Für den gesamten Berufsstand – aber auch für den WP-Mittelstand und die Einzelpraxen!
Das IDW ist im Lobbyregister des Deutschen Bundestages eingetragen. Dadurch erhalten auch Wirtschaftsprüfer einen interessanten Einblick in die Tätigkeit und die finanziellen Verhältnisse ihres Berufsverbandes.
Für 2025 weist das Lobbyregister erhebliche Einnahmen aus Mitgliedsbeiträgen aus. Auch die Interessenvertretung gegenüber Politik und Gesetzgeber gehört ausdrücklich zu den Tätigkeiten des IDW.
Das ist zunächst weder ungewöhnlich noch kritikwürdig. Ein Berufsverband soll die Interessen seiner Mitglieder vertreten und darf selbstverständlich auch finanzielle Rücklagen bilden und Überschüsse erwirtschaften.
Interessant wird es aber bei der Frage, wessen Interessen vertreten werden und was mit den erheblichen finanziellen Möglichkeiten geschieht.
Denn das IDW beansprucht, den WP-Berufsstand in seinem gesamten Größenspektrum zu vertreten. Dazu gehören nicht nur die großen und international tätigen Prüfungsgesellschaften. Dazu gehören ebenso die vielen KMU- und Einzelpraxen und mittelständischen Wirtschaftsprüfungsgesellschaften.
Deshalb wollen wir das IDW einmal an seinem eigenen Anspruch und an seiner eigenen Satzung messen.
Wie werden die Interessen der kleinen und mittelständischen Praxen berücksichtigt? Wie wirken sich die vom IDW entwickelten Standards auf diese Praxen aus? Und welche konkreten Leistungen erhalten sie für ihre Mitgliedschaft?
Ein Blick hinter die Kulissen lohnt sich. Lesen Sie also bitte weiter.
Es grüßt Sie
WP/StB Michael Gschrei
Gf. Vorstand wp.net
Seit 2026 wieder WPK-Beiratsmitglied

1. Viel Geld – aber was kommt beim Mittelstand an?
Das IDW ist mehr als ein klassischer Berufsverein. Neben dem Verein bestehen wirtschaftlich tätige Einheiten, insbesondere Akademie und Verlag.
Zugleich heißt es in der Satzung:
„Der Zweck des IDW ist nicht auf einen wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb gerichtet.“
Wirtschaftliche Tätigkeit, Überschüsse und Rücklagen sind nicht zu beanstanden – sie schaffen Handlungsspielräume. Bei einem Einnahmenüberschuss von rund 20 Mio. Euro im Jahr 2024 stellt sich deshalb umso mehr die Frage:
Was kommt von der finanziellen Stärke des IDW konkret beim Mittelstand an?
Kleine und mittelständische WP-Praxen stehen unter wachsendem Druck: Qualitätsmanagement, Dokumentation, Digitalisierung, IT-Prüfung, Nachhaltigkeitsberichterstattung und neue fachliche Anforderungen kosten Zeit und Geld. Große Gesellschaften können dafür auf Fachabteilungen, IT-Spezialisten und umfangreiche Qualitätssicherungssysteme zurückgreifen. Der Mittelstand muss dieselben Anforderungen mit deutlich weniger Ressourcen bewältigen.
Gleiche Anforderungen – völlig unterschiedliche Voraussetzungen.
Wie nutzt das IDW seine finanziellen Handlungsspielräume, um kleine und mittelständische WP-Praxen bei Regulierung, Qualitätsmanagement, Digitalisierung und Nachwuchsgewinnung konkret zu unterstützen und zu entlasten?
Finanzielle Stärke ist kein Selbstzweck. Entscheidend ist der erkennbare Mehrwert für die Mitglieder – gerade für Praxen ohne große interne Strukturen.
2. Freiwillige Mitgliedschaft – fachliche Wirkung und Verantwortung
Die Mitgliedschaft im IDW ist freiwillig – ihre fachliche Wirkung reicht weit.
Nach der IDW-Satzung sind Verlautbarungen zu Prüfung, Rechnungslegung und sonstigen Aspekten der beruflichen Tätigkeit im Rahmen der Eigenverantwortlichkeit zu beachten. Hinzu kommen Anforderungen an Qualitätssicherung und Fortbildung.
Standards, Stellungnahmen und Hinweise des IDW prägen damit die Berufsausübung seiner Mitglieder erheblich.
Wer fachliche Anforderungen setzt, trägt auch Verantwortung für deren praktische Folgen.
Was eine große Prüfungsgesellschaft mit Tausenden Mitarbeitern und eigenen Fachabteilungen in bestehende Strukturen integrieren kann, kann für eine Einzelpraxis oder mittelständische WP-Praxis erheblichen zusätzlichen Aufwand und Kosten bedeuten.
Wie stellt das IDW sicher, dass seine Standards nicht nur fachlich richtig, sondern für alle Praxisgrößen verhältnismäßig, wirtschaftlich tragbar und praktisch umsetzbar sind?
Bei jeder neuen Anforderung muss deshalb gelten: notwendig und fachlich begründet, verhältnismäßig für unterschiedliche Praxisgrößen sowie wirtschaftlich tragbar und praktisch umsetzbar.
Fachliche Qualität und Verhältnismäßigkeit sind keine Gegensätze. Gute Standards brauchen beides.
3. Gleiche Qualität – aber nicht gleiche Bürokratie
Hohe Prüfungsqualität ist unverzichtbar. Aber braucht eine kleine WP-Praxis dafür wirklich denselben organisatorischen Apparat wie eine große Prüfungsgesellschaft?
Für Qualitätskontrolle und Qualitätssicherung bestehen gesetzliche und satzungsmäßige Vorgaben sowie Hinweise der WPK beziehungsweise der Kommission für Qualitätskontrolle. Hinzu kommen Standards und fachliche Hinweise des IDW.
Was ist gesetzlich oder berufsrechtlich verbindlich – und was geht als berufsfachliche Anforderung des IDW darüber hinaus?
Diese Abgrenzung ist für kleine und mittelständische Praxen entscheidend. Denn jede zusätzliche Vorgabe kostet Zeit, Personal und Geld.
Besonders sichtbar wird der Unterschied bei der Qualitätskontrolle: Große Gesellschaften können interne Nachschauen und bestehende Qualitätssicherungssysteme einbeziehen. Bei kleineren Praxen wird dagegen ein deutlich größerer Anteil einzelner Prüfungsaufträge unmittelbar betrachtet.
Nach Informationen aus Kreisen der Qualitätskontrolle soll dieser Anteil bei einzelnen großen Gesellschaften sehr gering sein. Beispielhaft wurde uns eine Größenordnung von rund 40 Auftragsprüfungen bei etwa 35.000 Abschlussprüfungen innerhalb von sechs Jahren genannt. Diese Zahlen sind öffentlich nicht verifizierbar – gerade deshalb wäre Transparenz durch die zuständigen Institutionen wünschenswert.
Wie verhältnismäßig ist Qualitätskontrolle, wenn bei den Großen Systemen ganz wenige Auftragsprüfungen ausreichen, während bei den Kleinen deutlich häufiger nicht wenigeDer Weg dorthin darf unterschiedlich sein. Aufträge in den Fokus rücken?
Es geht nicht um mehr Bürokratie für große Gesellschaften. Es geht um konsequente Verhältnismäßigkeit auch für kleine und mittelständische Praxen.
Gleiche Qualität braucht gleiche Qualitätsziele – aber nicht den gleichen organisatorischen Aufwand. Der Weg dorthin darf unterschiedlich sein. Am Ende muss die Qualität stimmen.
4. Wer entwickelt die Standards – und für welche Praxisrealität?
Wer entwickelt die Standards, die anschließend den Berufsalltag des gesamten Berufsstands prägen?
Will das IDW alle Wirtschaftsprüfer über das gesamte Größenspektrum vertreten, muss sich diese Vielfalt auch in den Gremien und Entwicklungsprozessen widerspiegeln.
Wie stark sind Einzelpraxen und mittelständische Prüfungsgesellschaften vertreten – und welchen Einfluss haben große, international organisierte Gesellschaften?
Das ist keine bloße Frage der Gremienbesetzung. Wer Standards entwickelt, beeinflusst zugleich den organisatorischen, personellen und finanziellen Aufwand in den Praxen.
Welche konkreten Folgen hat eine neue Anforderung für kleine und mittelständische WP-Praxen?
Deshalb braucht es vorab eine nachvollziehbare Folgenabschätzung: Zeit-, Kosten-, Personal- und Dokumentationsaufwand für unterschiedliche Praxisgrößen müssen transparent gemacht werden. Zugleich ist zu prüfen, ob dasselbe fachliche und qualitative Ziel nicht auch mit weniger Belastung erreicht werden kann.
Wo veröffentlicht das IDW diese Folgenabschätzung, bevor neue Anforderungen an Qualitätsmanagement, Dokumentation oder Qualitätssicherung entstehen?
Mittelstandsgerechte Standards beginnen nicht bei der Umsetzung – sondern bei ihrer Entwicklung.
Fazit: Das IDW muss seinen Anspruch auch für den Mittelstand einlösen!
Das IDW beansprucht, den Berufsstand in seinem gesamten Größenspektrum zu vertreten. An diesem Anspruch muss es sich messen lassen.
Drei Fragen bleiben entscheidend:
Wo bleibt die Folgenabschätzung?
Neue Anforderungen müssen auf ihre Zeit-, Kosten-, Personal- und Dokumentationsfolgen für kleine und mittelständische Praxen geprüft werden – bevor Belastungen entstehen.
Wie stark ist der Mittelstand tatsächlich eingebunden?
Einzelpraxen sowie kleine und mittelständische Prüfungsgesellschaften müssen bei der Entwicklung neuer Anforderungen angemessen vertreten sein.
Was kommt von der finanziellen Stärke des IDW beim WP-Mittelstand an?
Die erheblichen finanziellen Möglichkeiten aus Mitgliedsbeiträgen und wirtschaftlicher Tätigkeit müssen einen erkennbaren Nutzen für kleine und mittelständische WP-Praxen schaffen.
Gleiche Qualität ist unverzichtbar. Aber gleiche Qualität verlangt nicht denselben organisatorischen Apparat.
Wer den gesamten Berufsstand vertreten und Anforderungen für ihn entwickeln will, muss seine unterschiedlichen Strukturen berücksichtigen. Anforderungen müssen fachlich fundiert, verhältnismäßig, wirtschaftlich tragbar und praktisch erfüllbar sein.
Wir wünschen uns: Mehr Folgenabschätzung. Mehr Beteiligung des Mittelstands. Mehr Transparenz über den Nutzen der finanziellen Möglichkeiten.
Daran muss sich das IDW in Zukunft messen lassen.
Es grüßt Sie herzlich
Ihre Ines Detzner, WPin/StBin
WPK-Beiratsmitglied seit 2026
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Bildnachweis: Stock-Illustration: Gannvector/Shutterstock
