Kritische Bewertung der Führung im WPV
Beitragsbild zum wp.weekly vom 26.02.2026: Die WPV Geschäftsführung antwortet ausweichend, verspätet oder gar nicht auf Anfragen in der Vertreterversammlung des Wirtschaftsprüferversorgungswerks. Ein Interview von Dirk Stresska mit Roland Kruse-Kraft, Vorwort von Wilhelm Hilgers.
Kategorie: Aktuelles
Datum: 26.02.2026

Einige der knapp 90 Versorgungswerke in Deutschland sind derzeit in den Fokus der Öffentlichkeit gerückt. Dies nicht zuletzt aufgrund von Fehlinvestitionen und daraus resultierenden Rentenkürzungen sowie struktureller Defizite wie fehlender Rückdeckung und einer bislang nicht durchgängig etablierten professionellen Aufsicht, etwa durch die BaFin.

Am 29.09.2023 begann die 7. Amtsperiode der Vertreterversammlung (VV) des Wirtschaftsprüferversorgungswerk (WPV). Erstmals ist die wp-net-Fraktion mit 4 Sitzen vertreten.

Unser Kollege Dirk Stresska interviewte WP Roland Kruse-Kraft, Fraktionssprecher der „Mittelständler im WPV“ zum Thema „mehr Transparenz in der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des WPV“. WP Roland Kruse-Kraft hat als Sprecher der wp-net-VV-Mitglieder wiederholt versucht, von der Geschäftsführung bzw. dem Vorstand des WPV für die Arbeit der VV notwendige VFE-Informationen einzuholen.

WP Kruse-Kraft schildert unserem Kollegen WP Dirk Stresska, welche Auskünfte er seit 2024 anforderte und wie mit seinen Anfragen umgegangen wurde.

Wir wünschen Ihnen anregende Minuten beim Lesen.

 

Es grüßt Sie
Ihr
WP/StB Wilhelm Hilgers
Kandidat bei den WPK-Beiratswahlen 2026



wp.weekly

 

Die Antworten der Geschäftsführung seien häufig ausweichend gewesen. Teilweise seien Unterlagen verspätet oder gar nicht vorgelegt worden. Vollständige Fondsberichte zum Jahresende hätten nicht vorgelegen.

Nach über zwei Jahren Oppositionsarbeit ist die Bilanz des KK ernüchternd.

Unsere vier Vertreter berichten übereinstimmend:

  • Angeforderte Informationen (z.B. Optimierung im Personalbereich, US-$ Risiken, Risiken des Syndikus-WP) wurden nicht oder nur verspätet vorgelegt.
  • Prüfungsberichte zu Fondsinvestments blieben aus.
  • Auf konkrete Fragen folgten häufig Terminverschiebungen oder unverbindliche Hinweise auf spätere „Schulungen“.

Bislang ist man davon ausgegangen, dass eine ordnungsgemäß geführte Geschäftsleitung die angeforderten Unterlagen vollständig und rechtzeitig den Mitgliedern der VV geben können müsste. Dieser Mindestanforderung wurde aus Sicht der wp-net-Fraktion die WPV-Führung aber nicht gerecht.

Trotz mehrerer wesentlichen Beteiligungen wurde bislang kein Konzernabschluss erstellt. Eine konsolidierte Sicht auf Vermögens- und Risikolage fehlt damit.

Für ein Versorgungswerk mit erheblichem Anlagevolumen ist dies aus unserer Sicht nicht sachgerecht. Ohne Konzernabschluss bleibt unklar, wie sich Vorgänge in den Tochtergesellschaften auf das Gesamtvermögen und das Leistungspotential des WPV auswirken.

Die Fondsberichte wurden nur bis zum 30.09.dJ. vorgelegt. Berichte zum IV. Quartal dJ. fehlten.

Auch die Überleitung der Fondsergebnisse in die GuV des WPV wurde nicht transparent erläutert. Zudem wurde von der wp.net-Fraktion die Ausschüttungspraxis der vermögensverwaltenden Fonds kritisch hinterfragt; dies insbesondere im Hinblick auf das Realisationsprinzip des § 252 Abs. 1 Nr. 4 HGB. Eine nachvollziehbare Begründung blieb aus.

Eine Kürzung des Leistungspotentials um 1 % der Beiträge wurde mit einer zusätzlichen Personalkostenrückstellung begründet. Eine detaillierte Erläuterung der Notwendigkeit und Bemessung dieser Rückstellung erfolgte nicht.

Ebenso offen blieb die Frage, welche finanziellen Auswirkungen die Einführung der Syndikus-WP auf Bestandsmitglieder und junge Kolleginnen und Kollegen haben wird.

In einer Abschlussprüfung läge bei verweigerter Mitwirkung der Geschäftsführung ein Prüfungshemmnis vor. Der Prüfer würde seine Redepflicht wahrnehmen. Je nach Wesentlichkeit wären Hinweise, Ergänzungen, Einschränkungen oder sogar die Versagung des Bestätigungsvermerks erforderlich.

Analog können überwachende Gremien – wie die VV – ihre Kontrollfunktion nur dann erfüllen, wenn ihnen vollständige und belastbare Informationen vorliegen.

Gerade in Zeiten, in denen einzelne berufsständische Versorgungswerke schon unter Druck geraten sind, sollte die Transparenz zur Vermögens- und Finanzlage keine Option sein, sondern eine Pflicht.

Die Rechtsaufsicht des Finanzministeriums NRW nimmt an den Sitzungen teil. Sie sollte daher über alle offenen Fragen informiert sein. Aus unserer Sicht ist es geboten, dass die Aufsicht auf Offenlegung vollständiger Unterlagen und klare Berichterstattung hinwirkt.

Die Vertreter der wp-net-Fraktion haben wiederholt auf die Kontrollpflichten der Mehrheit in der VV hingewiesen und frühzeitig einen Aktionsplan vorgelegt.

Dies ist den Mitgliedern des WPV aber nicht bekannt, da die WPK-Führung u.a. in ihrem Magazin nur die Sicht der Führung des WPV wiedergibt; eine von der wp.net-Fraktion geforderte presserechtliche Gegendarstellung wurde hingegen nicht veröffentlicht.

Fazit: Die Wahlen zum Beirat und zum Vorstand der Wirtschaftsprüferkammer haben auch mittelbar Einfluss auf das WPV.

Deshalb gilt aus unserer Sicht: Beiratswahl Juni 2026 ist auch eine Rentenwahl.

Es grüßt Sie
Ihr
WP/StB Dirk Stresska, Hamburg
Kandidat für die Wahlen zum Beirat der WPK
Mitglied im AK WPV von wp.net e.V.


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Bildnachweis: Stock-Illustration: Shadows Zero/Shutterstock

Dirk Stresska
Author: Dirk Stresska

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