Dr. Wittsiepe hat sich zur wiederbelebten Wesentlichkeit Gedanken gemacht. Dazu schaute er über den deutschen IDW-Tellerrand hinaus. Er verglich die im SAS 138 niedergelegte Auffassung des Auditing Standards Board (ASB) des American Institute of Certified Public Accountants (AICPA) aus Dez. 2019 mit dem ISA 320 des IAASB zur Wesentlichkeit.
Die Wesentlichkeitsbetrachtung wurde dabei um den Lagebericht erweitert, damit der gesamte Abschluss von der Wesentlichkeit erfasst wird.
Vielleicht trägt sein internationaler Blick dazu bei, bei Mängelabschlüssen die Erwartungslücke des Adressaten einzugrenzen. Gerne nehmen wir ihre Sicht auf die von WP Dr. Wittsiepe gewünschte weltweite Einheitlichkeit der Wesentlichkeit entgegen.
“Eine Fachinformation aus dem Berufsstand zur Beseitigung des Flickenteppichs beim Begriff der Wesentlichkeit – Änderungen in der Definition von Wesentlichkeit durch SAS 138
Von Dr. Richhard Wittsiepe
Mitglied bei wp-net e.V.
Vorbemerkung:
Der ASB des AICPA hat im Dezember 2019 den Begriff der Wesentlichkeit neu definiert. Das amerikanische Konzept der Wesentlichkeit stimmt weiterhin mit der Definition des IAASB überein. Damit bietet sich an, die Wesentlichkeit nach ISA 320 auch bei HGB-Abschlussprüfungen zu nutzen.
Definition der Wesentlichkeit nach SAS 138 (Änderungen unterstrichen):
“Falsche Angaben und Darstellungen, einschließlich Auslassungen, werden als wesentlich angesehen, wenn eine hohe Wahrscheinlichkeit besteht, dass sie einzeln oder insgesamt das Urteil („die Entscheidungen“) eines verständigen und vernünftigen Abschluss-Adressaten beeinflussen würden, die auf Basis des Jahresabschlusses (und des Lageberichts) getroffen werden”.
Für die Festlegung der Wesentlichkeit kann der Abschlussprüfer davon ausgehen, dass ein vernünftiger Nutzer über folgende Informationen verfügt:
- Er verfügt über angemessene Kenntnisse der Geschäfts- und Wirtschaftstätigkeit sowie zur Rechnungslegung und ist bereit, die Informationen des Jahresabschlusses mit angemessener Sorgfalt zu prüfen.
- Er versteht, dass Abschlüsse nach Maßgabe der Wesentlichkeit erstellt, dargestellt und geprüft werden.
- Er ist sich der Unsicherheiten bewusst, die mit der Bewertung von Beträgen verbunden sind, die auf der Verwendung von Schätzungen, Ermessensentscheidungen und unter Berücksichtigung zukünftiger Ereignisse beruhen, und
- Er trifft vernünftige wirtschaftliche Entscheidungen auf der Grundlage von Beurteilungen, die auf den Informationen in Abschlüssen basieren.
Die Änderungen betreffen ebenfalls ISA 200 zu den Zielen einer Jahresabschlussprüfung, ISA 300 zur Planung, ISA 450 zur Bewertung von fehlerhaften Darstellungen sowie ISA 700 zum Bestätigungsvermerk.
Die Anwendung der geänderten Definition ist für Abschlüsse, deren Stichtag nach dem 15. Dezember 2020 beginnen, möglich. Eine Anwendung zum Stichtag 31.12.2021 wird empfohlen.
Die Anwendung ist im Planungsmemo zu dokumentieren und beeinflusst die Auswahl der Prüfungshandlungen. Formulierungen zur Wesentlichkeit im Prüfungsbericht sind entsprechend anzupassen. Im Bestätigungsvermerk sollte im Abschnitt zur Verantwortlichkeit des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses die geänderte Definition aufgenommen werden.
Durch die präzisere Definition des Nutzers/Adressaten von Jahresabschlussinformationen ergeben sich Auswirkungen auf die Anforderungen von Erläuterungen, insbesondere im Anhang sowie im Lagebericht.
Die Änderungen entsprechen auch der Realität, da vornehmlich Banken, Ratingagenturen, Investoren etc. den Abschluss systematisch auswerten.
Zudem könnte damit auch eine Begrenzung unberechtigter Haftungsansprüche einhergehen, wenn im Umkehrschluss nicht verständige und unvernünftige Nutzer Ansprüche, etwa wegen angeblicher unzureichender Informationen im Jahresabschluss/Lagebericht, stellen. Eine Anwendung wird deshalb empfohlen.
Für Rückfragen stehe ich gerne zur Verfügung.
CPA/WP/StB Dr. Richard Wittsiepe, Duisburg rwittsiepe@webag.com
Hinweis: wp.net empfiehlt die direkte Anwendung der ISA-Standards für die Jahresabschlussprüfung nach HGB. Dies stellt sicher, dass internationale Änderungen ohne weitere Verzögerung von den Personen angewendet werden können, die den Jahresabschluss systematisch auswerten.
Aktuelle Kurznachricht:
Prüfungsstandards zur Nachhaltigkeit beschlossen
Der ISSB (International Sustainability Standards Board) hat auf seiner Sitzung am 16.2.23 in Montreal die technischen Aspekte der Sustainability Standards endgültig abgestimmt. Gegen Ende des 2. Quartals werden diese veröffentlicht. Man ist also vor dem Zeitplan. Die EU-Kommission ist Beobachter. Es ist mehr als wahrscheinlich, dass diese Standards durch die EU-Kommission angenommen werden. Sie werden damit verbindlich für die Prüfung der Nachhaltigkeitsberichte. Nationale Standards, etwa des IDW, dürfen dann nicht angewendet werden.
Abkürzungsverzeichnis:
AICPA American Institute of Certified Public Accountants
ASB Auditing Standards Board
HGB Handelsgesetzbuch
IAASB International Auditing and Assurance Standards Board
ISA International Standards on Auditing
SAS Statement of Auditing Standards
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Bildnachweis: Song_about_summer/Shutterstock