FinVermV-Prüfung: Interview mit dem Referenten WP Jörg Rompf
Beitragsbild wp,net-Seminare zum Interview mit unserem Referenten WP Jörg Rompf zum WP-Seminar "Prüfung und Berichterstattung nach § 24 FinVermV". Jörg Rompf stellt darin die Neuerungen und Änderungen vor.
Kategorie: Aktuelles | Seminare
Datum: 09.09.2025

Die FinVermV gibt es seit 2012. Also ist sie schon seit nun mehr 13 Jahren im Einsatz zum Schutz der Verbraucher. Die Prüfung wurde seit der Einführung immer wieder ausgebaut. Die letzte Änderung stammt vom 11.12.2024.

Ende des Monats ist es wieder so weit. Unser Referent WP Jörg Rompf bereitet sich gerade auf sein jährliches Seminar „Prüfung und Berichterstattung nach § 24 FinVermV“ vor. Was es Neues zu den Seminarinhalten und Verordnungen gibt, erfahren Sie im nachfolgenden Interview.

 

wp.net: Lieber Herr Rompf, wie würden Sie die regulatorische Entwicklung der letzten 13 Jahre beschreiben: Wurde die Prüfung regulatorisch verschärft? Wer steuert inzwischen mehr Regulierungen bei? Der Gesetzgeber oder die Aufsichtsstellen?

Jörg Rompf: Es ist auf jeden Fall so, dass die Aufsichtsbehörden (IHK und auch die Gewerbeämter) verstärkt Rückfragen zu unseren Prüfungsberichten nach § 24 FinVermV adressieren. Dabei wird häufig auch auf „unklare“ Formulierungen im Bericht hingewiesen. Auch die Nichteinhaltung von Fristen wird immer früher mit Ordnungsgeldern belegt. Von gesetzgeberischer Seite gab es in den zurückliegenden Jahren immer wieder nur kleinere Änderungen (meistens wurde hier die Prüfung den großen Änderungen des WpHG nachgezogen, wie z.B. auch bei der ESG Abfragepflichten).

 

 

 

wp.net: Wie lauten die Prüfungsstufen, die in den letzten 13 Jahren zusätzlich eingeführt wurden?

Jörg Rompf: Im Prinzip ergaben sich in den zurückliegen Jahren immer wieder kleinere Änderungen innerhalb der FinVermV, die auf Neuerungen auf EU-Ebene zurückzuführen sind. Die wesentlichste Änderung in der jüngeren Vergangenheit ist aber die Aufzeichnungspflicht von Beratungs- und Vermittlungsgesprächen, die telefonisch oder über neue Kommunikationswege (wie z.B. Teams, GoToMeeting, etc.) vorgenommen werden. Denn hier müssen wir als Prüfer auch immer eine Stichprobe auswählen und auf offensichtliche Unrichtigkeiten überprüfen.

 

 

wp.net: Welche Dienstleistung ist für die Kunden gefährlicher? Die Beratung oder die Vermittlung von Anlagen? Welche Dienstleistung wird schärfer überwacht?

Jörg Rompf: Da gibt es sowohl in der Praxis der Finanzanlagenvermittler als auch in der Prüferpraxis keine großen Unterschiede! Beides ist entsprechend der einschlägigen Vorschriften der FinVermV zu dokumentieren und entsprechend der FinVermV durch den Prüfer zu prüfen.

 
 

 

wp.net: Seit wann hat die IHK die Aufsicht inne? Nach welchen Regeln macht die IHK Ihre Aufsicht? Wie beurteilen Sie deren Aufsicht über die Prüfer?

Jörg Rompf: Seit dem 1.1.2013. Aber es gilt zu berücksichtigen, dass in manchen Bundesländern nicht die IHK, sondern das zuständige Gewerbeamt die Aufsichtspflicht innehat; insofern gibt es leider keine bundeseinheitliche Regelung.

Grundsätzlich kann festgehalten werden, dass die verschiedenen IHKs in Deutschland ihre Überwachungsfunktion sehr gewissenhaft ausüben. Darüber hinaus möchte ich hervorheben, dass die IHKs Ihre Sanktionierungen mit Augenmaß ausüben und sich nicht in einer starren „staatsanwaltschaftlichen Rolle“ sehen. Auch im Hinblick auf die Digitalisierung ist sehr zu begrüßen, dass die meisten IHKs ermöglichen, dass der Prüfungsbericht digital hochgeladen wird und hier somit auch ein Schritt zur effizienten und effektiven papierlosen Prüfung gegangen wird.

Ferner möchte ich besonders positiv hervorzuheben, dass wir einmal jährlich die Möglichkeit erhalten, uns persönlich mit den Verantwortlichen in der IHK München auszutauschen. Wir erhalten deren Feedback zu unseren eingereichten Prüfungsberichten nach § 24 FinVermV. Dabei findet immer ein sachkundiger Austausch statt, der den Verantwortlichen der IHK auch unsere „Prüfersicht“ aufzeigt, andersherum bekommen wir wertvolle Einblicke in die Aufsichtsarbeit der IHK.

 

 

wp.net: Wie hat sich die Zahl der aktiven FinVermV seit 13 Jahren entwickelt? Kennt man die Zahl der FinVermV-Prüfer?

Jörg Rompf: Zum 1. Juli 2025 waren insgesamt 41.050 (+193 im Vergleich zum Vj.) Finanzanlagenvermittler mit Erlaubnis nach § 34f GewO in das entsprechende Vermittlerregister eingetragen. 40.696 eingetragene Finanzanlagenvermittler haben die Erlaubnis für die Beratung und Vermittlung von offenen Investmentvermögen (§34f GewO Abs. 1 Nr. 1 GewO). 331 (+28 im Vergleich zum Vj.) sogenannte Honorar-Finanzanlageberater (§ 34h GewO) waren zum 1. Juli 2025 registriert. Meiner Wahrnehmung nach handelt es sich bei der Prüfung nach § 24 FinVermV eher um eine Prüfung, die von den sogenannten mittelständischen Wirtschaftsprüfern und Wirtschaftsprüferinnen vorgenommen wird. Aus unseren Praxisgesprächen erkennen wir, dass sich einige wenige Kanzleien in Deutschland auf FinVermV spezialisiert haben. Oft sind es Kanzleien, die auch Prüfungen nach WPHG vornehmen, da es doch gewisse Überschneidungen gibt. Aber eine konkrete Anzahl der Prüfer kann ich nicht nennen.

 

 

 

 

Lieber Herr Rompf, vielen Dank für den aktuellen Blick in die Welt der FinVermV-Prüfung. Insbesondere der Gedankenaustausch mit den IHKs erscheint mir ein wertvoller Beitrag für eine gute FinVermV-Prüfung zu sein. Es lohnt sich für die FinVermV-Prüfer, Ihr Online-Seminar zu besuchen!

 

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Author: wp-net Team

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