wp.weekly: Unser mittelständischer Blick auf den BMJ-Referentenentwurf des CSRD
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Kategorie: Aktuelles | WPK
Datum: 10.05.2024

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Der BMJ-Referentenentwurf ersetzte bei der Nachhaltigkeitsberichtsprüfung die Abschlussprüfer-Vorbehaltsaufgabe mit der Wirtschaftsprüfer-Vorbehaltsaufgabe. Daran kann man gut erkennen, dass die Einflüsterer mit der nun modifizierten Vorbehaltsaufgabe weiter das Big4-Abschlussprüfermonopol betreiben wollen. Denn faktisch ändert sich damit am Ergebnis nichts. Deswegen hat der wp-net-Vorstand nochmals Aktivitäten entfaltet. Wir haben die relevanten Bundestagsparteien zu einer mittelstandsgerechten Lösung aufgefordert.

Während die relevanten EU-Staaten die unabhängigen Bestätigungsdienstleister mit ins CSRD-Prüferboot nehmen, wird bei uns mit Pseudo-Begründungen (z.B. WP ist der geborene Nachhaltigkeitsprüfer) eine starre WP-Lösung aus dem „Hut gezaubert“.

Mit seinen Begründungen für diese mittelstandsfeindliche Lösung nimmt für uns der Big4-Verband IDW Abschied von Vernunft und Logik. Die von den Professoren Velte und Marten verfassten Aussagen hat unser Vorstandsmitglied – WP-Roland Kruse-Kraft – bewertet. Lesen Sie dazu seine Aufklärung.

Besonders zu denken gibt uns die Verwendung eines Aufsatzes von Prof. Velte, der eng mit IDW & WPK, den beiden Verfechtern des WP-Modells, eng verbandelt ist. Zu Recht wird man dem Ergebnis von Kruse-Kraft zustimmen, der nach seiner Bewertung dem Aufsatz die fachliche Belastbarkeit als „wissenschaftliche Schrift“ abspricht.

Ich will den Feststellungen von Roland Kruse-Kraft nicht weiter vorgreifen, sondern die Leser nur neugierig machen. Ich empfehle die Kruse-Kraft-Auswertung als gutes Lernbeispiel für die Überprüfung der kritischen Grundhaltung. Bei der angetroffenen Unabhängigkeits-Schieflage kann man die Berufspflichten an der Eingangstür zum Prüferzimmer wohl abgeben. Der EXIT des WP-Mittelstands ist noch nicht vom Tisch.

Es grüßt Sie herzlichst

Ihr Michael Gschrei 
und das Team von wp-net

 


wp.net e.V. vertritt seit fast 2 Jahrzehnten die Interessen der mittelständischen Wirtschaftsprüfer und vereidigten Buchprüfer in Deutschland.

Mit sehr großer Sorge haben wir die bisherige politische Diskussion zur Umsetzung der o.g. EU-Richtlinie verfolgt:

Falls der vom Lobby-Verein der multinationalen WP-Konzerne in Zusammenarbeit mit der Wirtschaftsprüferkammer unterstützte BMJ-CSRD-Referentenentwurf nach heutigem Stand Gesetz wird, bedeutet dies die Abschaffung der mittelständischen Abschlussprüfung in Deutschland. Mit der Umsetzung der o.g. RL wird also über das Fortbestehen der gesamten Branche der Abschlussprüfung in Deutschland entschieden und nicht nur über die Nachhaltigkeitsberichtsprüfung!

Der Bundestag entscheidet somit in diesem Sommer darüber, ob die Nachhaltigkeitsberichte von abstrakt nach Gewinnmaximierung strebenden multinationalen Unternehmen kontrolliert wird. Wir appellieren daher an Sie, die Macht der den Markt für Abschlussprüfung beherrschenden WP-Konzerne: KPMG, PWC, EY und DELOITTE („BIG4“) nicht noch weiter zu stärken, sondern im Sinne einer Risikostreuung, den Fortbestand der vielen WP-Praxen in Deutschland weiter zu ermöglichen.

Die EU-RL sieht für deren Umsetzung in den Mitgliedsstaaten ein Wahlrecht dazu vor, ob nur WP den finanziellen Jahresabschluss (Vorbehaltsaufgabe zum Schutz der Finanzanleger) und den Nachhaltigkeitsbericht prüfen dürfen oder ob neben der Vorbehaltsaufgabe für WP der Nachhaltigkeitsbericht auch von anderen „nicht-WP“ geprüft werden darf.

In allen anderen relevanten EU-Mitgliedsstaaten wurde die EU-RL bereits in der Weise umgesetzt, dass neben dem WP auch andere zertifizierte Prüfer die Angaben des Nachhaltigkeitsberichtes prüfen dürfen.

Beigefügt überlassen wir Ihnen nochmals unsere fachliche Stellungnahme vom 19.04.2024 an das BMJ (Dr. Techert) sowie unser Schreiben an BT-Mitglieder mit der Anlage „Ermittlung falscher Behauptungen“ aus dem Hause des IDW.

Ihr Roland Kruse-Kraft
Vorstand wp-net e.V.


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Bildnachweis: Andrey_Popov/Shutterstock

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