Worst Practice: WPK-Lagebericht 2024
Kategorie: Aktuelles
Datum: 19.02.2026

Die Diskussion um die „bedeutsamsten Leistungsindikatoren“ im Lagebericht der Wirtschaftsprüferkammer geht in die Verlängerung. § 289 HGB verlangt die Darstellung der bedeutsamsten finanziellen Leistungsindikatoren, also im Plural. Die Kammer erklärt hingegen das handelsrechtliche Jahresergebnis zur einzigen Steuerungsgröße und damit zum alleinigen Leistungsindikator.

Kritik hieran wurde nicht durch eine Ergänzung einer weiteren Kennzahl beantwortet, sondern durch die Ausweitung der Begründung.

Warum nicht die sparsame Mittelverwendung als weiteren Leistungsindikator?

Kollege Mark Schüttler greift diese Argumentation erneut auf und stellt die Kernfrage: Reicht es für eine Körperschaft des öffentlichen Rechts aus, allein auf das Jahresergebnis zu verweisen? Oder ist nicht vielmehr die kostendeckende, wirtschaftliche und sparsame Mittelverwendung selbst ein zentraler Leistungsmaßstab?

Eine Kammer muss keinen Gewinn erzielen. Sie muss Beiträge und Gebühren verantwortungsvoll einsetzen. Gerade deshalb wäre Transparenz über mehrere Steuerungsgrößen folgerichtig.

Lesen Sie die Fortsetzung von Mark Schüttler, wie die Kammer ihre Position begründet – und bilden Sie sich Ihr eigenes Urteil.

Wir wünschen Ihnen eine anregende Lektüre.

 

Es grüßt Sie herzlich
Ihr
WP/StB Roland Haeck
Kandidat bei den WPK-Beiratswahlen 2026


wp.weekly

 

Immer wieder beanstandet die Wirtschaftsprüferkammer eine unzureichende Prognoseberichterstattung zu den bedeutsamsten Leistungsindikatoren.

Bei sich selbst nimmt es die Kammer nicht so genau.

§ 289 HGB spricht von „bedeutsamsten finanziellen Leistungsindikatoren“, also Plural, d.h. mindestens zwei Indikatoren müssen angegeben werden, z.B. Umsatzerlöse, Rohergebnis, EBIT, Jahresüberschuss, Investitionen.

Die Kammer berichtet dagegen nur über das handelsrechtliche Jahresergebnis. Sie behauptet: Sie hat nur einen Indikator. (1)

Bedeutsamster Leistungsindikator

Zur Finanzierung der Aufgabenerfüllung erhebt die WPK von ihren Mitgliedern Beiträge und für verschiedene Leistungen zusätzlich Gebühren.

Die Höhe der allgemeinen Mitgliedsbeiträge und der Gebühren stellt eine Kostendeckung unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Wirtschaftlichkeit sicher. Zentrale Steuerungsgröße für die Festlegung der Höhe der Mitgliedsbeiträge und für die Finanzierung der Aufgabenerfüllung der WPK ist das handelsrechtliche Jahresergebnis. Das handelsrechtliche Jahresergebnis ist der einzige bedeutsamste Leistungsindikator der WPK.

PR1MUS (2) und wp.net (3) kritisierten das mehrfach öffentlichkeitswirksam.

Die Kritik ließ die Wirtschaftsprüferkammer reagieren:

Anstatt einfach einen zweiten Indikator zu nennen, dehnt der WPK-Vorstand den Lagebericht auf fast das Vierfache aus und erklärt, warum weiterhin nur das Jahresergebnis zählt. Es ist ja nicht sein Geld.

Die Kammer erklärt sich selbst zum Sonderfall.

Bedeutsamster Leistungsindikator

Der Lagebericht hat eine ausgewogene und umfassende, dem Umfang und der Komplexität der Geschäftstätigkeit entsprechende Analyse des Geschäftsverlaufs und der Lage der WPK zu enthalten. In die Analyse sind die für die Geschäftstätigkeit bedeutsamsten finanziellen und nicht-finanziellen Leistungsindikatoren, welche im Rahmen der internen Steuerung herangezogen werden, einzubeziehen und unter Bezugnahme auf die im Jahresabschluss ausgewiesenen Beträge und Angaben zu erläutern. Die Angabe allein für den Lagebericht ermittelter Leistungsindikatoren anstelle tatsächlich zu Steuerungszwecken verwendeter Leistungsindikatoren ist unzulässig.

Die WPK ist die vom deutschen Gesetzgeber errichtete und mit hoheitlichen Aufgaben betraute bundeseinheitliche Berufsorganisation. Die Ziele und Aufgaben der WPK sind klar definiert und gesetzlich fest vorgegeben (siehe Abschnitt 1.1. Organisation und Aufgaben). Der Vorstand bewegt sich bei der Leitung der WPK innerhalb dieses engen Aufgabenkatalogs und kann davon nicht abweichen.

Die Höhe der allgemeinen Mitgliedsbeiträge und der Gebühren stellt eine Kostendeckung unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Wirtschaftlichkeit sicher.

Zentrale und einzige Steuerungsgröße für die Festlegung der Höhe der Mitgliedsbeiträge und für die Finanzierung der Aufgabenerfüllung der WPK ist für den Vorstand das handelsrechtliche Jahresergebnis.

Das handelsrechtliche Jahresergebnis ist damit aufgrund der besonderen WPK-Aufgaben- und Organisationsstruktur der einzige bedeutsamste Leistungsindikator der WPK.

Die WPK hat einen Leistungsindikator.
Und einen aufgeblähten Lagebericht, der erklärt, warum das genügt.
Für alle anderen nicht.

Tatsächlich darf das Unternehmen im Prognosebericht nur die für interne Steuerungszwecke gebrauchten Indikatoren verwenden. Kurzerhand für den Lagebericht eigene Indikatoren zu erfinden – das geht nicht.

Doch:

Wer bin ich als Prüfer zu hinterfragen, wenn mir der Gesellschafter-Geschäftsführer sagt: „Entscheidend ist, was hinten rauskommt! Bei mir zählt nur der Gewinn!

Oder will die WPK demnächst dem Geschäftsführer vorschreiben, wie er sein Unternehmen zu steuern hat?

(1) Wirtschaftsprüferkammer, Jahresabschluss zum 31. Dezember 2023 und Lagebericht für das Wirtschaftsjahr 2023 der WPK vom 20.3.2024, 5. 
(2) Vgl. PR1MUS, Falsche Welt, Dir traue ich nicht – WPK-Jahresabschluss und -Lagebericht 2023 (Worst Practice), Q4-2024, 75 f.; vgl. auch
(3) Vgl. Schüttler, in: wp.net (Hrsg.), Misst die WPK Lageberichte mit zweierlei Maß, wp.weekly, 5.8.2024.

Es grüßt Sie herzlich
Ihr
Mark Schüttler, WP/StB
Mitglied des Beirats der WPK
Sprecher des ehrenamtlichen wp-net-Vorstands


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Bildnachweis: Stock-Illustration: Andrii Yalanskyi/Shutterstock

Mark Schüttler
Author: Mark Schüttler

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