Kommt noch im Juli 2022
die Qualitätskontrolle mit Augenmaß?
Der für den WP-Mittelstand und die Einzelpraxen wichtigste Praxisvortrag war das Thema
„Die Weiterentwicklung des Qualitätskontrollverfahrens“.
Der Vorsitzende der Kommission für Qualitätskontrolle (KfQK), Prof. Jens Poll, machte für uns mit seinem Vortrag keine gute Figur. Der Vorsitzende des Vorstands-Ausschusses „Weiterentwicklung des Qualitätskontrollverfahrens“, Dr. Richard Wittsiepe, wollte schon eher für die kleinen Praxen eine Frohbotschaft verkünden: Qualitätskontrolle mit Augenmaß für die kleinen Praxen im Anflug.
Die Beiratswahlen machen es offensichtlich möglich, dass sich doch noch etwas bewegt. Denn die Zieglerliste und die vier Big4-Listen machen nun doch mit. Um eines klarzustellen: Die Verhältnismäßigkeit der Qualitätskontrolle betrifft die kleinen Praxen im Bereich der gesetzlichen Abschlussprüfung. Gerade für diese große Gruppe von kleinen Prüferpraxen hat das EU-Parlament und der deutsche Gesetzgeber expressis verbis 2014 bzw. 2016 die Forderung nach Verhältnismäßigkeit neu in den jeweiligen Rechtsrahmen aufgenommen.
Dr. Wittsiepe will
EU-konforme Regeln für die Qualitätskontrolle
Während Dr. Wittsiepe die Möglichkeiten aus dem Rücklauf der WPK-Anfragen bei 5 EU-Mitgliedsstaaten hervorhob, bremste Prof. Poll die Vorstellungen des Vorstandsausschusses:
England (2014 noch EU-Mitglied) wäre für ihn, was den Umfang der Qualitätskontrolle anbelangt, kein Vergleichsmaßstab, weil die deutschen Prüfer ein anderes Urteil bei der Qualitätskontrolle abgeben müssen.
Dieser Meinung widersprach
Dr. Wittsiepe.
Wer die Verhältnismäßigkeit schaffen will, sucht keine Ausreden!
Prof. Poll betonte des Öfteren, dass er die Qualitätskontrolle schon jetzt für verhältnismäßig halte.
Grund: Das Verwaltungsgericht Berlin hat bei Klagen gegen die WPK-Qualitätskontrolle bislang nichts zur Unverhältnismäßigkeit zu beanstanden gehabt.
Bei Urteilen des VerwG Berlin fällt mir immer wieder mein Prozess gegen das postdemokratische Kammerwahlrecht bis 2008 ein. Ich klagte gegen die Beiratswahlen 2005 wegen Verstoßes der Vollmachtwahlen gegen das Demokratiegebot der Unmittelbarkeit der Wahlen. Das Verwaltungsgericht stellte sich auf die Seite der damaligen WPK-Führung und sah in der 5-fachen Stimmenübertragung keinen Verstoß gegen das Demokratieprinzip. Grund: Der Gesetzgeber hätte dies ins Gesetz schreiben müssen, so war die WPK in der Gestaltung der Wahlordnung frei. Nach unserer Meinung gilt das Grundgesetz auch für Satzungsregeln in Selbstverwaltungsorganisatione
Zwar sind noch nicht alle unserer Punkte von wp.net im Vorstandskatalog mit dabei, die wir unter das Thema: „Qualitätskontrolle mit Augenmaß“ subsumieren. Wir wollen eine Gleichbehandlung wie bei den Großen, insbesondere mit den Big4-Qualitätskontrollen, erreichen. Dort gibt es bekanntlich die ein Promille-QK. Wir wollen jetzt aber nicht die Reform der kleinen Schritte gefährden, wenn schon alle Partner der WPK-GroKo sich für die Verhältnismäßigkeit einsetzen.
Enge Zusammenarbeit der KfQK mit der APAS im Blick des Mittelstands
Das enge Verhältnis der Kommission für Qualitätskontrolle (KfQK) zur Abschlussprüferaufsichtsstelle (APAS) wurde von mir in der Aussprache thematisiert.
Einmal kritisierte ich die seit Jahren von uns wahrgenommene große Nähe der Führung der KfQK zur APAS. Diese ist für wp.net nicht mit unserer Vorstellung von einer Selbstverwaltungskörperschaft WPK vereinbar. Als Beispiel wurde angeführt: Die KfQK hat die von der APAS seit Jahren in ihren Jahresberichten publizierten fünf kritischen Erfolgsfaktoren ohne Not freiwillig übernommen (siehe Tätigkeitsbericht 2018). Wenn sich diese fünf kritischen Erfolgsfaktoren auf die großen Praxen, insbesondere Big4-Gesellschaften beziehen würden, könnten wir es verstehen. Denn der Gesetzgeber hat ab 2016 den Qualitätskontrollzyklus der Big4 von 3 auf 6 Jahre verdoppelt. Darüber wird im Berufsstand nicht gesprochen. Dies ist eine Riesenentlastung für Big4 und eine große Herausforderung für den Prüfer der Big4 beim Prüfungsurteil.
Ein weiterer Kritikpunkt ist für uns die Weitergabe der Qualitätskontrollberichte an die APAS, für uns ohne Rechtsgrundlage. Bis vor einem Jahr wurden alle QK-Berichte 1:1 an die APAS weitergereicht. Das hatte schon Herr Maxl, früherer GF der WPK, im WPO-Kommentar kritisiert.
Nach der APAS-Systemprüfung 2020 wurde die Quote der Weitergabe anscheinend halbiert. Damit hat man sich jedoch nicht an frühere Aussagen gehalten, wonach nur noch QK-Berichte mit Maßnahmen (z.B. Sonderprüfung, Auflagenbericht, nochmalige Nachschau, etc.) an die APAS zur Wahrnehmung ihrer Letztaufsicht weitergegeben werden. Wir sind der Auffassung: Jede andere Weitergabe ist eine (freiwillige) Einbindung der APAS in die Erstaufsicht. Der QK-Bericht wird an die KfQK adressiert, nicht an die APAS und ist Gegenstand der Auswertung durch die KfQK. Die Weitergabe halten wir für eine Einbeziehung der APAS in die Erstaufsicht, weil sie damit die Auswertung der QKBe vornehmen kann. Dies halten wir für rechtlich „übergriffig“. Die Begründung dazu von Prof. Poll halten wir für nicht stichhaltig: „Da die APAS am Ende der Auswertung sowieso alles sehen darf bzw. bekommt (was wir bezweifeln), kann man die APAS gleich von Anfang an einbeziehen“. Wir meinen: Zur Trennung der Arbeiten von APAS und KfQK im Rahmen der Qualitätskontrolle bedarf es noch eines Lernprozesses in der KfQK. Oder einer Klarstellung in der Satzung f. QK.
Ich hoffe, dass beim Vorsitzenden der KfQK die Einsicht angekommen ist, bei den kleinen und mittleren Praxen die gesetzlich vorgeschriebene Verhältnismäßigkeit endlich mitzugestalten.
WPK-Vorstand setzt weiter auf die Verhältnismäßigkeit
Einen Tag vor der Kammerversammlung wurde in der Vorstandssitzung das vom Ausschuss vorbereitete Schreiben an die Kommission für Qualitätskontrolle genehmigt. Der Tenor des Schreibens: Die in § 57a Abs. 5b WPO und in der SafQk geforderte Verhältnismäßigkeit der Qualitätskontrolle muss auch in den Hinweisen der KfQK Einzug halten und klar zum Ausdruck kommen.
Über Einzelheiten wollen wir an dieser Stelle noch nicht berichten, um den Erfolg dieser Punkte für eine verhältnismäßige Qualitätskontrolle nicht zu gefährden. Wir danken Dr. Richard Wittsiepe für sein Engagement.
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Diese Wahl ist eine Schicksalswahl
Die 10 Ziele aus 2018 des WPK-Vorstands waren bislang in der GroKo mit den Ziegler&Big4&DBV-Listen nicht zu verwirklichen. Ob nun die verhältnismäßige Qualitätskontrolle kommt, hängt maßgeblich davon ab, ob die Vertreter der Big4&IDW&DBV-Listen in der KfQK ihre Hinweise aus 2020/21 an die Vorstandsforderungen anpassen werden.
Auch faire Beiträge waren nicht möglich, noch macht die Kammer einen großen Bogen um die Facharbeit und überlässt dem IDW dieses Feld. Der Zusammenführung der Berufsbezeichnungen WP und vBP zu WP versetzten die IDW-Lobbyisten beim Wirtschaftsminister der Knockout.
Grund für unser Misslingen:
Uns fehlten 2018 nur einige Prozentpunkte zur absoluten Mehrheit.
Dies muss sich 2022 ändern!
Deswegen lautet unser Ziel für die Wahlen 2022: die wp.net-Listen (WP-Liste Gschrei und vBP-Liste Eschbach) müssen die absolute Mehrheit im Beirat und damit auch die Mehrheit im Vorstand erringen. Die vor 10 Jahren, durch den Rücktritt des Präsidenten Gschrei unterbrochene Reformarbeit für den WP-Mittelstand und die Einzelpraxen muss neu starten.
Mehr zu unseren Analysen und den dazu passenden Reformplänen auf wp-net-Aktuelles und auf der wp-net-Wahl-Website:
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Damit sich unsere Hoffnungen realisieren, ist es notwendig, dass sich die Berufsangehörigen aus den Einzelpraxen und dem Mittelstand stärker an der Wahl beteiligen. Deren Wahlbeteiligung lag 2014 und 2018 unter 50 Prozent, während die Big4 Ihre Mitarbeiter zwischen 70 % und 80 % zur Stimmabgabe bewegen konnten
Deswegen sagen wir: Der WP/vBP-Mittelstand und die WP/vBP-Einzelpraxen haben es mit Ihren Stimmzetteln selbst in der Hand, unsere gemeinsamen Programme ab 2023 zu verwirklichen.
Geben Sie bitte im Juni 2022 als WPin/WP Ihre 45 Stimmen der Gschrei-Liste
und als vBPin/vBP Ihre 9 Stimmen der Eschbach-Liste!
Machen Sie bitte mit bei der Gestaltung unserer und auch Ihrer beruflichen Zukunft und damit auch der Werterhaltung ihrer WP-Praxis. Wir können noch vieles für uns erreichen. Doch eines belegt die 3-teilige Lenzstudie ganz klar: Es geht nur gemeinsam! Werden Sie Mitglied bei wp.net, wie fast 80 Kolleginnen und Kollegen im Jahr 2021 vor Ihren.
- Was wp.net nur für ihre Mitglieder bereithält, erfahren Sie hier.
- Die Satzung und Beitragsordnung gibt es hier zum Download.
- Den Aufnahmeantrag erhalten Sie hier.
Meine Kollegen/in im Vorstand und ich freuen uns über Ihren Aufnahmeantrag.
Eine Lösung zur Fortsetzung der Tätigkeit als Abschlussprüfer mit ausgelagerter Abschlussprüfung, Qualitätskontrolle und Qualitätssicherung für die mittelständische Wirtschaftsprüfung und die Einzelpraxen bietet die WP Mittelstand AG, WPG, kurz wpmi, an.
Mit freundlichen kollegialen Grüßen
Ihr Michael Gschrei