Neuer wp-net Rechnungslegungshinweis
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Datum: 12.08.2021

Wir freuen uns, Ihnen heute unseren neuen Rechnungslegungshinweis zum Fortführungsgrundsatz nach § 252 Abs. 1 Nr. 2 HGB zu präsentieren.

Wir orientierten uns allein an der EU-Bilanzrichtlinie und am HGB – und kamen zu ganz neuen Einsichten:

  •  So gibt es keine Verquickung von Insolvenzrecht und Handelsrecht.
  • Es gibt auch keine Prognose zur Unternehmensfortführung, die der Unternehmer erst aufstellen und der Prüfer anschließend prüfen muss.
  • Ebenso wenig ist der Stichtagsgrundsatz bei Going Concern aufgehoben, sondern gilt unverändert fort.

Ergebnis unserer Auslegung ist: Going Concern gilt immer, es sei denn, die Unternehmenstätigkeit ist bereits am Stichtag eingestellt. Auch kriselnde Unternehmen können die strafbewehrten Aufstellungsfristen damit wieder einhalten.

Damit distanziert sich wp-net vom IDW, welches Unternehmer und Prüfer frei vom Gesetz zu umfassenden Fortführungsprognosen und deren Prüfung verpflichtet.

Unserem Rechnungslegungshinweis werden wir bald einen Prüfungshinweis zur Seite stellen.

Lesen Sie hier auch mehr zum wp-net RH Fortführungsgrundsatz im Interview mit AK-Leiter WP StB Andreas van Riesen

wp-net Team
Author: wp-net Team

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