WP und StB – Wie lange noch zweierlei Berufsrecht?
Beitragsbild zum wp.weekly 30.06.2026: Wirtschaftsprüfung (WP) und Steuerberatung (StB) sind freie Berufe kein Gewerbe. wp-net fordert ein Private Equity - Fremdbesitzverbot für beide, freien Berufsträger: Von Dr. Richard Wittsiepe
Kategorie: Aktuelles
Datum: 30.06.2026

Wirtschaftsprüfung und Steuerberatung sind freie Berufe. Sie sind kein Gewerbe.

Diese Grundentscheidung hat der Gesetzgeber vor Kurzem durch eine bewusste Verschärfung des Fremdbesitzverbotes für Steuerberatungsgesellschaften im StBerG erneut bekräftigt.

Welche Folgen hat diese Entscheidung für Wirtschaftsprüfungsgesellschaften nach der WPO?

Mit dieser Frage setzt sich WP/StB Dr. Richard Wittsiepe im heutigen wp.weekly auseinander.

Die Thematik wird auch im dritten Quartal bei PR1MUS als Kurzthema vertieft.

Nicht jede Gestaltung ist eine gute Gestaltung.


Es grüßt Sie herzlich
Ihr WP/StB Mark Schüttler,
Listenführer der wp.net-WP-Liste

wp.weekly

 


Der Gesetzgeber hat gerade entschieden, mittelbare Beteiligungen von Finanzinvestoren an Steuerberatungsgesellschaften künftig nicht mehr zuzulassen.

Er begründet dies mit der Gefährdung der berufsrechtlichen Unabhängigkeit.

Genau hier beginnt das eigentliche Problem.

Warum soll dieselbe Beteiligungsstruktur bei Wirtschaftsprüfungsgesellschaften plötzlich unproblematisch sein?

Auch Wirtschaftsprüfer sind unabhängige Berufsträger.

Die Unabhängigkeit ist für die Abschlussprüfung mindestens ebenso bedeutsam wie für die Steuerberatung.

Wer dieselbe Beteiligungsstruktur im Steuerberaterrecht verbietet, muss deshalb erklären, weshalb sie im Wirtschaftsprüferrecht zulässig bleiben soll.

Hinzu kommt:

Die Verschärfung des Fremdbesitzverbotes im Steuerberatungsgesetz war keine zufällige Gesetzesänderung. Sie ist das Ergebnis eines mehrstufigen Gesetzgebungsverfahrens und einer bewussten gesetzgeberischen Entscheidung.

Damit ist ein neuer Wertungsunterschied zwischen StBerG und WPO entstanden.

Schon diskutiert die Fachliteratur Gestaltungen, mit denen sich die neue Verschärfung wieder umgehen lässt: Umwandlung einer Steuerberatungsgesellschaft in eine Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, die weiterhin uneingeschränkt Hilfe in Steuersachen leisten darf. An dieser WPG darf der Finanzinvestor mittelbar wieder beteiligt sein.

Ist das wirklich die gesetzgeberisch gewollte Lösung?

Deshalb die Frage: Muss die WPO jetzt nicht nachziehen?

Sonst droht bereits die nächste Umgehungsgestaltung.

 

Es grüßt Sie herzlich
Ihr Dr. Richard Wittsiepe
Kandidat auf der WP-Schüttler-Liste



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Bildnachweis: Stock-Illustration: Cagkan Sayin/Shutterstock

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