wp.weekly 13.08.2024:
Seminare – Eintragung als Nachhaltigkeitsprüfer
Beitragsbild: wp-weekly 13.08.2024: "Seminare zur Fortbildung für die Eintragung von WPs als Nachhaltigkeitsprüfer" Veranstalter die TÜV SÜD Akademie und wp.net
Kategorie: Aktuelles
Datum: 13.08.2024

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Werden Sie Nachhaltigkeitsberichtsprüfer mit unserer WP-Fortbildung
und sichern Sie sich Ihren Platz im WPK-Berufsregister!

Die TÜV SÜD Akademie hat in Kooperation mit wp.net – dem Verband für die mittelständische Wirtschaftsprüfung – eine spezielle Fortbildungsreihe entwickelt, die Sie zur Registrierung als Nachhaltigkeitsberichtsprüfer qualifiziert.

Seit dem 19. Juli 2024 sind die Anforderungen zur Anerkennung als registrierter Nachhaltigkeitsberichtsprüfer bekannt. Wirtschaftsprüfer, die vor dem 1. Januar 2024 bestellt wurden, sowie Personen, die das Zulassungsverfahren bis zum 31. Dezember 2025 erfolgreich abschließen, werden endgültig registriert.

Die sogenannte „Grandfather-Regelung“ endet am 31. Dezember 2025. Ab diesem Zeitpunkt müssen alle Kandidaten eine schriftliche und mündliche Prüfung ablegen. Die dafür notwendigen Fortbildungsstunden wurden stetig erhöht und betragen nun, gemäß den Vorgaben im Regierungsentwurf zur Umsetzung der CSRD-Richtlinie vom 24. Juli 2024, insgesamt 40 Stunden à 60 Minuten.

Die TÜV SÜD Akademie und wp.net haben sich für das zugelassene Online-Seminar entschieden, das u.a. den Vorteil bietet, dass Teilnehmer eine Aufzeichnung erhalten.

Nachfolgend informieren wir Sie über unser sechsteiliges sechs Tage Fortbildungsprogramm für die Registrierung als Nachhaltigkeitsberichtsprüfer.
Wir freuen uns, über die Zusammenarbeit mit der TÜV SÜD Akademie.

Es grüßt Sie herzlich

Ihr Michael Gschrei
und das Team von wp.net

wp.weekly

 


Trotz der Ablehnung durch die Ampel-Koalition, bei der offenbar das IDW und die WPK maßgeblich mitgewirkt haben, bleibt die TÜV SÜD Akademie an Bord und setzt ihre Kooperation mit wp.net fort.
Jetzt steht eine entscheidende Aufgabe an: Mit unserem Seminar legen wir die Grundlagen für die Registrierung als Nachhaltigkeitsberichtsprüfer im WPK-Berufsregister!

 

Unser Fortbildungskurs umfasst alle relevanten Themen, die die Wirtschaftsprüferkammer am 29. Mai 2024 zur Nachhaltigkeitsberichtsprüfung veröffentlicht hat. Diese Themen sind vollständig auf die Anforderungen des Regierungsentwurfs zur Umsetzung der CSRD-Richtlinie abgestimmt.

 

Die 40 Vollstunden sollen fürs erste reichen. Dabei sind die 40 Stunden ein Geschenk an die “Grandfather-Prüfer”. Diese Möglichkeit gibt es nur noch bis Ende 2025. Danach geht es schwer zur Sache: Ab 2026 ist ein Examen mit einer schriftlichen und mündlichen Prüfung abzulegen.

 

 

Seminarüberblick - Teil A

Die Fachreferenten der TÜV SÜD Akademie vermitteln die technischen Aspekte und unterrichten:
• wie ein anforderungsgerechter Nachhaltigkeitsbericht erstellt wird,
• welche Einschränkungen dabei zulässig sind,
• welche Datenquellen zu nutzen sind, und
• sie zeigen exemplarisch die methodischen Vorgehensweisen auf.

 

Seminarüberblick - Teil B

Der wp-net-Referent, Dr. Richard Wittsiepe, vermittelt den Teilnehmern:
• die rechtlichen Anforderungen – und vor allem – 
• die richtige Anwendung aller erforderlichen Standards zur Prüfung von Nachhaltigkeitsberichten.

 

Die Fachreferenten der TÜV SÜD Akademie vermitteln die technischen Aspekte mit den Themen von 1. bis 4.

1. Rechtliche Anforderungen und Standards

Für die Aufstellung der jährlichen und konsolidierten Nachhaltigkeitsberichte:

  • Regelungen der EU (Überblick über die Corporate Sustainability Reporting Directive, CSRD)
  • Aufbau eines Nachhaltigkeitsberichts gemäß CSRD
  • Doppelte Wesentlichkeit
  • Offenlegung gemäß “European Sustainability Reporting Standards (ESRS)”
  • EU-Taxonomie-Verordnung
  • Ausblick: Klimarisiko- und Vulnerabilitätsanalyse
  • Überblick über die ESRS, insbesondere ESRS 1 und ESRS 2 sowie Kerninhalte der themenspezifischen ESRS
  • Überblick über die Kerninhalte der Taxonomie Verordnung (Besonderheiten der Berichterstattung, Was fällt unter den Berichtsrahmen? Wie ist die Wertschöpfungskette zu berücksichtigen? Welche Stakeholder sollten in welcher Form eingebunden sein? Was ist das ESEF-Berichtsformat?

2. Due-Diligence-Prozess zu den Nachhaltigkeitsaspekten

  • Verfahren, mit denen das Unternehmen ermittelt, wie es mit tatsächlichen und potenziellen, negativen Auswirkungen auf Umwelt und Gesellschaft (Menschen) im Zusammenhang mit der eigenen Geschäftstätigkeit umgeht, sie verhindert, mindert und darüber Rechenschaft ablegt.
  • Ausgestaltung und Aufteilung der Aufgaben und Verantwortlichkeiten der Verwaltungs- und Leitungsorgane in Bezug auf Ausübung der Sorgfaltspflicht.
  • Ausgestaltung des Due-Diligence Prozess des Unternehmens im Hinblick auf die Ermittlung der Auswirkungen, Risiken und Chancen und die Bewertung deren Wesentlichkeit.
  • Der Prozess der Erstellung der Nachhaltigkeitsberichte

3. Nachhaltigkeitsanalyse

  • Analyse der Strategie, des Geschäftsmodells (Produkte, Dienstleistungen, Produktionsmethoden, etc.), der Wertschöpfungskette und der Stakeholder des Unternehmens in Bezug auf Nachhaltigkeit),
  • Ermittlung und Analyse der finanziellen Wesentlichkeit und der Wesentlichkeit der Auswirkungen (financial and impact materiality),
  • Identifikation und Bewertung der nachhaltigkeitsbezogenen Auswirkungen, Chancen und Risiken für Unternehmen (engl. Impacts, Risks and Opportunities, IRO),
  • Übergangsplan im Bereich Klimaschutz, Resilienz Analyse und
  • die themenspezifischen Standards (Policies, Strategies, Actions, Metrics & Targets).

4. Die EU-Taxonomie-Verordnung

  • Aufbau und Anwendung der EU-Taxonomie-Verordnung
  • Die Umweltziele
  • Do-No-Significant-Harm-Kriterien (DNSH)
  • Minimum Social Safeguards (MSS)
  • Die technischen Bewertungskriterien
  • Offenlegung der KPIs (Anteil Umsatz, CapEx & OpEx)

 

5. Rechtliche Anforderungen

  • Regelungen in der EU-CSRD-Richtlinie, nationale Vorschriften, insbesondere HGB und EGHGB zur Aufstellung und zur Prüfung der Nachhaltigkeitsberichte.


6. Standards für die Prüfung von Nachhaltigkeitsberichten

  • Bestehende Standards, die für die Prüfung von Nachhaltigkeitsberichten benutzt werden können (z.B. ISAE 3000 R).
  • Erst nach endgültiger Verabschiedung: ISSA 5000 als mögliche Grundlage für die EU anzunehmenden Standards beziehungsweise als in der Zwischenzeit zu verwendender Standard.
  • Besonderheiten, wie wesentliche Unterschiede zwischen Prüfung mit begrenzter und hinreichender Sicherheit. 
  • Berichterstattung des Nachhaltigkeitsprüfers.
  • Prüfungsgegenstand und Umfang der zu beachtenden Regelungen.
  • Welche Prüfungsnachweise sind nach den einzelnen ESRS notwendig, um ein Prüfungsurteil abgeben zu können?
  • Überblick über die zu erwartenden und möglichen Ausgestaltungen von Prüfungsnachweisen.
  • Vorstellung eines Checklisten-Satzes von Arbeitspapieren auf Basis von Excel zur Planung und Dokumentation der Prüfung.
  • Ausgestaltung des risikoorientierten Prüfungsansatzes,
  • Probleme durch den Planungshorizont der ESRS und 
  • Form und Inhalt des Prüfvermerks.

Hier geht’s zum Download des Inhaltsverzeichnisses

 

  •  Teil A jeweils Freitag: 27.Sept, 11.Okt., 18. Okt. 2024
  •  Teil B jeweils Freitag: 08. Nov., 15. Nov. und 22. Nov. 2024

  von 8.30 Uhr 17.00 Uhr.

 

Anmeldemöglichkeiten:

 

Für heute verbleibe ich
Mit den besten Grüßen

Ihr Dr. Richard Wittsiepe
und das Team von TÜV SÜD Akademie und wp.net e.V.


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Bildnachweis: wp.net

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