wp.weekly: Präsentation des WPK-JA 2023 zeigt Fehler!
Beitragsbild wp-weekly 06.10.2024: Fehler in der Präsentation des Jahresabschluss der WPK 2023. Mark Schüttler WP/StB. Inhaber von PR1MUS WP-Fachseminare.
Kategorie: Aktuelles
Datum: 07.10.2024

Im heutigen weekly kritisiert Mark Schüttler die Aufteilung und Zuordnung der Bestandteile in der WPK-Abschluss-Präsentation 2023. Seine Recherche wirft wohl kein gutes Licht auf den 13-köpfigen WPK-Vorstand. Um diese jahrelange „irreführende“ Berichterstattung zu beenden, äußerte Mark Schüttler heute seinen Unmut im wp-net-Organ wp-weekly an den WP/vBP-Berufsstand.

Betroffene der Abschlussdurchsicht wissen, dass bereits bei entdeckten kleinen Mängeln eine VOBA-Aufforderung zur Stellungnahme mit Rechtsbehelfsbelehrung folgt. In Anlehnung an einen biblischen Satz könnte man sagen: Nur wer fehlerfrei ist, darf ein Verfahren einleiten.

Nun lässt PR1MUS Mark Schüttler die Strukturen des WPK-Abschlusses 2023 Revue passieren. Urteilen Sie bitte selbst!

Mit den besten Grüßen
Ihr Michael Gschrei
und das Team von wp-net

wp.weekly

 


 

Kürzlich bekam ich wieder das WPK-Magazin zugeschickt – Ausgabe Q3-24.

Wirklich Interessantes steht sowieso selten drin, dachte ich mir, und war schon auf dem Weg zum Altpapier.

Da erregte die Beilage „WPK-Jahresabschluss 2023“ meine Aufmerksamkeit.

Dazu muss man wissen:

Die WPK muss Jahresabschluss und Lagebericht nach den Vorschriften für große Kapitalgesellschaften aufstellen und prüfen lassen. So will es die WPK-Satzung.

Und nun das:

Ein Deckblatt – vier Fehler:

1. Der Lagebericht gehört nicht zum Jahresabschluss. Er ist ein eigenes Berichtsinstrument. So will es das HGB in § 264 Abs. 1 Satz 1 HGB. Dort wird explizit betont, dass der Lagebericht eine ergänzende Pflicht darstellt und getrennt vom Jahresabschluss aufgestellt wird.

Bei der WPK-Bekanntmachung am 5. Juni 2024 wurden Jahresabschluss und Lagebericht noch sauber getrennt.

2. Daraus folgt: Die Teile des Jahresabschlusses haben demnach folgende Reihenfolge:

  • Bilanz
  • GuV
  • Anhang

Der Anhang erläutert postenbezogen insb. Bilanz und GuV (Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden, Davon-Vermerke), steht also, anders als der Lagebericht, nicht für sich allein.

3. Der Bestätigungsvermerk gehört nicht zum Jahresabschluss. Schon gar nicht teilt er den Jahresabschluss in zwei Teile, nämlich

  • vor Anhang und
  • nach Bilanz und GuV

4. Der Wirtschaftsplan gehört nicht zum Jahresabschluss.

Er ist ein eigenes Berichtsinstrument.

Die Peinlichkeit ist für mich kaum mehr zu überbieten:

Im WPK-Vorstand sitzen 13 WP/vBP. Interessiert sich denn niemand für die eigene Rechnungslegung?

Das Geld kommt wohl auch so immer rein?

Es grüßt Sie
Ihr Mark Schüttler
und das Team von wp.net


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Bildnachweis: StunningArt/Shutterstock

Mark Schüttler
Author: Mark Schüttler

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