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Zusammenführung der Prüferberufe in Deutschland:
Eine schon längst überfällige Reform!
Heute berichtet unser Mitglied Elfriede Litzlbeck, vBPin/StBin, über die neuesten Entwicklungen zum Berufsrecht der vereidigten Buchprüfer (vBP) – auf Ebene des Gesetzgebers, der WPK und unseres Vereins. Sie weist darauf hin, dass die männliche Form aus Gründen der Lesbarkeit verwendet wird und alle Berufsangehörigen einschließt.
Seit 20 Jahren keine Fortschritte bei der Zusammenführung der Prüferberufe!
Überraschend ist, dass Deutschland im europäischen Vergleich Schlusslicht bei der Zusammenführung der Prüferberufe ist. Dabei wurde bereits 1986 mit der erweiterten Prüfungspflicht ein schneller Zugang zu einem eingeschränkten Prüferberuf geschaffen. Damals wurden nicht nur Aktiengesellschaften (AG), sondern auch Gesellschaften mit beschränkter Haftung (GmbH) prüfungspflichtig – allerdings erst ab einer bestimmten Mindestgröße.
Kammer, Verbände und Gesetzgeber blockieren seit 20 Jahren die Reform
Während andere europäische Länder ihre Prüferberufe längst vereinheitlicht haben, bleibt Deutschland stur. Kammer, Interessenverbände und Gesetzgeber verweigern den überfälligen Schritt – und ignorieren die Verdienste der noch aktiven Angehörigen des vor mehr als 20 Jahren geschlossenen Berufsstands.
Lesen Sie, wie wir von wp-net mit Kollegin Litzlbeck an der Spitze versuchen, die rote Laterne Deutschlands bei dieser Frage loszuwerden.
Mit kollegialen Grüßen
Ihr
Holger Friebel
und das gesamte wp-net-Team

Nach der Einführung durch den Kollegen Holger Friebel, werde ich mich nun klar positionieren.
Nur Deutschland hält als einziges EU-Land an zwei Prüferberufen fest
Während ganz EU-Europa die Prüferberufe längst vereint hat, bleibt Deutschland eine Ausnahme. Die Trennung besteht hier weiterhin – ein überholtes Modell, das andere Länder längst hinter sich gelassen haben.
Zusammenführung der Prüferberufe? Dörschell setzt angeblich auf alten Ziegler-Vorschlag
Vor vier Jahren lag ein Vorschlag auf dem Tisch: WP und vBP sollten die Bezeichnung Wirtschaftsprüfer tragen, während die vBP weiterhin nur in ihrem bisherigen Prüfungsrahmen tätig wären. Doch der damalige WPK-Präsident Ziegler verwies auf eine fehlende Zustimmung des Wirtschaftsministeriums – ein Argument, das nie überprüft werden konnte, da das entscheidende Gespräch ohne Zeugen stattfand. Sein Nachfolger, Präsident Dörschell, äußerte sich zuletzt im Dezember 2022 vor dem Beirat zur Zusammenführung und erklärte, sich dem Thema annehmen zu wollen.
vBPs bleiben bei CSRD-Umsetzung außen vor!
Obwohl Dörschell sich mehrfach zur CSRD geäußert hat, blieb ein entscheidender Punkt unberührt: Der Regierungsentwurf zur CSRD-Umsetzung vertieft die Kluft zwischen den Prüferberufen. Das Argument der umfassenderen Ausbildung entfällt, da auch WP ohne Zusatzqualifikation registriert werden können. Dennoch sollen vBP nur für mittelgroße Unternehmen zuständig sein – obwohl die CSRD-Berichtspflicht fast ausschließlich große Gesellschaften betrifft. Der aktuelle Gesetzentwurf macht den vBP faktisch zum Prüfer ohne Prüfungsgegenstand.
TÜV-Prüfer bei CSRD im Gespräch – vBP wird ignoriert
Der Verweis auf § 319 Abs. 1 S. 2 HGB sollte ersatzlos gestrichen werden, da die Richtlinie den Begriff Abschlussprüfer vorgibt – und damit beide Berufsgruppen einschließt. Während jedoch über die Einbindung externer Prüfer – wie den TÜV Süd diskutiert wird, bleiben die vBP außen vor. Die CSRD-Umsetzung bietet die Chance, die Zweiteilung des Berufsstands zumindest im Bereich Nachhaltigkeit zu beenden.
WPK-Beiratswahl: Diskriminierung beenden!
Wer erwartet, dass der WPK-Präsident sich für alle Kammermitglieder einsetzt, muss auch fragen, wann das diskriminierende Wahlrecht für Beirat, Vorstand und Präsident endlich abgeschafft wird. Es ist an der Zeit, dass alle Berufsgruppen gemeinsam wählen. Im Augenblick ist das aktive Wahlrecht grundsätzlich nach den Berufsgruppen getrennt. Bei Beiratsvorsitz und Präsidentschaft können bisher nur Wirtschaftsprüfer kandidieren – ein klarer Nachteil für andere Berufsgruppen.
Das noch immer bestehende Zwei-Klassen-Wahlrecht, eingeführt mit den vereidigten Buchprüfern 1986, könnte längst abgeschafft werden. Doch Dörschell hat sich 2024 – wie schon im Vorjahr – nicht dazu geäußert. Damit dürfte klar sein: Seine 2 Jahre alte Ankündigung zu Beginn seiner Präsidentschaft 2022 war wohl nicht ernst gemeint.
WPs müssen keine Konkurrenz durch vBPs fürchten
Manche Wirtschaftsprüfer befürchten durch eine Zusammenführung neue Konkurrenz. Doch das ist realitätsfern.
Die verbliebenen vBPs, die noch Pflichtprüfungen durchführen, haben längst ihren Weg gefunden – entweder durch strikte Einhaltung von § 319 HGB oder durch langjährige Kooperationen mit Wirtschaftsprüfern. Nicht zuletzt liegt das Durchschnittsalter dieser Gruppe in unserem Verband bei 69 Jahren – kein Alter für einen neuen Akquise-Wettbewerb.
Anerkennung für Prüfungsleistungen längst überfällig!
Uns vBP geht es nicht um neue Privilegien, sondern um die Anerkennung jahrzehntelanger Prüfungserfahrung. Nicht zuletzt verhindern die strengen Anforderungen der Qualitätskontrolle, dass sich bislang nicht prüfende vBP in großer Zahl als Abschlussprüfer registrieren lassen. Die Entwicklung der vBP-Zahlen spricht für sich: Bundesweit gibt es heute nur noch rund 1.800 vBP – vor drei Jahren waren es noch über 2.300. Und sollte es tatsächlich Qualitätsunterschiede geben, würden diese durch die Qualitätskontrolle ohnehin schnell ausgeglichen werden.
Deutscher Buchprüferverband (DBV) – Ein Vertreter der vBP-Interessen? Kaum!
Der Düsseldorfer DBV fordert in seinem Schreiben zur 3. WPO-Änderung (30.10.2024) zwar eine Angleichung der Bezeichnungen und berufsrechtlichen Vorgaben, doch die Unterschiede in den Prüfungsbefugnissen sollen bleiben – ganz im Sinne von Altpräsident Ziegler.
Zur faktischen Nichtberücksichtigung der vBP bei der CSRD schweigt der DBV völlig. Ein echter Einsatz für unsere Interessen sieht anders aus. Neben der geografischen Nähe zum IDW drängt sich auch eine inhaltliche förmlich auf.
wp-net bleibt alleiniger Verfechter einer echten Zusammenführung!
wp-net ging und geht heute noch in der Frage der Zusammenführung der WP-Berufe voran: Künftig verwenden wir nur noch den Begriff „Prüfer“, außer in Fragen der Zusammenführung, um Verwirrung zu vermeiden. Der unbestimmte WPO-Begriff „Berufsangehöriger“ entfällt – schließlich gehört fast jeder einer Berufsgruppe an.
Ein klares Signal setzt auch der wp-net-Vorstand: Auf der nächsten Mitgliederversammlung wird die ersatzlose Streichung von § 10 Abs. 5 der Satzung beantragt. Damit könnte künftig auch ein vBP-Sprecher von wp-net und Mitglied des geschäftsführenden Vorstands werden. Ein konsequenter Schritt hin zu einer echten Zusammenführung!
Nur wp-net setzt sich konsequent und vorbehaltlos für die Zusammenführung der Prüferberufe ein!
Es gibt noch viel zu tun. Vielleicht finden ja die Pensionäre unter unseren Mitgliedern die Zeit, sich für unseren Berufsstand zu engagieren.
Kandidaten für den WPK-Beirat gesucht!
Für die kommende Beiratswahl suchen wir sechs vBP-Kandidaten für die wp-net-Liste. Die Beiratsarbeit bietet nicht nur eine spannende Abwechslung, sondern ist auch im Ruhestand gut machbar – und vor allem entscheidend für die Zukunft unseres Berufsstands.
Interessierte können sich gerne an unsere Geschäftsstelle in München wenden – wir unterstützen Sie mit Rat und Tat!
Ihre
Elfriede Litzlbeck
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