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Wirtschaftsprüferversorgungswerk (WPV): „Wo der Schwanz mit dem Hund wedelt“
Starten wir mit einer kurzen Rückschau, bevor Sie vom Kollegen Roland Kraft-Kraft wieder einige Schattenseiten des WPV erhalten.
- Es ist schon erstaunlich, wie ruhig die mehr als 14.000 Mitglieder die wp-net-Infos bislang weggesteckt haben.
- Bundesweit verwalten die Versorgungswerke rund 125 Mrd. EUR. Das aktuelle Vermögen des WPV betrug Ende 2024 rund € 5,5 Mrd. EUR, davon liegen € 4.1 Mrd. EUR in zwei luxemburgischen Fonds (AIF) und in einem unselbstständigen Sondervermögen der Bayern Invest, München. Weder den Mitgliedern noch Ihren Vertretern liegen schon seit Jahren keine verlässlichen Informationen vor.
- Nach der Satzung des WPV soll der Vorstand (VS) die Geschäftsführung (GF) kontrollieren. Die Vertreterversammlung (VV) soll als höchstes Beschlussgremium dann den VS kontrollieren, den Jahresabschluss sowie Leistungsänderungen beschließen.
- Unsere Fraktion Mittelständler im WPV hat sich seit 2022 wiederholt für Leistungs- und Rentenerhöhungen eingesetzt – mit Erfolg (2023: + 2,0 %, 2025: +1,5 %, Zusage für 2026: +2,8 %) (s. Bericht aus der VV vom 27.05.2025 zur „Personalkosten-Rückstellung“ im Februar 2025.
Aktuelles aus dem WPV – Roland Kruse-Kraft wird gleich berichten
Unser Roland Kruse-Kraft engagiert sich seit Jahren als „Fraktionschef der Mittelständler im WPV“ für unsere Interessen. In Gremien, in denen das IDW maßgeblich Einfluss nimmt – etwa WPK und WPV – zeigt sich häufig eine starke Präsenz der Big4. Im WPV ist der Einfluss IDW-naher Vertreter klar spürbar.
In diesen Kontext ist auch das Lob für die zum 1. Januar 2026 von der Vertreterversammlung des WPV beschlossene Leistungs- bzw. Rentenerhöhung von 2,8 % zu sehen.
Ob beim WPV alles im Lot ist, wird Ihnen nun unser Kollege Kruse-Kraft knallhart präsentieren. Bleiben Sie neugierig, und lesen weiter.
Es grüßt Sie
Ihr
Sebastian Patzwaldt, WP/StB
Kandidat für die Beiratswahlen 2026

Zunächst stelle ich fest: In der Vergangenheit hat es noch nie eine gemeinsame PR-Kampagne von WPK und WPV gegeben, da das WPV wegen der Zwangsmitgliedschaft auch gar keine Werbung benötigt. Früher betonte die WPK auch stets die ihr eigene Neutralität, da es ja auch genügend Kammermitglieder gibt, die nicht beim WPV versichert sind.
Der große WPK-Werbeauftritt für das WPV fällt in eine Zeit, in der sich die ohnehin schon mangelnde Transparenz des WPV noch weiter verschlechtert. Die werbenden Aussagen der Präsidenten Olbrich (WPV) und Dörschell (WPK) können nicht bestätigt werden. Wir wundern uns, auf welcher Informationsbasis die WPK eine solche Garantie für die Sicherheit unserer WPV-Renten abzugeben vermag. Die beiden Präsidenten und IDW-Kollegen instrumentalisieren landauf, landab den noch bestehenden Vertrauensbonus zu Gunsten der WPK, statt berufswürdig über die wirtschaftliche Lage des WPV zu informieren.
Wie reagieren die gewählten Vertreter auf die Intransparenz?
In der VV herrscht folgende Mechanik: Zunächst entlastet der Vorstand die Arbeit der Geschäftsführung und dann entlastet die VV die Arbeit des Vorstandes. Dabei erteilt die Mehrheitsfraktion der VV („Olbrich-Liste“) dem Vorstand (Prof. Olbrich und andere BIG4-Repräsentanten) jedes Jahr Entlastung, ohne dafür hinreichende Belege vorgelegt zu bekommen. Wir wissen nicht, was diese Kolleginnen und Kollegen veranlasst, unseren beruflichen Grundsatz der kritischen Grundhaltung zu vergessen.
Krass: In der Insolvenz wären die Verantwortlichen (Geschäftsführung und Vorstand) „entlastet“ und nur die Vertreter, die ohne hinreichende Belege die Entlastung erteilten, würden mit ihrem gesamten Vermögen haften (§ 3 XI Satzung WPV).
Wie konnte die Vertreterversammlung (VV) so lange tatenlos bleiben?
Ja, alles, was ich berichte, wird vom WPK-Präsidenten A. Dörschell gedeckt. Mit dieser Unterstützung behindert zunehmend die Mehrheitsfraktion bzw. die Führung des WPV unsere Aufklärungsarbeit. Um im WPV konstruktiv arbeiten zu können, müsste zunächst die PR-Unterstützung durch die WPK aufhören.
Hierzu bietet die im Juni 2026 stattfindende Wahl zum Beirat der WPK die Gelegenheit:
„Beiratswahl ist auch Rentenwahl“
umzusetzen.
Die WPK-Mitglieder haben im Juni 2026 erneut Gelegenheit, ihre Stimmen den Vertretern der beiden wp.net-Listen zu geben. Nur mit einer absoluten Mehrheit für die beiden wp.net-Listen (WP und vBP) lässt sich mit wp-net auch im WPV eine echte Veränderung in Richtung Transparenz, verantwortungsvolle Vermögensanlage und verlässliche Aufsicht erreichen.
wp.net steht nicht nur für Kritik, sondern für engagiertes Handeln im Interesse aller Mitglieder des Wirtschaftsprüferversorgungswerks – damit diese mit Vertrauen in ihre Altersvorsorge wieder ruhig arbeiten und schlafen können.
Warum gibt es Grund zur Besorgnis?
Die massive PR-Aktivität der WPK und des WPV, die zeitlich mit einer weiteren Reduzierung der ohnehin schon spärlichen Transparenz sowie der Herstellung einer tendenziösen Aktenlage (z.B. „sachverhaltsgestaltende“ Protokollführung von Vertreter-Versammlungen durch die Geschäftsführung) einhergeht, wiedersprich nicht nur dem Governance-Codex des WPV, sondern gibt auch Anlass zur kaufmännischen Besorgnis.
Die berufsständischen Versorgungswerke genießen keine Gewährträgerhaftung; sie können also „pleitegehen“. Entgegen den Meldungen über existenzgefährdende Fehlinvestitionen aus anderen berufsständischen Versorgungswerken besteht nach den Berichten von Vorstand und Geschäftsführung („die Führung“) aber im WPV keinerlei Sorge, dass es insolvent werden könnte.
- Warum aber wirbt dann eine Körperschaft, in der eine Zwangsmitgliedschaft besteht, derart massiv in der Öffentlichkeit für sich?
- Warum setzt sich gemäß dem Bericht des WPK-Präsidenten A. Dörschell (s. WPK-Kammer-Tag vom 26.06.2025) die WPK vehement dafür ein, dass der Syndikus-WP ausschließlich im WPV rentenversichert wird und kein Wahlrecht zwischen der gesetzlichen Rentenversicherung und dem WPV bestehen soll?
Gegenläufige Effekte
Es beruhigt uns nach alldem nicht, dass zum 1. Januar 2026 eine Leistungserhöhung um 2,8 % erfolgen wird. Richtige Darstellung wäre: Die Leistungs- bzw. Rentenerhöhung zum 1. Januar 2026 beruht nämlich schlicht auf gesetzlichen Änderungen bei der Bemessungsgrundlage der Rentenbeiträge und nicht auf wirtschaftlichen Erfolgen des WPV.
In der Vertreterversammlung (VV) vom 27.05.2025 wurde darüber hinaus festgestellt, dass die parallel zu der o.g. Leistungserhöhung erfolgte Einschränkung des Potenzials zur Leistungsverbesserung durch eine neu eingeführte „Rückstellung für die Verwaltungskosten für Rentner“ i.H.v. erstmals € 700 Mio. von der Führung nicht hinreichend begründet wurde.
Hierfür waren im Vorstand des WPV mit den Kollegen Olbrich (MOORE), Moesta (KPMG), Dr. Freiling (EY) und der Kollegin Dr. Conradi (BANSBACH) sowie als neuem Vorsitzenden der VV der Kollege Engels (Deloitte), die „großen“ WP-Unternehmen (IDW) verantwortlich.
Behinderung unserer Arbeit
Bisher konnte der Arbeitskreis WPV von wp.net e.V. bzw. die Liste „Mittelständler im WPV“ aufgrund ihrer kritischen Befassung mit dem WPV diverse Leistungserhöhungen erreichen. Nunmehr verweigert die Führung uns weitere Auskünfte und bezieht sich dabei auf ein von ihr beauftragtes Rechtsgutachten (Parteigutachten: „Die Prüfungspflichten der Vertreterversammlung des WPV bei der Feststellung des Jahresabschlusses und der Entlastung des Vorstandes“ Kanzlei „Hengeler Müller“, Düsseldorf, vom 01.09.2020).
Während der Gutachter darin minimale Prüfungspflichten der VV beschreibt und schon in der Zusammenfassung bestätigt, dass die VV „weitere Unterlagen, die sie für eine sachgerechte Beschlussfassung benötigt“, anfordern kann, interpretiert die „Führung“ dies als ultimative Grenzen des Prüfungsrechts der VV. Mit diesem „Rhetorik-Trick“ wird uns immer wieder vorgehalten, dass wir unberechtigte Fragen stellen, die daher nicht beantwortet würden.
Unabhängig davon, dass eine kooperative Führung sich nicht hinter einer formal-rechtlichen Argumentation verstecken würde, ergibt sich unser uneingeschränktes Fragerecht aber aus § 4 Satzung WPV: „Die VV entscheidet über Entlastung des Vorstandes, Feststellung des Jahresabschlusses wie auch über die Leistungs- bzw. Rentenhöhe.“
Fehlende Begründung von Rückstellungen
Die mangelhafte Informationswilligkeit der Führung des WPV betrifft aber auch die o.g. Einschränkung des Leistungspotentials durch eine zusätzliche Personalkosten-Rückstellung für die Verwaltung der Rentenempfänger, gemäß dem von der Führung selbst erstellten, technischen Geschäftsplan 2025/6. Unsere dazu frühzeitig gestellten Fragen nach der Personalstruktur und einer entsprechenden Kostenträgerrechnung wurden nicht beantwortet:
Grund: Diese würden „uns nichts angehen“.
Der Ansatz der zusätzlichen Rückstellung in Höhe eines Prozentpunktes als betriebswirtschaftlich nicht abgeleiteten Schätzwert, führte am 27.05.2025 selbst von mehreren Vertretern der „Mehrheits-Fraktion“ zu vehementem, aber erfolglosen Widerspruch.
Hätte die Führung z.B. mitgeteilt, dass sie diese zusätzliche Reserve benötige, weil sie noch mit Forderungsausfällen o.ä. rechne, hätte eine objektivierte Würdigung dieser Maßnahme erfolgen können. So blieb wieder einmal der Eindruck eines „Kadaver-Gehorsams“ der Mehrheitsfraktion zurück.
Vermeidung von Aktenlage und „sachverhaltsgestaltende“ Sitzungs-Protokolle
Analog dazu haben wir festgestellt, dass im WPV gern die Schriftform vermieden wird. So wird z.B. auf schriftliche Fragen von Mitgliedern nur mit der Rückfrage für einen Telefontermin reagiert, zu dem es dann keinen „Vorgang“ mehr gibt.
Daneben wird bei der Protokollführung der VV deutlich, dass „Aktenlage hergestellt“ wird. Die von der Geschäftsführung (!) und nicht von der VV geführten Protokolle brauchen nicht nur unverhältnismäßig lange (idR. 5 Wochen), sondern sind derart ausführlich, dass sich die Teilnehmer nicht an diese Details erinnern. Unsere Kontrolle des Protokolls der VV vom 27.05.2025 hat ergeben, dass es umfangreicher Korrekturen bedarf, über die nun am 03.12.2025 beraten wird.
Nehmen Sie bitte Einfluss auf Ihre WPV-Rentenversorgung!
Denken Sie im Juni 2026, wenn Sie Ihre Stimmen zur Beirats-Briefwahl abgeben, bitte daran: Solange der Einfluss IDW-naher Vertreter in WPK und WPV dominiert, wird es schwer, eine ausgewogene Leistungsordnung im WPV zu erreichen.
Deswegen: „Beirats-Wahl Juni 2026 ist auch Renten-Wahl“.
Es grüßt Sie
Ihr
Roland Kruse-Kraft, WP/StB
Mitglied des Beirats der WPK
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Bildnachweis: Stock-Illustration: photoschmidt/Shutterstock
