Ein weiterer Meilenstein für die WP-GebO
Beitragsbild zu den wp.net wp.weekly News am 18.09.24: WP-Gebo / Gebührenordnung:. WP-KMU Honorare mit Stabilität, Qualität & Gerechtigkeit statt Pauschalhonorare. Vom WP StB. Frank Paulus
Kategorie: Aktuelles
Datum: 18.09.2025

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In der Wirtschaftsprüferordnung war bis 2004 eine Öffnungsklausel vorgesehen, die dem Gesetzgeber und unseren Berufsstand die Einführung einer Gebührenordnung schnell ermöglicht hätte. Diese Option wurde jedoch von den damals maßgeblichen Berufsorganisationen IDW und WPK nicht aufgegriffen. Statt die Interessen des gesamten Berufsstands zu sichern, blieb diese Chance ungenutzt. Denn mit der WPO-Novelle 2004 wurde die Öffnungsklausel gestrichen – ein strategisches Versäumnis, das bis heute nachwirkt. wp.net, 2005 gegründet, konnte damals noch keinen Einfluss auf diese Lösch-Entscheidung nehmen.

 

Die Frage einer verbindlichen Gebührenordnung für gesetzliche Abschlussprüfungen begleitet den Berufsstand seit sehr vielen Jahren. Pauschalhonorare mit Öffnungsklauseln haben sich in der Praxis als unzuverlässig erwiesen. Immer wieder tragen die Prüfer das Risiko unbezahlter Mehrarbeit, was Unabhängigkeit und Prüfungsqualität gefährdet.

WP/StB Frank Paulus ergänzt in seinem Beitrag die bisherige Ausgestaltung der Gebührenordnung des Kollegen WP/StB/RA Holger Friebel um eine regionale Prägung, die hier Abhilfe schaffen kann: Sie schafft Transparenz, verhindert Honorardumping und trägt zur nachhaltigen Sicherung der Prüfungsqualität bei. Der nachfolgende Beitrag zeigt auf, wie eine solche GebO konkret weiter ausgestaltet werden könnte.

Ich wünsche Ihnen viel Freude beim Lesen der weiterentwickelten GebO.

Es grüßt Sie
Ihr Alexander Leoff, WP
Kandidat bei den Beiratswahlen 2026





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Die bisher in vielen Praxen übliche Vorgehensweise, Prüfungsleistungen auf Basis von Pauschalhonorarvereinbarungen mit sogenannten Öffnungsklauseln abzurechnen, hat sich in der Praxis als unzureichend erwiesen. Zwar wird ein Pauschalhonorar zunächst unter der Voraussetzung vereinbart, dass der Mandant bestimmte Mitwirkungspflichten erfüllt und zu Prüfungsbeginn prüfungsbereit ist. Sobald jedoch unvorhergesehene Umstände eintreten, die den Zeitaufwand deutlich erhöhen, zeigt sich die Schwäche dieses Modells: Eine nachträgliche Anpassung des Honorars ist rechtlich schwierig durchzusetzen oder wird von den Mandanten schlicht nicht akzeptiert. In der Folge tragen die Wirtschaftsprüfer das Risiko unbezahlter Mehrarbeit – ein Zustand, der langfristig die Qualität der Prüfung gefährdet und die Unabhängigkeit schwächt. Dies kann nicht akzeptiert werden. Aufgabe des WP-Berufsstandes muss es daher sein, im Interesse seiner Mitglieder aktiv gegen diese Zustände zu agieren.

 

Gerade diese beschriebene Erfahrung macht deutlich, dass es einer verbindlichen WP-Gebührenordnung bedarf. Eine solche Ordnung sollte nicht nur eine faire Vergütung sichern, sondern auch den Markt stabilisieren und eine gleichmäßige Qualitätsbasis für alle Prüfungen schaffen. Der Gedanke, über ein objektives System Mindesthonorare einzuführen, ist daher nicht nur gerechtfertigt, sondern im Interesse von Kapitalmarkt, Verbraucherschutz und Berufsstand sowie vor dem berufsüblichen Gebot der Unparteilichkeit und Unabhängigkeit zwingend erforderlich.

 

Ein praktikabler Ansatz wurde bereits mehrfach diskutiert: die Honorarberechnung nach Holger Friebel auf Basis einer Gewichtung mehrerer Kennzahlen – Bilanzsumme, Umsatz und Arbeitnehmeranzahl. Diese Faktoren spiegeln die Komplexität des Unternehmens wider und liefern eine nachvollziehbare Grundlage für die Berechnung des Prüfungsaufwands. Während Umsatz und Bilanzsumme als Hauptkriterien gleich stark berücksichtigt werden sollten, kann die Arbeitnehmeranzahl lediglich ergänzend einfließen. Diese Systematik führt in der Praxis zu angemessenen, häufig sogar zu etwas höheren Honoraren.

 

Darüber hinaus darf eine moderne Gebührenordnung jedoch nicht außer Acht lassen, dass die wirtschaftlichen Rahmenbedingungen in Deutschland regional stark variieren. Während in Süddeutschland – insbesondere in Ballungszentren wie München oder Stuttgart – Gehälter, Mieten und allgemeine Lebenshaltungskosten erheblich höher liegen, sind die Kostenstrukturen in Ostdeutschland und im ländlichen Raum deutlich niedriger. Eine bundesweit einheitliche Honorarregelung, die diese Unterschiede ignoriert, würde zu Wettbewerbsverzerrungen führen und könnte den Fortbestand vieler kleiner und mittlerer Praxen gefährden. Im WPK-Magazin 2023 ab Seite 16 finden Sie die aktuelle Vergütungsumfrage der WPK.

 

Deshalb ist es notwendig, neben den objektiven Bemessungsgrößen auch regionale Preisniveaus in die Gebührenordnung einzubeziehen. Hierfür bietet sich ein Anpassungsmechanismus an, wie er in ähnlicher Form in der Steuerberatervergütungsverordnung existiert. Dort wird die Gebühr durch Zehntel-Sätze gesteuert, die je nach Komplexität und Umfang angepasst werden können. Für die Wirtschaftsprüfung ließe sich ein vergleichbares Modell auf Stundensatzbasis entwickeln, das regionale Faktoren – etwa über Indexwerte oder Zuschlagskategorien – systematisch berücksichtigt.

Eine differenzierte Gebührenordnung würde drei zentrale Ziele erfüllen: 

  • Erstens würde sie die Unabhängigkeit der Prüfer stärken, weil Honorardumping keine Option mehr wäre. 
  • Zweitens würde sie für mehr Transparenz sorgen, da Mandanten von Beginn an nachvollziehen könnten, wie sich das Honorar zusammensetzt. 
  • Drittens würde sie die Prüfungsqualität nachhaltig sichern, da Prüfer/innen nicht mehr gezwungen wären, Zeitdruck oder Kostendruck durch Abstriche in der Arbeit auszugleichen. 

Auch die Praxis zeigt: Dort, wo Prüfungsleistungen auf Stundenbasis mit klar vereinbarten Stundensätzen abgerechnet werden und wo eine lückenlose Dokumentation erfolgt, gelingt es deutlich besser, faire Honorare durchzusetzen. Eine verbindliche Gebührenordnung könnte diese Praxis standardisieren, indem sie nicht nur Stundensätze, sondern auch klare Vorgaben für Mindesthonorare und regionale Anpassungen enthält. Damit würden die Verhandlungen zwischen Prüfer und Mandant von vornherein auf eine sachliche und transparente Basis gestellt.

 

Am Ende geht es darum, die Wirtschaftsprüfung als unverzichtbare Säule des Kapitalmarkts zu sichern. Die Erfahrungen aus den vergangenen Jahren, insbesondere die Verwerfungen im Zuge des Wirecard-Skandals, haben gezeigt, wie gefährlich Unterhonorierungen für die Prüfungsqualität sind. Eine Gebührenordnung, die sowohl objektive Unternehmenskennzahlen als auch regionale Preisunterschiede einbezieht, wäre ein entscheidender Schritt hin zu mehr Stabilität, Qualität und Gerechtigkeit im Berufsstand. Nur wenn es gelingt, die wirtschaftlichen Realitäten abzubilden, wird eine solche Regelung auch von den Praktikern akzeptiert und kann ihre Wirkung im Markt entfalten. Mit dieser neuen Herangehensweise ist es möglich, bei der Gebührenordnung eine Balance zu schaffen zwischen fairer Vergütung, regionaler Gerechtigkeit und nachhaltiger Qualitätssicherung. Es ist daher höchste Zeit, dass Berufsstand und Gesetzgeber diesen Weg konsequent zu Ende verfolgen.

 

Was halten Sie von der weiterentwickelten WP-GebO? Ihre Meinung interessiert uns!

 

Ich grüße Sie herzlich
Ihr
Frank Paulus, WP/StB
wp-net-Kandidat für die Beiratswahlen 2026



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Bildnachweis: Stock-Illustration: StunningArt/Shutterstock

 

Frank Paulus
Author: Frank Paulus

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