Selbstverwaltung statt Bürokratie!
Beitragsbild wp.weekly 03.06.2025: „Restrukturierung der US-Prüferaufsicht - Auswirkungen auf Deutschland & EU von Dr. Richard Wittsiepe“
Kategorie: Aktuelles
Datum: 03.06.2025

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Die US-Republikaner im Repräsentantenhaus haben eine bemerkenswerte Reform angestoßen: Die Prüfungsaufsicht PCAOB soll vollständig in die Zuständigkeit der US-Börsenaufsicht SEC übergehen. In keiner großen deutschen Presse konnte man darüber lesen, aber unser Beiratsmitglied Dr. Richard Wittsiepe schrieb dazu einiges auf LinkedIn.

Ich habe ihn gebeten, uns mögliche Lösungen/Konsequenzen der US-Lösungen auf Sonderuntersuchungen und Qualitätskontrolle im Non-PIE vorzustellen.

In Deutschland geht es dabei um die Neuausrichtung der drei WP-Prüferaufsichten BaFin, APAS und die KfQK. USA will die unproduktiven Doppelstrukturen auflösen. Sollten wir die US-Gedanken in Deutschland nicht auch aufnehmen und in die Tat umsetzen?

Lassen Sie sich also bitte von Dr. Richard Wittsiepe dieses Thema näher vorstellen.

Es grüßt Sie herzlich
Ihr Michael Gschrei, WP/StB/PfQK
GF Vorstand wp-net

wp.weekly

 


 

 

Das House Financial Service Committee hat die Auflösung des PAOCB empfohlen. Das AICPA als Vertreter des Berufsstands hat anscheinend keine Einwendungen. Die Abwicklung und Übertragung der Aufgaben auf die SEC soll innerhalb eines Jahres erfolgen. Begründet wird dies mit Effizienzgewinnen und Bürokratieabbau.

Damit würde eine Doppelstruktur beseitigt, die durch den Sarbanes Oxley Act in 2001 als Folge des Enron und Worldcom Skandals eingeführt wurde. Dieser SOX-Act war auch Vorbild für die Einführung der Qualitätskontrolle innerhalb der EU und vielen anderen Ländern. Die private Finanzierung der Aufsicht wird damit ebenfalls beendet.

Von Beginn an beschränkte sich der SOX aber immer auf PIE-Unternehmen. Zwar unterlagen auch die Prüfungen von Non-PIE Qualitätsregeln einer Qualitätskontrolle, allerdings nur fallweise aufgrund von Hinweisen.

Die Umsetzung des SOX in der EU führte zum Einbezug sämtlicher Abschlussprüfungen, ob PIE, Non-PIE oder freiwillige Prüfungen in die Qualitätskontrolle. Eine erste Änderung ergab sich 2016 durch die Neufassung der Abschlussprüferrichtlinie, die freiwillige Prüfungen aus der Pflicht zur externen Qualitätskontrolle herausnahm.

 

Die jetzige Initiative in den USA ist Teil der „DOGE“ (Department of Government Efficency) u.a. unter der Leitung von Elon Musk, u.a. mit dem Ziel Abbau von Bürokratie. Trotz aller Kritik ist die EU mit dem Omnibus Paket sehr hastig auf diesen Zug aufgesprungen.

Bisher ist die Prüferaufsicht noch nicht Teil eines Omnibus-Verfahren. Sollte Großbritannien und im Schlepptau Hong Kong, Singapur, Australien etc. folgen, wird auch die EU reagieren müssen.

In Deutschland teilen sich derzeit drei Einrichtungen die Aufsicht über die Wirtschaftsprüfer:

  • BaFin: Nach dem Wirecard-Skandal 2022 übernahm sie Aufgaben der ehemaligen DPR (Deutsche Prüfstelle für Rechnungslegung), die sich als ein Flop und Beispiel unnötiger Bürokratie erwies.
  • APAS: Die Abschlussprüferaufsichtsstelle beim BMWK wurde 2016 als Nachfolgerin der APAK geschaffen und ist zuständig für PIE-Prüfer. Darüber hinaus hat sie die Fachaufsicht und Letztaufsicht über das System der Qualitätskontrolle (§ 66a Abs. 6 WPO).
  • Kommission für Qualitätskontrolle (KfQK) bei der WPK: Seit 2000 ist sie für die operative Durchführung der Qualitätskontrollen bei Non-PIE-Prüfern zuständig. Sie bestellt Prüfer, wertet Berichte aus und kann Sanktionen bis zum Tätigkeitsverbot verhängen und einiges mehr.

Die KfQK ist laut Satzung beratend tätig, nicht gesetzgeberisch. Dennoch gibt sie regelmäßig Regelungsinhalte vor – häufig auf Anstoß der APAS –, etwa durch die sogenannten „5 kritischen Erfolgsfaktoren für die Prüfer für Qualitätskontrolle“. Hier beginnt die strukturelle Integration und folglich auch eine Regulierung der Non-PIE Wirtschaftsprüfer.

Offensichtlich handelt es sich hier um Doppelstrukturen mit begrenzter Effizienz, wobei besonders Hinweise der KfQK für zusätzliche Bürokratie sorgen. Dabei lassen die Jahresberichte der KfQK keine wesentlichen Mängel bei der Abschlussprüfung durch den Berufsstand erkennen, was an sich schon die Frage aufwerfen sollte, ob das System nicht überflüssig ist. Angesichts des Ausbildungswegs eines Wirtschaftsprüfers sollte mehr Vertrauen in die Fähigkeit zur Durchführung qualitativ hochwertiger Abschlussprüfungen vorhanden sein. Gleichzeitig erfordert die heute eingesetzte Prüfungssoftware quasi automatisch die Einhaltung von Standards und Qualitätsregeln. Ein Abweichen ist hier kaum noch möglich.

 

Die Entwicklungen in den USA geben Anstoß, auch in Deutschland die Prüferaufsicht zu reformieren, wobei hier eine Änderung der EU-Abschlussprüferrichtlinie notwendig ist. Derzeit ist die EU für jeden Vorschlag zu Reduzierung von Bürokratiekosten dankbar und kann nicht schnell genug in die Umsetzung gehen. Hier ist die WPK gefordert, das Thema offensiv vorzutragen.

In Analogie zum Vorgehen in den USA wäre somit eine Auflösung der APAS und Übertragung der Aufgaben auf die BaFin sinnvoll. Die KfQK sollte ersatzlos aufgelöst werden mit Aufhebung sämtlicher Hinweise. Die Möglichkeit zur Durchführung einer QS-Prüfung im Non-PIE Bereich wäre auf die WPK zu übertragen.

Satzungen und Hinweise der KfQK sind auch schon deshalb überflüssig, weil der Qualitätsstandard ISQM 1 in das Berufsrecht umgesetzt wurde und für den Bereich der Abschlussprüfung ISA 220 einschlägig ist. Es bedarf hier keiner weiteren Ergänzungen.

 

Die Belastung kleiner und mittlerer Praxen durch die überlappende Aufsicht von APAS und KfQK hat ein Ausmaß erreicht, das Vertrauen und Verhältnismäßigkeit gefährdet.

Die Kontrollen im Non-PIE Bereich sollten analog den US-Regelungen nur noch erfolgen, wenn es einen konkreten Anlass gibt, z.B. Fehler in Jahresabschlüssen oder Beschwerden und der WPK vorbehalten sein. Damit wird die Rolle der WPK gestärkt und der Berufsstand entlastet, auch vor dem Hintergrund, dass die WPK mit eigener Abteilung Abschlussdurchsichten über den Bundesanzeiger durchführt und bei Fehlern und Unklarheiten tätig wird.

Im Endeffekt kommt es zu einer der Reduzierung der Bürokratiekosten bei den KMU´s.

In diesem Sinne wäre es wünschenswert, diese Änderungen aktiv vorzutragen.

 

Ich grüße Sie herzlich
Ihr
WP/StB Dr. Richard Wittsiepe,
Mitglied im Beirat der WPK


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Bildnachweis: Stock-Illustration: Overearth/Shutterstock

 

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