wp.weekly: Zusammenführung der Prüferberufe – weg vom Abstellgleis!
Beitragsbild wp-weekly 22.07.2024: „Zusammenführung der Prüferberufe“ WP & vB. Das IdW ist gegen die Gleichstellung und der WPK-Vorstand bleibt untätig! von vBP Elfriede Litzlbeck
Kategorie: Aktuelles
Datum: 22.07.2024

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Heute berichtet unsere Kollegin und wp-net-Mitglied Elfriede Litzlbeck über das Thema „Zusammenführung der Prüferberufe“. Sie beleuchtet vor allem die Hintergründe des bisherigen Scheiterns. Als vereidigte Buchprüferin und Beirätin bis 2022 war sie eng an den Entwicklungen dieses Fragenkomplexes beteiligt. Sie bietet uns interessante Einblicke in die Entwicklungen, beginnend mit der anfänglichen Begeisterung im Kammervorstand für das Projekt bis hin zur abrupten Abbremsung und dem absoluten Stillstand.

Erfahren Sie auch, wie sich der Deutsche Buchprüferverband (DBV) als Handlanger des IdW selbst entlarvte!

Ihr Holger Friebel
und das Team von wp-net

wp.weekly

 


Auffallend still ist es geworden zum Themenkreis „Zusammenführung der Prüferberufe“ in der WPK. Offiziell noch ein Programmpunkt des Präsidenten Dörschell, zuletzt in seinem Bericht des Vorstands, also seiner Regierungserklärung, vom Dezember 2023 noch kurz ausgeführt: Die Zusammenführung soll weiterverfolgt werden.

Aber was hat Präsident Dörschell tatsächlich in dieser Frage unternommen? Nichts, seit seinem Amtsantritt vor fast zwei Jahren. Und die Beiräte und Vorstandsmitglieder aus den Reihen des DBV haben zugesehen und ebenfalls nicht gehandelt.

Bei näherer Betrachtung verwundert das aber auch nicht. Die EU drängt schon lange auf eine Vereinheitlichung der Prüferberufe. wp-net nahm sich der Sache an und stieß im August 2018 beim damaligen Mehrheitskoalitionär unter Präsident Ziegler auf offene Türen. Dieser Programmpunkt wurde in die Koalitionsvereinbarung 2018 aufgenommen.

Kurz darauf regt sich bereits der Widerstand des IdW. Einziges Argument war die Möglichkeit eines Vertrauensverlustes der Öffentlichkeit in den Prüferberuf. Denn – und jetzt wird es spannend – die Qualitätskontrolle umfasse nicht die ganze Arbeit in der Praxis der vereidigten Buchprüfer, sondern nur die gesetzliche Jahresabschlussprüfung.

Wenn man bedenkt, dass der Berufsstand der vBPs bereits 2003 geschlossen wurde, dann stellt sich mir schon die Frage: Warum sollten diese honorigen Personen dem Ansehen des Berufsstands schaden und dann auch noch außerhalb der Jahresabschlussprüfung? Dieses Argument kann heute so wie damals nur als vorgeschoben bewertet werden.

Präsident Ziegler hatte dann in einem „Alleingespräch“ im Wirtschaftsministerium erfahren, dass man in dieser Legislaturperiode keine Zeit für die gewünschte Änderung der WPO habe.

Dabei hatte der Vorstand der Kammer bereits einen eigenen Gesetzesvorschlag samt Änderungsgesetz zur Umsetzung entwickelt. Für welche Arbeit das Ministerium keine Zeit hatte, wurde nicht erklärt. Dabei war wp-net den Gegnern in diesem Vorschlag schon sehr weit entgegengekommen und hatte den eigenen Standpunkt auf eine bloße Gleichstellung in der Berufsbezeichnung reduziert.

Ein vereidigter Buchprüfer ist aufgrund seiner mindestens zwanzigjährigen Berufserfahrung mit Sicherheit auch in der Lage, eine große Gesellschaft zu prüfen. Durch eine solche Prüfung kann er zudem nicht mehr die Erleichterungen in der Qualitätssicherung für kleine Praxen in Anspruch nehmen. Das gibt zusätzliche Sicherheit. Den vorgeblichen Bedenken ist der Boden entzogen.

Präsident Dörschell hat in einem Alleingespräch erfahren, dass das Wirtschaftsministerium nunmehr die Zusammenführung ablehne. Gründe hat er keine genannt. Vermutlich musste er das Thema aus Wahlkampfgründen in seine Agenda aufnehmen, auch wenn er es eigentlich nicht verfolgen will.

Der Beirat könnte, zumindest so weit sein Arm reicht, tätig werden. Die Entfernung der diskriminierenden Vorgabe in § 7 Abs. 3 der Kammersatzung, der Vorsitzende des Beirats müsse ein Wirtschaftsprüfer sein, wäre ein Zeichen in die richtige Richtung. Ändern würde sich durch die Streichung freilich nichts, da die deklaratorische Vorgabe lediglich § 59 Abs. 2 S. 5 WPO wiederholt.

Der wahre Grund für die Ablehnung der Zusammenführung wurde nie bekannt gegeben. Aber damalige Äußerungen lassen den Schluss zu, dass die Gleichsetzung von Wirtschaftsprüfern und vereidigten Buchprüfern Verwerfungen in den Hierarchie-, Entgelt und Altersvorsorgestrukturen der wenigen Großpraxen zur Folge haben könnte. Die zahlreichen Befürworter wurden enttäuscht.

Der DBV hat durch sein Verhalten im Beirat gezeigt, dass er keine Vertretung der Interessen der vereidigten Buchprüfer ist. Er ist der berufspolitische Arm des IdW in den anderen Berufsstand hinein. Unschwer an der Verbandsadresse in Düsseldorf zu erkennen. Der Verband hat nicht einmal einen eigenen Telefonanschluss, sondern nutzt Durchwahlen des IdW. Bei den Abstimmungen ist er immer – so wie das IdW – auf der Seite der Großpraxen zu finden.

wp-net ist der einzige Verband, der ernsthaft und gegenwärtig um den europäischen Auftrag der Zusammenführung der Prüferberufe bemüht ist. Und nicht nur der Bezeichnung nach, sondern auch inhaltlich! Alle würden davon profitieren. Mit vielleicht vier Ausnahmen.

Ihre Elfriede Litzlbeck
und das Team von wp.net


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Bildnachweis: Yossakorn Kaewwannarat/Shutterstock

 

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