damit stellt sich für Einzel- und KMU-Praxen eine zentrale Frage:
Zeigt uns der Hinweis 2026 noch die gesetzlichen und satzungsmäßigen Anforderungen – oder wurden WPO und SafQK vom IDW-Standard verdrängt?
Ein Vergleich des Hinweises 2026 mit 2025 zeigt deutlich, an welchen Stellen neue Anforderungen entstanden sind. Diese Änderungen lassen erkennen, in welchem Umfang das IDW ab 2025 auf den Hinweis Einfluss genommen hat.
Wir stellen Ihnen heute die fünf wesentlichen Verschärfungen vor.
Es grüßt Sie herzlich
Elfriede Litzlbeck, vBP/StB
Listenführerin der wp-net-vBP-Liste

Die 5 wichtigsten Verschärfungen von KfQK & IDW für die Einzel- und KMU-Praxen
1. Deutlich ausgeweitete Dokumentationspflichten
Der KfQK-&-IDW -Hinweis 2026 verlangt eine erheblich vertiefte Dokumentation, insbesondere:
- detaillierte Darstellung der Prüfungsplanung (Rz 30 ff.)
- umfassende Begründung der Risikobeurteilung (Rz 36 ff.)
- vollständige Dokumentation der Prüfungsschritte (Rz 32ff.)
- ausführliche Herleitung der Auftragsauswahl (Rz 62 ff.)
Ergebnis:
Ein deutliches mehr an Dokumentationsaufwand, – auch bei einfachen und überschaubaren Praxisstrukturen.
2. Stärkere Formalisierung der Prüfungsplanung
Die Planung wird methodisch stärker vorstrukturiert. Gefordert werden u. a.:
- systematische Risikoanalyse der Praxisorganisation
- dokumentierte Prüfungsziele und -schwerpunkte
- nachvollziehbare Begründung des Prüfungsumfangs
Diese Struktur orientiert sich erkennbar für uns an IDW-geprägten Prüfungsmodellen
Ergebnis:
Kleine Praxen müssen mehr komplexe Methodiken anwenden, die für ihre Struktur häufig nicht erforderlich sind.
3. Ausweitung der Prüfung der Praxisorganisation
Der Hinweis 2026 verlangt eine intensivere Analyse des Qualitätssicherungssystems der Praxis. Dazu gehören insbesondere:
- Organisation der Auftragsabwicklung
- interne Qualitätssicherungsmaßnahmen
- Nachschauverfahren der Praxis.
Ergebnis:
Eine mehr vertiefte Organisationsprüfung auch dort, wo Strukturen einfach und transparent sind.
4. Intensivere Auftragsprüfungen
Die Auftragsprüfung wird ausgeweitet durch:
- strengere Anforderungen an die Stichprobenauswahl
- erhöhte Begründungspflichten
- vertiefte Einzelfallprüfungen
Ergebnis:
Ein deutlicher Mehr-Umfang der Auftragsprüfungen innerhalb der Qualitätskontrolle.
5. Verstärkte Orientierung an IDW-Standards
Der gemeinsame Hinweis 2026 verweist verstärkt auf fachliche Standards des IDW.
Damit verschiebt sich der Maßstab:
- weg von WPO und SaQK
- mehr von den fachlichen „Prüfungsmodellen des IDW“.
Ergebnis:
Auch kleine Praxen werden faktisch an Maßstäben gemessen, die nicht gesetzlich normiert sind.
Zusammenfassung:
Die von der KfQK-&-IDW eingeführten Änderungen im Hinweis 2026 führen insgesamt zu:
- mehr Dokumentation,
- mehr formalen Anforderungen,
- mehr methodischer Standardisierung,
- mehr Kosten für die Qualitätskontrolle.
Ein proportionaler Nutzen für die Prüfungsqualität ist für uns nicht erkennbar.
Gleichzeitig zeigt sich uns eine klare Wirkung:
Der Rückzug kleiner Praxen aus der gesetzlichen Abschlussprüfung setzt sich fort. Seit 2010 ist die Zahl der Abschlussprüfer um über 40 % gesunken (Ende 2024: Nur noch 2.623 Praxen).
Schlussfolgerung:
Die neuen Anforderungen wirken nicht verhältnismäßig, sondern strukturverdrängend.
Aufruf
Nutzen Sie die Beiratswahlen im Juni/Juli (7.7.) 2026.
Stimmen Sie für eine Qualitätskontrolle mit Augenmaß.
Wählen Sie dazu die Kandidatinnen und Kandidaten der jeweiligen wp-net-Liste (WP-Mark Schüttler und vBP Elfriede Litzlbeck).
Fortsetzung folgt! Lesen Sie beim nächsten Mal die Umsetzung der Verhältnismäßigkeit durch KfQK-IDW mit Hilfe des risikoorientierten KfQK-Prüfungsansatzes.
Mit kollegialen Grüßen
Ihr WP/StB Mark Schüttler
wp-net-Listenführer
bei den Beiratswahlen 2026
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Bildnachweis: Stock-Illustration: ST.art/Shutterstock
