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Als Referent für aktuelles Prüfungswesen hat Mark Schüttler ein Gespür für den Wortlaut des Bestätigungsvermerks. Als an die Öffentlichkeit gerichtetes Dokument sollte der Bestätigungsvermerk verständlich und prägnant sein – doch das IDW hat mit seiner stetigen Erweiterung des Umfangs wenig zur Klarheit beigetragen.
Was viele Anwender des IDW-Bestätigungsvermerks besonders ärgert: Die ständigen Änderungen, die inhaltlich kaum etwas bewirken, sondern lediglich Begriffe verschieben. Beispiel: „Unrichtigkeiten“ wurden zu „Irrtümern“, „Verstöße“ zu „dolosen Handlungen“.
Während der Gesetzgeber die Adressaten des Bestätigungsvermerks offenbar besser versteht – er hat ihn in den letzten 25 Jahren nur zweimal wesentlich geändert (2015 und 2021) – überarbeitet das IDW seinen BV im Jahresrhythmus.
Begleiten Sie Mark Schüttler dabei, wie das IDW erneut eine Neufassung des Bestätigungsvermerks präsentiert.
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Ihr
Holger Friebel
und das gesamte wp-net-Team

IDW-Bestätigungsvermerk 2024 (IDW PS 400 n.F. (10.21)) – Echtes Update oder nur Wortspielereien?
Die jüngsten IDW-Bestätigungsvermerke scheinen eine Halbwertszeit von nur rund einem halben Jahr zu haben. Das IDW widmet sich bei Änderungen wohl neuerdings vertieft der Testats-Semantik. Oder hat es offenbar nur Gefallen daran gefunden, den Abschlussprüfern jährlich eine neue Version des Bestätigungsvermerks zu präsentieren?
Oder steckt ein ganz anderer Grund dahinter – etwa die Anpassung an Börsenanforderungen des PCAOB?
Wo bleibt dabei das HGB?
Was hat sich diesmal im BV geändert?
Die neuen IDW-Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung (GoA), also ISA-DE, IDW PS und QMS 1, gelten seit dem Kalendergleichen Geschäftsjahr 2023 (= Prüfungssaison 2024). Im Zuge dessen wurde auch der Bestätigungsvermerk „reformiert“ – oder besser gesagt: sprachlich überarbeitet.
- „Unrichtigkeiten“ wurden zu „Irrtümern“
- „Verstöße“ wurden zu „dolosen Handlungen.“
Welche Motive könnte ein kritisch denkender Wirtschaftsprüfer oder Wirtschaftsprüferin hinter dieser begrifflichen Umformulierung vermuten?
Nun steht bereits die nächste Änderung der 400er-Reihe des IDW PS an. Diese gilt ab dem kalendergleichen Geschäftsjahr 2024 (= Prüfungssaison 2025), jedoch nicht für verspätete Prüfungen von Abschlüssen 2023.
Vier Änderungen – ohne Mehrwert
Betroffen ist erneut der vierte Abschnitt des Bestätigungsvermerks, der die Verantwortung des Abschlussprüfers beschreibt – eine Verantwortung, die § 322 HGB gar nicht kennt. Die Änderungen umfassen:
✔ Korrektur fehlerhafter Übersetzungen aus den originalen englischsprachigen ISA
✔ Anpassung fehlerhaft übernommener Begriffe aus ISA (DE) und IDW PS
Vergleich
Fazit: Die neuen Begriffe bedeuten inhaltlich dasselbe. Beim Kontrollsystem macht das IDW eine Rolle rückwärts – zurück zur Terminologie des PCAOB. Doch diese „Vereinheitlichung“ lässt sich nicht einfach akzeptieren:
- Das interne Kontrollsystem (IKS) ist der übergeordnete Rahmen.
- Interne Kontrollen sind einzelne Maßnahmen innerhalb des IKS.
Kurz gesagt: Die internen Kontrollen sind operativ, das IKS hat strategisch die Kontrolle über diese Einzelmaßnahmen sicherzustellen.
Redaktionelle Änderungen – oder bloße Kosmetik?
Das IDW spricht selbst von „redaktionellen Änderungen“. Selbst der Klammerzusatz „(10.21)“ der 400er-Reihe bleibt unverändert. Ist das eine geplante Änderung – oder nur eine nachträgliche Korrektur? Was soll hier kaschiert werden?
Warum, liebes IDW, überarbeitest du den Bestätigungsvermerk so häufig, ohne inhaltlich Neues zu liefern? Das wirkt doch wie überflüssige Bürokratie.
Wir Abschlussprüfer sind es, die mit diesen ständigen Änderungen leben müssen.
Ein zusätzlicher Fauxpas: Der doppelte Druckfehler
Als wäre der Aktionismus nicht genug, wurde der Bestätigungsvermerk in zwei aufeinanderfolgenden Ausgaben von IDW Life (10–2024 und 11–2024) neu gedruckt. Grund: ein „technisches Versehen“ der Druckerei.
Oder war es schlicht eine fehlerhafte Druckvorlage des IDW?
Goethes Weisheit und zwei offene Fragen
Angesichts der überladenen IDW-Bestätigungsvermerke erinnert man sich an Goethes berühmten Satz, nur etwas abgewandelt:
„Heute verfasse ich einen „langen IDW-Bestätigungsvermerk“, weil ich keine Zeit für einen kurzen habe.“
Zwei Fragen bleiben:
1. Warum, liebes IDW, arbeitest du ständig am Bestätigungsvermerk, obwohl sich
- weder das HGB noch
- der originale englischsprachige ISA 700 geändert haben?
2. Ist es Inkompetenz – oder ein Geschäftsmodell?
Fazit:
Der IDW-Bestätigungsvermerk unterliegt ständigen sprachlichen Anpassungen, die inhaltlich kaum etwas bewirken. Während der Gesetzgeber den Vermerk in den letzten 25 Jahren nur zweimal wesentlich überarbeitet hat, ändert das IDW ihn inzwischen im Jahresrhythmus.
Warum?
Es gibt mehr offene Fragen als Antworten.
Ich grüße Sie
und freue mich auf ein Wiedersehen auf den Seminaren ab 11. Febr. 2025.
Ihr Mark Schüttler
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