wp-net fordert Kurskorrektur bei der CSRD-Reform!
Beitragsbild wp.weekly 24.07.2025: „WPK, IDW & Big4 schlossen mit der Vorbehaltsaufgabe KMU WP-Praxen faktisch von der Nachhaltigkeitsberichtsprüfung aus. Die neuen EO „Omnibusvereinfachungen“ für CSRD könnten das ändern." Von Dr. Richard Wittsiepe
Kategorie: Aktuelles
Datum: 24.07.2025

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Mit der „EU-Omnibus-Überarbeitung“ kam im Jahr 2025 neuer Schwung in die Umsetzung der CSRD.

Die ursprüngliche deutsche Gesetzesfassung aus 2024 ließ hingegen wenig Zweifel daran, wohin die Reise gehen sollte: Der Mittelstand und insbesondere die Einzelpraxen sollten aus der Nachhaltigkeitsberichtsprüfung faktisch ausgeschlossen werden. Die Einführung der Vorbehaltsaufgabe in dieser Form stellte KMU-Prüfer prüferisch – und womöglich dauerhaft – ins Abseits.

Unterstützt wurde dieser Kurs von der Wirtschaftsprüferkammer (WPK), die dem IDW und den Big4 eng zur Seite stand. Das IDW flankierte die politische Überzeugungsarbeit.

Doch es kam anders.

Was auch immer die EU-Kommission zur Kehrtwende bewogen hat – WPK und IDW dürften es nicht gewesen sein. Eine Vereinfachung war mit den beiden Akteuren nicht möglich. Mit der sogenannten „Stop-the-Clock“-Initiative öffnete die EU-Kommission den Mittelstandskanzleien wieder die Tür. Einige Erleichterungen sind bereits umgesetzt.

Am 26. Februar 2025 legte die Kommission zwei Omnibus-Vereinfachungspakete vor – das erste Paket betrifft direkt die Nachhaltigkeitsberichterstattung. Und genau hier setzt unser heutiges Weekly an.

Richard Wittsiepe stellt Ihnen drei zentrale Punkte aus Sicht von wp.net vor, die für KMU-Prüfer in der Nachhaltigkeitsberichtsprüfung jetzt besonders wichtig werden.

Ich wünsche Ihnen eine anregende Lektüre.

Mit besten Grüßen
Ihre Antje Muskulus-Barthel
und das Team von wp-net e.V.


wp.weekly

 


 

EU erlaubt IASP – bleibt Berlin auf der Seite von IDW, WPK & Big4?

CSRD-Reform 2025: Warum der deutsche Gesetzgeber die Marktöffnung blockiert

 

1. Die IASP als Retter des WP-Mittelstands – und doch ausgeschlossen

Nach dem Gesetzentwurf von 2024 sollen „Independent Assurance Services Provider“ (IASP) weiterhin von der Nachhaltigkeitsberichtsprüfung ausgeschlossen bleiben. Der Gesetzgeber folgt dabei weitgehend der Vorlage von IDW und WPK – zum Nachteil kleiner und mittlerer Prüfungspraxen. 

Die FDP hat mit dem Scheitern der Ampelkoalition zumindest einen politischen Neustart ermöglicht. Doch auch im aktuellen Regierungsentwurf findet sich kein Neuanfang. Die Regelung zur Vorbehaltsaufgabe blieb nahezu unverändert, obwohl geeignete Standards und Aufsichtssysteme vorliegen. Damit werden KMU-Prüfer de facto aus dem Markt gedrängt. Dazu mehr in den wp-net-StN  2024 und 2025

 

2. Gesetzgeber ignoriert Brüssel und stellt sich damit gegen die EU-Marktöffnung

Die CSRD verpflichtet die Mitgliedstaaten ausdrücklich, auch andere Anbieter – wie IASPs – zuzulassen, sofern geeignete Standards und Aufsichtssysteme bestehen. Genau das ist in Deutschland längst der Fall. 

Ein Beispiel ist die Kooperation von wp.net mit dem TÜV SÜD: Zahlreiche Wirtschaftsprüferinnen und Wirtschaftsprüfer haben dort eine fundierte Fortbildung erhalten – von einem IASP. Paradox bleibt: Der TÜV SÜD darf in CSRD aus- und fortbilden, aber keine Nachhaltigkeitsberichte prüfen. 

 

3. Haarsträubende Argumente im Gesetzentwurf

Im Regierungsentwurf heißt es:

„Die Prüfung der Nachhaltigkeitsberichterstattung ist inhaltlich und strukturell eng mit der Abschlussprüfung verbunden.“

Diese Argumentation ist längst überholt. Denn mit der EU-Omnibus-Überarbeitung 2025 wurde die „hinreichende Sicherheit“ durch die deutlich schwächere „begrenzte Sicherheit“ ersetzt. Die strukturelle Kopplung an die Abschlussprüfung ist damit entfallen.

Auch das Argument, ein neues „Zulassungsregime“ für IASPs würde Bürokratie schaffen, ist schlicht falsch. Die DAkkS – die deutsche Akkreditierungsstelle – ist bereits etabliert, rechtsfähig und durch EU-VO 765/2008 legitimiert. Es braucht keine neue Behörde, sondern nur politischen Willen.

Die DAkkS verfügt über weitreichendere Prüfrechte als die WPK. Sie kann Auflagen erteilen, Mängel verfolgen und unterliegt einem europaweit anerkannten System gegenseitiger Anerkennung. Die EU-Kommission bestätigt in ihren CSRD-FAQs ausdrücklich, dass Mitgliedstaaten IASPs über solche Stellen zulassen dürfen.

 

4. IASPs als Bollwerk gegen Marktverzerrung und Konzentration

Die EU will mit der Zulassung von IASPs den Markt öffnen und die zunehmende Konzentration auf dem Prüfermarkt aufbrechen. Doch Deutschland läuft in die entgegengesetzte Richtung: 

  • Mittelständische Prüfer scheuen Investitionen in Technik und Personal, wenn ihnen die Prüfungsaufträge verwehrt bleiben, bzw. wenn es zu wenig Aufträge gibt. 
  • Anders als Großkanzleien können sie keine kostenintensive Spezialabteilung für die Nachhaltigkeitsprüfung aufbauen. 
  • Die Ausweitung des WP-Examens auf neue Inhalte gefährdet die Attraktivität des Berufs – bei ohnehin rückläufigem Nachwuchs.

Die Folge: Marktbereinigung durch Berufsrecht. Eine kleine Zahl großer Anbieter dominiert, während der Mittelstand ausgeschlossen bleibt.

 

Fazit:

Deutschland hat alle Voraussetzungen zur Zulassung von IASPs – und verweigert bislang dennoch die Umsetzung der EU-Vorgaben. Die Preisvorstellungen großer Anbieter bei der Aufstellung von Nachhaltigkeitsberichten erinnern teils an Fantasiepreise. Nur durch mehr Wettbewerb lässt sich diese Entwicklung zum Nachteil der Unternehmen bremsen. Sonst gefährdet diese Entwicklung den fairen Wettbewerb, schadet dem Berufsstand und widerspricht dem erklärten Ziel der EU-Kommission: Vielfalt, Zugang und Qualität in der Nachhaltigkeitsprüfung.

 

Unsere Forderung:

Der Gesetzgeber muss die Öffnung des Marktes zulassen – durch Anerkennung der Akkreditierung und Einbindung qualifizierter IASPs. Nur so bleibt Nachhaltigkeitsprüfung in der Fläche machbar und bezahlbar.

 

Ich grüße Sie herzlich
Ihr
WP/StB Dr. Richard Wittsiepe


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Bildnachweis: Stock-Illustration: Khakimullin Aleksandr/Shutterstock

 

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