Roland Kruse-Kraft nimmt heute seinen zweiten Anlauf, für die mittelständische Wirtschaftsprüfung ein weiteres Prüfer-Geschäftsfeld auf die Beine zu stellen. Zu diesem Thema hat er bereits 2021 einen Pilotaufsatz in der WP Praxis Nr. 9 2021 zur Novellierung des WEG geschrieben:
„Prüfung der Wohngeldabrechnung einer Wohneigentümergemeinschaft (WEG 2020)
– Grundsätze ordnungsgemäßer Prüfung von Wohngeld- und Nebenkosten-Abrechnungen – „
Unser Thema dreht sich also um die Prüfung der Arbeit der Verwalter der Wohnungseigentümergemeinschaften. Wir sind der Auffassung, dass diese Aufgabe nur die Wirtschaftsprüfer erledigen können.
Wenn Sie die Argumente unseres Kollegen Kruse-Kraft teilen und Interesse an der Erarbeitung von dazu erforderlichen fachlichen Regeln haben, würden wir uns über Ihre Rückmeldung freuen.
Wie zufrieden sind Sie oder Ihr Mandant eigentlich mit dem Wohnungsverwalter / WEG-Verwalter?
von Roland Kruse-Kraft
Mitglied bei wp-net e.V.
Bei der Suche nach Spezialkenntnissen im Berufsregister der WPK gibt es bei den Tätigkeitsbereichen keine „Immobilienbranche“ und bei den Branchen keine private Immobilienwirtschaft in Form der „Wohnungseigentümergemeinschaften“.
Wenn sich unser Berufsstand theoretisch mit Immobilien befasste, dann bisher nur in Form der Verlautbarung des IDW „IDW S 10 Grundsätze zur Bewertung von Immobilien“.
Hierbei ist bekanntlich der nachhaltig erzielbare entnahmefähige Überschuss wert bestimmend, wobei dieser Überschuss wesentlich von der Professionalität der Immobilienverwalter abhängt.
Beurteilung des WEG-Verwalters
Obgleich in Deutschland ein großer Bedarf für die Überprüfung der Abrechnungen der Verwalter der Wohnungseigentümergemeinschaften besteht, fehlt für die Beurteilung des Verwalter-Handelns, das sich in der jährlichen „Wohngeldabrechnung“ manifestiert, ein fachlicher Maßstab.
Unsere „Kollegen“ von BIG4 und NEXT10 stehen hierbei regelmäßig auf der Seite der WEG-Verwalter (z.B. KPMG als Prüfer von VONOVIA SE, Bochum), während die wirtschaftlichen Interessen der Kapitalanleger und Wohnungsbesitzer an einer fachgerechten und nachhaltigen Vermögensverwaltung vom Berufsstand bisher nicht aufgenommen wurden.
Kontrolle der Tätigkeiten des WEG-Verwalters
In einem Pilot-Aufsatz aus dem Jahre 2021 zur Novellierung des WEG, das eine weitreichende Ausdehnung der Berechtigung des WEG-Verwalters gegenüber den Eigentümern umsetzte, hatte ich auf das große Beratungspotential für uns mittelständische und kleine WP-Praxen hingewiesen.
Da die Bedeutung des Wohneigentums als Säule der eigenen Altersversorgung, sei es fremd vermietet oder eigengenutzt, in Deutschland immer weiter wächst, und die mittelständischen WP- bzw. StB-Praxen erhebliche Mandantschaft mit derartigen Einkünften aus VuV betreuen, soll das Thema noch einmal aufgenommen werden.
Arbeitskreis WEG-Prüfung
Im Rahmen der Verbandsarbeit von wp-net e.V. würden wir hierzu einen Erfahrungsaustausch online anbieten, sobald wenigstens 5 Kolleginnen und Kollegen ihr Interesse hieran an unsere Geschäftsstelle gemeldet haben. Bitte schreiben Sie hierzu eine E-Mail an den Vorstand.
Geschäftsfeld für die mittelständische Wirtschaftsprüfung: „WEG-Prüfung – und Beratung“
Ziel ist die Entwicklung und Veröffentlichung eines Prüfungshinweises, der dann zusammen mit einem Hinweis auf ein Verzeichnis von „WEG-erfahrenen“ WP-Kanzleien werbewirksam von wp-net e.V. in der Fachpresse der WEG-Verwalter bzw. in den Medien der Wohnungseigentümer verbreitet werden kann.
Wenigstens wäre die Prüfung der WEG-Abrechnungen nicht nur als gerichtliche Gutachter, sondern auch als Angebot für Ihre Mandanten eine interessante Erweiterung des Angebotsspektrums Ihrer WP-Praxis. Diese Prüfung muss ja nicht jährlich, sondern kann z.B. im Turnus von 2 Jahren erfolgen.
Als Jahrzehnte in der deutschen Immobilienbranche tätiger WP, sowie als Miteigentümer und Beirat in div. WEG’en würde ich mich freuen, hierzu mit Ihnen in den fachlichen Austausch zu kommen.
Ich grüße Sie
Ihr
Roland Kruse-Kraft
Wirtschaftsprüfer, Dannenberg E.
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